Das Gobierno de Canarias hat dem Betreiber der Raffinerie von Santa Cruz eine Anordnung übermittelt, wonach die Raffinerie mit sofortiger Wirkung den Ausstoß von Schwefeldioxid um 29% reduzieren muss, nachdem bei einigen Messproben schon seit dem Jahr 2011 an etlichen Tagen die gesetzlichen Grenzwerte massiv überschritten worden sind.

In der Anordnung ist ausdrücklich von sofortigem Umsetzen der Anordnung die Rede.

Gegen diese Anordnung kann CEPSA allerdings in dem vorgeschriebenen Zeitraum, einen Monat nach Veröffentlichung des Beschlusses, Einspruch einlegen. Ein Sprecher der Raffinierie hat auch schon angekündigt, diese Möglichkeit zu nutzen.

Sollte dem Einspruch nicht stattgegeben werden, so bleibt CEPSA dann noch der Weg zum Obersten Gerichtshof der Kanaren.

Mit der Reduzierung des Ausstoßes von Schwefeldioxid um 29% dürfte CEPSA nur noch 388 Milligramm Schwefeldioxid in die Luft blasen, satt bisher 547 Milligramm.
Außerdem muss sich CEPSA verpflichten, die Werte in der gesamten Anlage und auch in einem Gebiet von 3km Entfernung zu der Raffinerie einzuhalten.
Mit dem Beschluss wurde ein vorheriger Einspruch von CEPSA zurückgewiesen, die angegeben hatten, dass nur an einem scheinbar defekten Messpunkt in der Anlage die Grenzwerte überschritten worden seien.

An der Messstation am Stadtbad wurden allein im Jahr 2011 die Grenzwerte 46x überschritten.

Mit externen Messungen und Überprüfungen will das Umweltamt nun für die Einhaltung der Grenzwerte sorgen.

Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Raffiniere hauptsächlich für die Luftverschmutzung in S/C verantwortlich sei, die Aktivitäten im Hafen hätten entgegen der Behauptung von CEPSA keinen signifikanten Einfluss auf die Luftqualität in der Stadt.


http://eldia.es/santacruz/2014-04-26...ion-riesgo.htm