Der Oberste Gerichtshof der Kanaren hat den Betreiber des LoroParque zu einer Strafe von 8800 Euro verurteilt.
Vorausgegangen war ein Rechtsstreit mit einem Anwohner, der sich über den Zeitraum von 2006 bis 2008 vom Lärm der Kühlanlagen des Orcabeckens belästigt gefühlt hatte.
Damit gibt der TS dem Anwohner Recht, der gegen eine vorherige Verurteilung des Landgerichtes gegen ihn Einspruch eingelegt hatte, weil der Mann mit Plakaten an seinem Haus seinen Unmut gegen die Lärmbelästigung geäußert hatte mit den Worten "Schluss mit dem Lärm und dem Gestank durch den LoroParque.
Auf dass das Ayuntamiento eingreift....das Gesetz über Gesundheit ist ein unantastbares Recht. weniger Lärm Respekt für die Menschenrechte."
Dagegen hatte der LoroPark im September 2008 Anzeige erstattet.
In der ersten Instanz hatte das Gericht von Puerto de La Cruz dem Mann Recht gegeben, ein Einspruch durch den LoroPark hatte aber zur Folge, dass der Mann wegen Rufschädigung und Angriff auf die Ehre in der nächsten Instanz zur gleichen Summe verurteilt wurde, die nun der LoroPark zahlen muss.
Eine Ehrverletzung oder Bedrohung wäre auf den Plakaten nicht gegeben, so die Argumentation der Richter des TS, außerdem hätte sich der LoroPark zu lange passiv verhalten, um die Missstände abzustellen und somit hätte der Park über zwei Jahre hinweg die Privatsphäre des Klägers verletzt.
http://eldia.es/canarias/2014-06-12/...ruz-ruidos.htm