Die Audiencia Nacional hat eine Entscheidung des Standesamts von Arrecife bestätigt, welcher einer Nigerianerin die spanische Nationalität verweigert hatte, weil diese nicht genug spanische Sprachkenntnisse vorweisen konnte.
Die Frau lebt seit 14 Jahren in Spanien, zahlt seit 10 Jahren in die SegSoc ein und ihre beiden Kinder besitzen die spanische Staatsangehörigkeit.
Bei der üblichen Befragung der Frau wies diese mangelnde Kenntnisse über die politische Situation auf, konnte weder den Regierungspräsidenten der Kanaren benennen, noch das Aussehen der kanarischen Fahne. Fragen über Kultur, Geografie usw. konnte die Frau ebenfalls nicht beantworten.
Bei der Befragung stellte die Behörde auch fest, dass man der Frau praktisch alle Fragen wiederholen musste, weil sie die Fragen aufgrund von mangelnder Sprachkenntnis nicht verstand.
Auch die Audiencia Nacional sah darin eine mangelnde Bereitschaft der Integration in die spanische Gesellschaft.
Die Richterin der Audiencia Nacional Felisa Atienza betonte, dass es einen Unterschied gebe, ob man in Spanien "nur" arbeiten wolle oder aber die spanische Nationalität beantragen würde, bei einer dermaßen mangelhafen Integration sei man dann auch nicht fähig, an politischen Entscheidungen teilzunehmen, wie zum Beispiel bei Wahlen.
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