Die Audiencia Provincial de Santa Cruz de Tenerife hat ein vorheriges Urteil gegen die Bank Bankia bestätigt, einer Familie aus Santa Cruz 375000 Euro zurückzuzahlen, weil die Familie beim Kauf der Vorzugsscheinen über die erheblichen Risiken nicht aufgeklärt wurde.
Dies wurde auch schon in anderen Fällen in Spanien so gehandhabt.
Laut dem Anwalt der Familie, dem in diesen Angelegenheiten spezialisierten Carlos Gomez, ist der Vertrag damit Null und Nichtig, die Bank muss den Zustand vor dem Vertragsabschluss wiederherstellen.

Bankia hatte das erste gleichlautende erste Urteil angefochten, dies wurde nun aber von der Audiencia Provincial abgewiesen.

Die Bank hätte der Familie in klaren, einfachen und verständlichen Worten über die geplante Anlage aufklären müssen, was nicht geschah.

Der massive Verkauf von Vorzugsaktien in Spanien wird von Fachleuten oft als Betrug eingestuft. Insgesamt wurden wohl so gut 700000 Kunden hinters Licht geführt und 30 Milliarden Euro in diese Papiere angelegt.


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