Mit den 181 Stimmen der PP und mit den 138 Gegenstimmen der Opposition wurde gestern im spanischen Parlament das Gesetz zur Öffentlichen Sicherheit verabschiedet.
Nach fünf Monaten der Debatte und mit einigen Änderungen zur ersten Fassung gelten unter anderem nun folgende Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz:
Demonstrationen ohne Genehmigung
Strafen von 30001 bis 600000 Euros, wenn die Demos nicht genehmigt wurden und an Stellen stattfinden, welche die öffentliche Ordnung stören und somit eine Gefahr für die Mitbürger darstellen könnten.
Haftbar sind die Initiatoren der Veranstaltung.
Laserpointer
Strafen von 30001 bis zu 600000 Euros, wenn die Laserpointer gegen Flugzeuge, Hubschrauber oder Autos gerichtet werden und somit ein schwerer Unfall verursacht werden könnte.
Proteste, welche die Öffentliche Sicherheit gefährden
Strafen von 601 bis zu 30000 Euros, wenn bei Protesten während öffentlicher Veranstaltungen wie Sportereignissen, Kulturveranstaltungen und anderen die Sicherheit gefährdet wird. Das gilt auch für Proteste vor den Parlamenten oder anderen öffentlichen Einrichtungen und auch, wenn die Protestierenden keine große Gruppe bilden.
Weigerung der Identifizierung
Strafe von 601 bis 30000 Euros bei Ungehorsam oder Widerstand gegen die Staatsgewalt oder bei der Weigerung, sich gegenüber den Beamten zu identifizieren.
Weigerung, mit den Beamten zu kollaborieren
Strafe von 601 bis 30000 Euros, wenn man sich weigert, mit den Beamten zu kollaborieren, um Straftaten aufzuklären oder Aktionen verhindert, welche die öffentliche Sicherheit gefährden. Letzteres kann dann auch als "sehr schweres" Vergehen mit höheren Strafen eingestuft werden.
Besitz oder Konsum von Rauschmitteln
Strafen von 601 bis 30000 Euros, bei Besitz und Konsum von Rauschmitteln wie illegalen Drogen, Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, auch wenn sie nicht zum Verkauf bestimmt sind, auf öffentlichen Plätzen, Einrichtungen und Transportmitteln.
Abladen von alten Möbeln oder alten Autos
Das Abladen von alten Möbeln oder Autos auf öffentlichen Straßen wird mit 601 bis 30000 Euro Strafe belohnt, das gilt auch für das Abstellen von Containern oder Reifen und anderen Objekten, welche die Öffentliche Sicherheit gefährden könnten.
Öffentliche Trinkgelage
Das sogenannte "Bottelon" wird mit Geldstrafen von 100 bis 600 Euros bestraft, wenn dies auf öffentlichen Plätzen geschieht oder in öffentlichen Transportmitteln, wodurch eine gravierende Ruhestörung verursacht wird.
3x in drei Jahren den Ausweis verlieren
Wer so schusselig ist und in drei Jahren 3x seinen Ausweis verliert, wird mit 100 bis 600 Euros zur Kasse gebeten, dies gilt als Nachlässigkeit der Sicherung der Ausweispapiere. Das gilt auch in dem Fall, dass in diesem Zeitraum der Ausweis 3x gestohlen wird.
Tierquälerei
Mit Strafen von 100 bis 600 Euro ist zu rechnen, wenn die Tiere frei und ungesichert rumlaufen oder in der Lage sind, Schäden anzurichten oder wenn Tiere nicht artgerecht gehalten werden, so dass ihre Gesundheit oder das Leben gefährdet sind. Das gilt auch für illegale Veranstaltungen wie Tierkämpfen.
Außerdem gab es auch Erneuerungen im Strafgesetzbuch:
Revidierbare Lebenslängliche Gefängnisstrafe
Bei besonders schweren Verbrechen anzuwenden, unter anderem bei Terroranschlägen, Attentaten gegen das Königshaus oder ausländische Staatshäupter, Genozid, bei Opfern unter 16 Jahren oder bei hilflosen Opfern.
Die Strafe beträgt dann zwischen 25 und 35 Jahren, danach wird überprüft, ob bestimmte Bedingungen zur Haftentlassung gewährleistet sind oder der Täter in Haft bleibt.
Korruption
Geldstrafen bei Korruption unter 500000 Euro, Haftstrafen bei höheren Beträgen, die Verurteilten werden verpflichtet, das Schmiergeld zurückzuzahlen.
Bewährungshilfe
Gilt bei schweren Fällen wie Mord und der oben geschilderten revidierbaren Gefängnisstrafe und bei Gewalt gegen den Ehepartner, Minderjährigen und Behinderten, die im selben Haushalt leben.
Schutz der Frauen
Zwangsehen werden als Straftat angesehen, ebenos auch Stalking und andere Arten der Belästigung, auch das Aufzeichnen von Intimen Fotos oder Videos ohne Zustimmung oder die Veröffentlichung solcher Aufnahmen.
Geistiges Eigentum
Die Reform sieht Strafen vor bei wirtschaftlicher Nutzung, Reproduktion, Plagiaten und er Verbreitung oder Veröffentlichung ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit dem Ziel, daraus einen Gewinn zu erzielen.
Attentate
Strafen nun auch für geplante Angriffe und Bedrohungen auf Vertreter der Staatsgewalt, Lehrer und Ärzte.
Streiks
Bußgelder für diejenigen, die andere zu Streiks nötigen, für Streikposten werden höhere Bußgelder verhängt als gegen die Unternehmer.
Tierquälerei
Zoophilie wird bestraft, ebenso Veranstaltungen, auf denen nicht genehmigten Hahnen- oder Hundekämpfe durchgeführt werden.
http://www.laopinion.es/nacional/201...ad/597885.html
aber der letzte Punkt:Tierquälerei
Zoophilie wird bestraft, ebenso Veranstaltungen, auf denen nicht genehmigten Hahnen- oder Hundekämpfe durchgeführt werden.
Versteh ich das richtig: es gibt genehmigte Hahnen und Hundekämpfe bei euch?
http://www.forumteneriffa.de/tenerif...vierfacht.html
Gilt ja auf dem Festland auch für die Stierkämpfe, eigentlich nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar, aber Schlupfloch Brauchtum.