Das Kanarische Parlament hat ein "Gesetz für einen würdevollen Tod" für unheilbar kranke Patienten beschlossen, welches noch in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten soll.

Mit diesem Gesetz wird auch Unsicherheit bei den behandelnden Ärzten und Pflegepersonal ausgeräumt.

Das Gesetz sieht vor, dass Patienten, die unheilbar krank sind, sich schriftlich gegen weitere Behandlungen entschließen können.
Dies muss dann von den Ärzten und Pfleger akzeptiert werden. Persönliche Überzeugungen wie Moralische Bedenken, Glauben und philosophische Kriterien der behandelnden Pfleger dürfen dann die Entscheidung des Patienten nicht beeinflussen.

Darüber hinaus haben Patienten in ihrer finalen Lebensphase ein Recht auf Schmerzmittel, die ihnen auch in ihrer Wohnung verabreicht werden müssen, wenn dies der Wille des Patienten ist.

Für Patienten im Krankenhaus werden Einzelzimmer zur Verfügung gestellt, in denen sich auch zwei Familienmitglieder oder andere Personen ohne Zeitbegrenzung aufhalten dürfen.

Den Familienangehörigen ist die Möglichkeit einzuräumen, sich bei Seelsorgern ihrer jeweiligen Glaubensrichtung Beistand zu holen.
Auch sollen die Familienmitglieder medizinische Behandlung erhalten, falls erforderlich.

Das Gesetz sieht vor, dass die Gesundheitsbehörde speziell geschultes Personal für die Palliativ-Abteilungen der Krankenhäuser einsetzt und diese Abteilungen auch ausreichend ausgestattet sein müssen, um die Patienten dort umfassend zu versorgen.

Spätestens innerhalb von zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die klinischen Leitlinien für die palliative Sedierung verabschiedet werden sowie über die Behandlung von Krebspatienten im fortgeschrittenem Stadium.

http://eldia.es/canarias/2015-01-22/...individual.htm