Praktisch alle Mietverträge für Geschäftslokale, die vor dem Jahr 1985 abgeschlossen wurden, verlieren ab dem 1. Januar 2015 ihre Gültigkeit.
Dies sieht das Gesetz von 1994 ( la Ley de Arrendamientos Urbanos de 1994) vor, welches immer noch Gültigkeit hat.
Die Mietverträge müssen demzufolge dann neu aufgesetzt werden und den üblichen Marktpreisen entsprechen.
Auf den Kanaren sind schätzungsweise 7000 Lokale von diesem Einschnitt betroffen, die meisten davon in La Laguna, La Orotava, Las Palmas und Telde, aber wahrscheinlich auch noch etliche in anderen Gemeinden.
Die Änderung gilt eigentlich auch für Mietverträge für Wohnungen, die aber Gültigkeit haben bis zum Tod des Unterzeichnenden, mit darüber hinaus zweifacher Verlängerungsmöglichkeit.
Dies könnte laut Meinung von Experten zur Folge haben, dass die Lokale ab diesem Zeitpunkt leer stehen, auch wenn das Geschäft vorher florierte.
Die Immobilienblase trage auch dazu bei, dass es dann zu Leerstand kommen könnte.
Dem Juristen von Inmobal, Jose Diaz Reixa zufolge, gäbe es Fälle von Mieten in Höhe von lediglich 50 Euro monatlich, um so Steuervorteile zu erlangen.
Der Vermieter solle seiner Meinung nach die Miete nicht schlagartig zu erhöhen, sondern nach und nach, um so zu verhindern, dass der Mieter abspringt und das Lokal leer steht.
Allerdings müssen solche Änderungen noch im November vorgenommen werden, wenn sie bis zum 1. Januar gültig sein sollen.
So könnten im Falle einer Nichteinigung die Geschäfte in der weihnachtlichen Hochsaison gezwungen sein, ihre Türen am 31. Dezember zu schließen, eine Katastrophe für die Geschäftsleute.
http://www.eldia.es/2014-11-02/canarias/canarias2.htm