Der Oberste Gerichtshof der Kanaren hat die Comunidad Autónoma de Canarias und den Betreiber der Galerie von Los Silos, die comunidad de Aguas Heredamientos de Daute, zur Zahlung von 959751 Euro verurteilt, um die Angehörigen der Opfer der am 10. Februar 2007 dort ums Leben gekommenen sechs Wanderer zu entschädigen.

Die Wanderer wurden damals von den beiden Wanderführern der Asociación Tinerfe?a de Amigos de la Naturaleza (Atan) in den Stollen geführt, irrtümlich in der Annahme, dass es sich dabei nur um einen Tunnel durch den Berg handeln würde.
Durch Gase waren dann die sechs Wanderer erstickt, 10 erlitten Verletzungen.

Für vier der Verstorbenen wurde der Schadensersatz in Höhe von 200000 Euro festgelegt, für einen weiteren auf 144151 Euro, diese letzte Summe muss von der Betreiberfirma gezahlt werden.

Drei der Verletzten erhalten 5000, 600 und 10000 Euro, die Zahlungen an sieben weitere wurde abgewiesen.

Das Gericht wies auch eine mögliche Verantwortung der Wanderführer zurück, der Eingang des Stollens war weder mit einer Tür gesichert, noch gab es dort Hinweisschilder über die möglichen Gefahren.

Deshalb hätten die Betreiber grob fahrlässig gehandelt.

Gleichzeitig betonten die Richter, dass es keine Geldsumme gäbe, die den Eltern den Verlust ihrer Kinder relativieren ließen, man könne die Schmerzen des Verlustes nicht mit Geld ausgleichen.


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