Eine 32 Jahre alte Russin ist gestern Ufernähe von Cueva Laya auf Gran Canaria von einem Windsurfbrett am Hals getroffen worden und erlitt dabei tödliche Verletzungen.
Die Frau war damit beschäftigt, Schalentiere im Wasser zu suchen, ohne visuelle Absicherung durch eine Boje, in einer Zone, die auch für Windsurfer zugelassen ist.
Der Vorfall ereignete sich gegen 14:45, alarmierte Rettungskräfte konnten nur noch den Tod der Frau bescheinigen, die eine stark blutende Verletzung am Hals aufwies.
http://eldia.es/sucesos/2015-07-20/2...an-Canaria.htm
Frau auf GC von Windsurfbrett getötet
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Der aktuelle Fall auf CG, ich find der bekommt mehr und mehr ein "Geschmäckle", und zwar ein ganz übles.
Zur Motoryacht:
Die BSU bemängelte bei dieser Motoryacht, dass sich die Spitze des Bootes bei bestimmten Geschwindigkeiten soweit aus dem Wasser hebt, sodass eine Sicht auf die unmittelbar vor der Yacht liegenden Wasseroberfläche nicht mehr gewährleistet ist. Diese Sichteinschränkung entspräche nicht den einschlägigen Normen.
Die Yacht hatte aber eine Zulassung für diese Norm !
Die BSU teilte dem Bootshersteller, der italienischen Klassifikationsgesellschaft und dem Bundesverkehrsministerium mit, dass es bei der Yacht "umfangreiche konstruktive und bauliche Veränderungen" bedürfe.
Passiert ist nichts - die Yacht hat ihre Zulassung behalten !!!
Dieses Problem der eingeschränkten Sicht nach vorn besteht bei tausenden Motorbooten, egal ob groß oder klein.
Zum Surfer:
Er wurde eine halbe Seemeile vor dem Strand von der Motoryacht mit ca. 70 km/h überfahren und geriet dabei in die Schiffsschraube. Er verlor ein Bein, Unmengen von Blut, unzählige Knochen waren gebrochen. Er bekam 14 Blutkonserven und wurde 3 mal wiederbelebt. Er wurde später noch über 10 mal operiert. Dank einer Oberschenkelprothese und zahllosen Sitzungen in verschiedensten Reha-Institutionen kann er wieder gehen. Seinen Beruf als Anwalt und später als Immobilienmakler kann er wegen der fehlenden Mobilität nicht mehr ausüben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hatte er nicht. Sein Haus musste er behindertengerecht umbauen lassen. Psychisch hat er sich wohl bis heute nicht erholt. Aber er sagt über sich "Ich bin nicht der Typ, der den Kopf in den Sand steckt".
Zum Unfallort:
In der Neustädter Bucht vor Pelzerhaken ist die Wassertiefe 700m vor der Küste noch 1m tief. Daher ist dies ein beliebtes Windsurfrevier.
Ca. 200m vor dieser Sandbank steht eine Untiefentonne. Diese Tonne wird von vielen Yachten angesteuert, welche in den Neustädter Hafen wollen.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung o.Ä. gibt es hier nicht.
Passiert ist nichts - Hier treffen nach wie vor Windsurfer auf beliebig schnell fahrende Motoryachten !!!
Zur Gesetzlage:
Bis 1998 galt, dass Motorboote im Bereich näher als 3 Meilen zum Ufer (Dreimeilenzone) Windsurfern ausweichen müssen. Dies gilt heute so ziemlich in allen Ländern dieser Welt.
1998 änderte das Bundesverkehrsministerium diese Vorfahrtsbestimmungen zugunsten von Motoryachten.
Bis heute besagt die SeeSchStrO 4. Abschnitt § 31: Windsurfer haben allen Fahrzeugen auszuweichen !!!
Das ist in der Praxis für einen Windsurfer gegenüber schnellen Motoryachten oft schwer möglich.
Nach diesem Unfall hatten Windsurfer eine Petition an den Deutschen Bundestag angestrengt zur Änderung der heutigen Vorfahrtsbestimmungen.
Passiert ist nichts - Windsurfer müssen weiterhin schnellen Motoryachten ausweichen !!!
Zum Fahrer der Motoryacht:
Er wurde als Verursacher des Unfalls zu 8 Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 10.000 Euro an die DLRG verurteilt.
Im Strafbefehl heißt es, dass er "fahrlässig als Führer eines Schiffes durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schiffsverkehrs verstoßen und dadurch fahrlässig Leib und Leben eines anderen Menschen gefährdet" hat. Die Staatsanwaltschaft stellte unter anderem fest, dass die Motoryacht mit teilweise über 70 km/h im strandnahen Bereich unterwegs war, wo reger Verkehr herrschte und mindestens drei Surfer kreuzten. Wichtig war für das Gericht der Paragraph 3 der SeeSchStrO "Der Fahrer der Yacht hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist." Kein anderer solle geschädigt und gefährdet werden. Die Vorsichtsmaßregeln hätten beachtet werden müssen. Außerdem wird im Strafbefehl auf die Notwendigkeit einer "sicheren Geschwindigkeit" hingewiesen (§ 26 SeeSchStrO in Verbindung mit Regel 6 KVR). Er müsse "?gehörigen Ausguck halten?" sowie "? mit allen verfügbaren Mitteln feststellen, ob die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht?"
Der Fahrer der Motoryacht hat den Strafbefehl akzeptiert.
Ich weiß nicht, was aus den Schadensersatzansprüchen des Windsurfers in den zivilrechtlichen Verfahren geworden ist. Hier geht es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall usw.
Ich weiß auch nicht, ob die Krankenkasse Schadensersatzansprüche an den Fahrer der Motoryacht gestellt hat.
Verursacht werden sie, wie auch im Strassenverkehr, wo sich dessen unbewusste Personen NICHT über ihr Unachtsames Verhalten im Klaren sind, oder, als Angeber, Aufschneider, Besoffene oder den Drogen Verfallene sich einen Scheiss draus machen.
Habe ich, kann ich: mit meiner Yacht und den hunderten PS meiner Aussenborder, oder mit dem Jet-Ski, oder dem Surfboard, bin ich der Kapitän - Wellen, teilt euch und Schwimmer, Taucher, aus dem Wege, hier komme ich !
Nur, das der Mensch und sein Körper da das schwächste Glied ist.