Der Loropark, bzw. dessen Versicherung AXXA muss einer Familie aus Gren Canaria 65000? Schmerzensgeld zahlen, nachdem am 8 September 2012 eine behinderte Frau mit ihrem Rollstuhl in einem Gulli-Gitter hängen geblieben war und stürzte und später an den Verletzungen verstarb.

Die Frau beinamputiert und nach einem Schlaganfall auf den Rollstuhl angewiesen und war auf einem abschüssigem Weg, der laut Gerichtsurteil steiler war als erlaubt, mit einem Rad im Gulli-Gitter hängengeblieben, auch das Gitter wurde vom Gericht als nicht zugelassen bezeichnet, weil die Schlitze doppelt so breit sind wie erlaubt.


Nachdem die erste Instanz des Gerichtes von Santa Cruz die Haftung des Loropark verneint hatte, wurde nun in zweiter Instanz der Familie die Summe zugesprochen.
Ursprünglich hatte die Familie die Summe von 130036 Euro eingeklagt, das neue Urteil sieht aber eine Mitverantwortung der Familie bei der Aufsichtspflicht über die Behinderte und sprach ihnen so nur 50% der ursprünglichen Summe zu.

Die Frau erlitt bei dem Unfall Gesichtsverletzungen, nach einer Erstbehandlung im Hospiten Belleuve in Puerto entschloss sich die Famillie zur Rückkehr nach Gran Canaria, wo die Frau dann im Dr. Negrin weiter behandelt wurde, die Ärzte dort erkannten aber wohl nicht die Schwere der Verletzungen und schickten sie nach einer ersten Versorgung wieder nach Hause, wo sie dann später verstarb.

Gegen das Urteil kann der Loropark noch Einspruch beim Obersten Gerichtshof einlegen.

http://www.eldiario.es/canariasahora...432907095.html