Die Guardia Civil sucht einen Autofahrer, der auf der TF-326 vor der Repsol Tankstelle einen 8 Jahre alten Jungen angefahren hat und sich nach einer Gedenkminute wieder in sein Auto setzte und seine Fahrt fortsetzte, ohne sich um das Kind zu kümmern.
Glücklicherweise wurde der Junge nicht schwer verletzt und wurde von seiner Mutter in ein Centro de Salud gebracht.
Da sich der Vorfall direkt vor der Tankstelle ereignete, wurde der Hergang klar von einigen Sicherheitskameras der Tankstelle aufgezeichnet, die Polizei geht daher davon aus, dass sie den Autofahrer in Kürze identifizieren können.
http://www.laopinion.es/sucesos/2016...lo/675664.html
Guardia Civil sucht Autofahrer nach Unfallflucht in Los Realejos
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Im vorliegenden Fall war der Junge aber nur leicht verletzt und zudem in Begleitung seiner Mutter, die mit ihm zum Krankenhaus gehen konnte und das auch tat.
Wir hatten dieses Thema kürzlich hier schon einmal, da hat jemand ein spanisches Gerichtsurteil angeführt, in dem ein Unfallverursacher von dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung mit der Begründung freigesprochen wurde, dass beim Unfall eine Vielzahl von Personen zugegen und seine persönliche Hilfe deshalb nicht erforderlich war.
Auch ich habe zunächst nicht nachvollziehen können, wieso Unfallflucht in anderen Ländern nicht als Straftat behandelt wird. Aber es hat Logik: Ein Räuber, der einen Passanten niederschlägt, muss auch nicht am Tatort warten, bis die Polizei kommt, um ihn festzunehmen.
Das liegt unter anderem aber wohl auch daran das hier Unfälle teilweise anders bewertet werden.
Beispiel:
Ich fahre in DE beim Ausparken einen anderen Wagen an und dabei entsteht bei diesem ein Kratzer von 3 cm Länge. Ergo ein Unfall nach dt. Recht. Was muss ich jetzt machen. Erstmal auf den Fahrer warten, kommt der nicht muss ich die Polizei anrufen um den Unfall aufnehmen zu lassen. Mache ich das nicht und hinterlasse nur einen Zettel mit meinen Daten begehe ich Fahrerflucht.
Gleiche Situation auf TF. Ich hinterlasse (keine Verpflichtung) meine Adresse und fahre weiter.
Während in DE das beschriebene ein Unfall ist, ist es in Spanien lediglich eine Bagatelle die nicht weiter verfolgt wird.
Darüber hinaus ist es nicht automatisch eine Fahrerflucht, wenn ich mich vom Unfallort fort bewege. Um den Straftatbestand eine Fahrerflucht zu begehen muss ein Vorsatz nachgewiesen werden. Habe ich also jemand angefahren oder umgefahren und habe es nicht mitbekommen und das Gegenteil kann mir nicht bewiesen werden ist es keine Fahrerflucht.
Vielleicht liegt es aber auch an der Einstellung zum Auto, Während für die meisten hier das Auto wohl eher ein Fortbewegungsmittel ist, ist es in DE bzw. für sehr viele Deutsche eher ein Heiligtum;-)
ich habe vor einiger zeit mit dem reserverad des SUV (ist auf der koffferraumklappe) ein auto so leicht angestoßen daß ich es nicht mal gemerkt hatte. als ich nach 10 minunten wieder kam stand die polizei bei meinem wagen und war am schreiben.
der besitzer des wagens war ein angestellter eines gegenüberliegenden geschäftes und der hatte die polizei gerufen.
die polizei teilte mir mit daß auch das nicht benarichtigen eines kl. schadens sehr wohl geahndet wird und fahrerflucht mit größerem schaden oder sogar mit verletzten ein schweres delikt sei.