Die dritte Abteilung für Verwaltungsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshof hat den Antrag auf Aufhebung der Abrissverfügung von Februar 2015 des Hotels Medano abgelehnt, gegen die der Besitzer Einspruch eingelegt hatten.

Darin wurde die Betriebserlaubnis des Gobiernos als abgelaufen bezeichnet.

Demnach ist das Hotel zu mindestens 10% größer als in der Genehmigung angegeben.

Laut dem damaligen Urteil soll das Hotel teilweise oder vollständig abgerissen werden, so die unterschiedliche Auslegung des Urteils durch die verschiedenen Parteien.

Der OG hat dem Besitzer Hotel Medano SA. vorgeworfen, Fristen nicht eingehalten zu haben.
Auch gab es einen Besitzerwechsel zu der Firma Medano Beach SL, die einfach weitergemacht hätte, als ob es keine Gerichtsverhandlungen gegeben hätte.
Auch der Verkauf der Parzelle im Jahr 1999 hätte nicht gleichzeitig auch die Übertragung der Konzessionen beinhaltet für einen Bau auf Öffentlichem Grund und Boden.

Der Hotelbesitzer war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ley de Costas beim Grundbuchamt eingetragen, war es aber nicht beim Antrag der Genehmigungen.
Das Grundstück wurde demnach 2007 bei einer Versteigerung einem neuen Besitzer übertragen.

Das Ayuntamiento war auch mit dem Versuch gescheitert, das Hotel als schützenswertes Kulturgut eintragen zu lassen, dies sah das Cabildo als nicht gegeben an.

Der Besitzer des Hotels hoffte, dass nur die beanstandete Terrasse abgerissen werden muss, für die man 1958 eine Genehmigung erhalten hätte.

Nun will man noch einen "außergewöhnlichen Einspruch" einlegen, um vielleicht den Abriss des Hotels zu verhindern.

http://eldia.es/sur/2016-05-04/2-Sup...tel-Medano.htm