Einige wichtige Änderungen im "Ley de Trafico" treten ab kommenden Freitag in Kraft:

Radfahrer

Kinder unter 16 Jahren müssen beim Radfahren einen Fahrradhelm tragen, wenn sie in der Stadt unterwegs sind.

(Helmpflicht allgemein auf der Straße besteht schon für alle Radfahrer)


Fahrräder werden nicht stillgelegt, auch wenn der Fahrer eine Strafe bekommen hat

(Ist bei motorbetriebenen Zweirädern üblich)


Radfahrer dürfen langsamer fahren als die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.


Geschwindigkeit


Die Reform des Gesetzes erlaubt die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit von 120km/h auf 130km/h auf bestimmten Autobahnen und Landstraßen und die Absenkung der erlaubten Geschwindigkeit um 10km/h auf zweitrangigen Straßen und die Einrichtung von "20er" und "30er"-Zonen in der Stadt

(Muss aber noch verabschiedet werden)


Der Gebrauch von Radarwarnern oder vor Systemen, die vor Kameras warnen, ist verboten, Missachtung des Verbotes wird mit 200 Euro und 3 Punkten belohnt. Störgeräte sind schon länger verboten und werden mit 6000 Euro (!) und 6 Punkten bestraft.


Kinder

Statt gemäß des Alters und des Gewichtes des Kindes werden Kindersitze nach der Größe des Kindes vorgeschrieben, die Kinder dürfen nicht auf dem Beifahrersitz transportiert werden, selbst wenn sie im Kindersitz sitzen, es sei denn, alle anderen Sitze sind von anderen Kindern belegt.

Die Polizei darf die Weiterfahrt verbieten, sollten die Kinder nicht gemäß der Vorschriften angegurtet sein.

Alkohol und Drogen


Außer bei ärztlich verschriebenen Medikamenten und therapeutischen Medikamenten gilt ein Verbot von Drogen am Steuer.
Kostenpunkt 1000 Euro.

Alkohol am Steuer kostet weiterhin 500 Euro, man kann aber auch den Jackpot knacken mit 1000 Euro, wenn man das Doppelte des Grenzwertes intus hat, oder innerhalb eines Jahres noch einmal erwischt wird.


Neue Straftatbestände

Instandhaltungsarbeiten auf den Straßen ohne Information an die zuständige Behörde

Verlust von Ladung, die dann eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet

Beschädigung der Wege oder Verzögerung des Verkehrsflusses durch Dimension und Gewicht des Fahrzeuges


Tiere


Beim Unfall mit Tieren haftet der Fahrer des Fahrzeuges für Beschädigungen, der Wert des Tieres kann nicht geltend gemacht werden.

Der Besitzer eines Privatweges haftet für Schäden durch freilaufende Tiere, wenn er die Umzäunung nicht verschlossen hält oder nicht durch Schilder signalisiert, dass Tiere frei herumlaufen.


Ausländer

Von Ausländern benutzte Fahrzeuge müssen ein spanisches Kennzeichen haben, wenn sie von Residenten auf dem nationalen Territorium bewegt werden oder auf Firmen zugelassen sind.

Die Abgleichung von Halterdaten mit ausländischen Behörden zur Eintreibung von Strafen innerhalb der EU wird vereinfacht

Sonstige

Die Beschwerdefrist wird auf 20 Tage verlängert, das gilt auch für das freiwillige Bezahlen von Strafen.

Beim "Erwischen" bei Verkehrsdelikten braucht der Polizeibeamte den "Täter" nicht anzuhalten und zu identifizieren, wenn er mit der Verkehrsüberwachung beschäftigt ist und ihm die Mittel fehlen, den Fahrer zu verfolgen und anzuhalten.

Die Zufahrt zu Straßen oder das Befahren von Wegen kann aus Umweltschutzgründen verboten werden.

Abschleppwagen im Einsatz haben Vorrang

Es wird eine "Sektor-Konferenz für den Verkehr" ins Leben gerufen und der Verkehrsrat modifiziert, damit unter anderem auf Opferverbände von Verkehrsunfällen daran teilnehmen können.

http://canarias7.es/articulo.cfm?id=336493