Denkmäler oder geschützten Bauwerken mit Graffitis zu verzieren, wird in Zukunft in La Laguna mit bis zu 3000 Euro Strafe belohnt.

Dies sieht ein neuer Bußgeldkatalog der Gemeinde vor, der im nächsten Boletin BOP veröffentlicht wird und damit in Kraft tritt.

Damit soll die Seuche in La Laguna bekämpft werden, die Fassaden und Türen der historischen Altstadt mit Schmierereien zu verschandeln, in letzter Zeit ein massives Problem in der Stadt.

Damit hat dann auch die Policia Local ein Mittel in der Hand, gegen die "Künstler" vorzugehen und öffentliche Plätze für die Allgemeinheit zu konservieren, mit gegenseitigem Respekt.

Die Graffitis auf öffentlichen, nicht geschützten Gebäuden werden demnach als geringes Vergehen geahndet, 120-330 Euro, die Staffelungen gehen dann weiter mit "mittleren Vergehen" 331-540 Euro und maximalen Vergehen (im Bereich der geringen Straftaten) mit 541-750 Euro. Ab 751 Euro Strafe wird dann von gravierenden Vergehen gesprochen, die bei besonderer Schwere auf bis zu 3000 Euro gehen.

Auch für Straßenmusiker gelten nun Bestimmungen in La Laguna, so müssen diese eine Lizenz vorweisen, ihre musikalische Darbietung darf 60 Dezibel Lautstärke nicht überschreiten, sie dürfen außerdem nicht die Eingänge der Lokale bevölkern, ebenso wenig die Straßenkreuzungen.

Ihre Auftritte sind auch nicht gestattet in der Semana Santa an Stellen, an denen religiöse Veranstaltungen stattfinden

Nicht vorhandene Musizier-Lizenzen gelten als geringes Vergehen.

Auch für Reklametafeln gelten neue Regeln, auch sie bedürfen einer Genehmigung und dürfen nur an zulässigen Stellen installiert werden.

Sportveranstaltungen in La Laguna dürfen auch nicht die Rechte anderer Einwohner einschränken.

Betteln wird verboten, wenn dabei die Bewohner belästigt oder sogar bedrängt werden. Das gilt auch für die Scheibenreiniger an den Ampeln, außerdem dürfen keine Minderjährigen oder Behinderten als Bettler eingesetzt werden.

Auch das Spucken(!) und das Verrichten der Notduft auf öffentlichen Plätzen wird durch die neue Anordnung des Ayuntamientos unter Strafe gestellt. Höher fallen die Strafen aus, wenn dies in geschützten Gebäuden oder an Stellen mit Lebensmittelverkauf stattfindet.

Auch die Tätigkeit das Parkplatzwächters & das Anbieten von Autowaschen wird verboten, ebenso wie das Waschen von Autos auf der Straße.

Lärmbelästigung und Ruhestörung gilt nun auch als maximales Vergehen im Bereich der geringen Vergehen (also 541-750 Euro Strafe).

http://www.laopinion.es/tenerife/201...as/605607.html