Die Erste Instanz des Gerichtes von Santa Cruz hat Bankia dazu verurteilt, einem 65 Jahre altem Bewohner von Teneriffa seine Ersparnisse in Höhe von 100000 Euro zurückzuzahlen, welche von der Bank in Vorzugs-Anteilscheinen angelegt wurden.

Laut Gerichtsurteil hat die Bank den Kunden nicht über die hohen Risiken einer solchen hochspekulativen Geldanlage informiert.
Auch das spätere Tauschen der Anteilscheine in normale Beteiligungen der Bank, vor der Übernahme von Bankia, die Caja Madrid, sah das Gericht als irrelevant an, obwohl der Sparer diesem Umtausch zugestimmt hatte.

Damit entsprach dieses Urteil der Doktrin der Spanischen Justiz, welches schon in etlichen ähnlichen Fällen zu einer ähnlichen Entscheidung zu Gunsten der Sparer geführt hat.

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