Auch Unternehmer, die solche Sportarten anbieten, müssen dann ihre Kunden dementsprechend versichern.
Damit soll das Gesetz § 171 über die Gebührenverordnung und öffentliche Preise der Kanaren mit dieser Klausel erweitert werden.
Auch sollen die Kunden vor Beginn der Aktivitäten ein Dokument unterzeichnen, welches ihnen die Verantwortung zur Bezahlung der Rettung und anderer Kosten überträgt.
Zu den Risikosportarten zählen
Tauchen, Langstrecken-Schwimmen, Windsurfen, Kitesurfen, Wasserski, Wakeboard, Wakesurf, skurfer, Jet-Ski, Boogie-Boarding, Surfen, Rafting, Hydro, Kanu, Rudern, Canyoning, Bungee-Jumping, Kite-Buggy, Quads, Klettern, Höhlenforschung, Mountainbiking, Motocross, Moto-Trial, Geländereiten, Skifahren, Snowboarden, Paraski, Snowbike, Ballonfahren, Fallschirmspringen, Base Jumping, Ultraleicht-Fluggeräte mit und ohne Motor, Paragleiten, Drachenfliegen und Parasailing.
Zur Kasse gebeten wurde aber kurioserweise erstmalig auf den Kanaren im vergangenen Jahr ein Reiter auf Gran Canaria, der in unwegsamem Gelände von seinem Pferd in einen Barranco stürzte.
http://www.diariodeavisos.com/2014/0...idades-riesgo/
Die werden hoffentlich auch zur Kasse gebeten.