Eric Lois Landrau, französischer Konsul von 2006 bis Februar 2013, ist vom Landgericht in Santa Cruz zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hatte aufgrund eines Einspruchs von Landrau die Strafe bestätigt.

Landrau wurde verurteilt, weil er 183939 Euro eines schwer erkrankten Landsmannes, der ihm aufgrund seines Postens und als "ehrbarer Franzose" die Kontovollmacht erteilt hatte, damit Landrau sich um seine Finanzen kümmert, auf das Konto des Konsulats überwiesen hat.

Der Erkrankte, Eric Landrau Potier, hatte ihm die Vollmacht im Jahr 2009 erteilt auch auf den Hinblick der Bezahlung einer Pflegekraft, die er aufgrund eines Schlaganfalls benötigte.

Ein Freund von Portier musste daraufhin selbst für die Versorgung des Erkrankten einspringen, musste das Haus von Portier verkaufen und auf sein eigenes eine Hypothek nehmen, um die laufenden Kosten begleichen zu können.
Er forderte Landrau auf, das Geld zurückzuzahlen, was dieser verweigerte.
Er zeigte Landrau daraufhin an.

Da Landrau schon wegen eines ähnlichen Falls im Dezember 2012 verurteilt wurde, wurde er zwei Monate später seines Postens enthoben von der Generalkonsulin von Madrid, Anna Mari.

Am 27. September des vergangenen Jahres bestätigte dann der Oberste Gerichtshof der Kanaren die vorherige Verurteilung von Landrau und erhöhte die Forderung der Staatsanwaltschaft sogar noch um ein Jahr.

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