Generaldirektion für Sicherheit und Notfall der Kanarischen Regierung hat in einer Sitzung beschlossen, dass Sportler sogenannter Risikosportarten zukünftig zwingend eine Haftpflichtversicherung besitzen müssen, die im Falle einer notwendigen Rettung die Einsatzkosten übernimmt.

Auch Unternehmer, die solche Sportarten anbieten, müssen dann ihre Kunden dementsprechend versichern.

Damit soll das Gesetz § 171 über die Gebührenverordnung und öffentliche Preise der Kanaren mit dieser Klausel erweitert werden.

Auch sollen die Kunden vor Beginn der Aktivitäten ein Dokument unterzeichnen, welches ihnen die Verantwortung zur Bezahlung der Rettung und anderer Kosten überträgt.

Zu den Risikosportarten zählen

Tauchen, Langstrecken-Schwimmen, Windsurfen, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboard, Wakesurf, skurfer, Jet-Ski, Boogie-Boarding, Surfen, Rafting, Hydro, Kanu, Rudern, Canyoning, Bungee-Jumping, Kite-Buggy, Quads, Klettern, Höhlenforschung, Mountainbiking, Motocross, Moto-Trial, Geländereiten, Skifahren, Snowboarden, Paraski, Snowbike, Ballonfahren, Fallschirmspringen, Base Jumping, Ultraleicht-Fluggeräte mit und ohne Motor, Paragleiten, Drachenfliegen und Parasailing.
Im Gegensatz zu der breitgefächerten Kategorie der Wassersportarten sind gerade Wandern und Gleitschirmfliegen die beiden Freitzeitaktivitäten, welche die meisten Rettungseinsätze auf den Kanaren notwendig machen.

Zur Kasse gebeten wurde aber kurioserweise erstmalig auf den Kanaren im vergangenen Jahr ein Reiter auf Gran Canaria, der in unwegsamem Gelände von seinem Pferd in einen Barranco stürzte.

http://www.diariodeavisos.com/2014/0...idades-riesgo/