Das Gobierno de Canarias hat dem Betreiber der Raffinerie von Santa Cruz eine Anordnung übermittelt, wonach die Raffinerie mit sofortiger Wirkung den Ausstoß von Schwefeldioxid um 29% reduzieren muss, nachdem bei einigen Messproben schon seit dem Jahr 2011 an etlichen Tagen die gesetzlichen Grenzwerte massiv überschritten worden sind.
In der Anordnung ist ausdrücklich von sofortigem Umsetzen der Anordnung die Rede.
Gegen diese Anordnung kann CEPSA allerdings in dem vorgeschriebenen Zeitraum, einen Monat nach Veröffentlichung des Beschlusses, Einspruch einlegen. Ein Sprecher der Raffinierie hat auch schon angekündigt, diese Möglichkeit zu nutzen.
Sollte dem Einspruch nicht stattgegeben werden, so bleibt CEPSA dann noch der Weg zum Obersten Gerichtshof der Kanaren.
Mit der Reduzierung des Ausstoßes von Schwefeldioxid um 29% dürfte CEPSA nur noch 388 Milligramm Schwefeldioxid in die Luft blasen, satt bisher 547 Milligramm.
Außerdem muss sich CEPSA verpflichten, die Werte in der gesamten Anlage und auch in einem Gebiet von 3km Entfernung zu der Raffinerie einzuhalten.
Mit dem Beschluss wurde ein vorheriger Einspruch von CEPSA zurückgewiesen, die angegeben hatten, dass nur an einem scheinbar defekten Messpunkt in der Anlage die Grenzwerte überschritten worden seien.
An der Messstation am Stadtbad wurden allein im Jahr 2011 die Grenzwerte 46x überschritten.
Mit externen Messungen und Überprüfungen will das Umweltamt nun für die Einhaltung der Grenzwerte sorgen.
Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Raffiniere hauptsächlich für die Luftverschmutzung in S/C verantwortlich sei, die Aktivitäten im Hafen hätten entgegen der Behauptung von CEPSA keinen signifikanten Einfluss auf die Luftqualität in der Stadt.
http://eldia.es/santacruz/2014-04-26...ion-riesgo.htm
wörtlich:
"lo que se traduce en pasar de 547,60 miligramos por metro cúbico de azufre a un máximo de 388"
Es gelten für die Immissionen in der EU: laut UBA
http://www.umweltbundesamt.de/themen...schwefeldioxid
"Für Schwefeldioxid gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Der 1-Stunden-Grenzwert beträgt 350 ?g/m3 und darf höchstens 24mal im Jahr überschritten werden. Der Tagesgrenzwert von 125 ?g/m3 darf nicht öfter als dreimal im Kalenderjahr überschritten werden".
Und für die Emissionen in D seit 2013: http://www.buzer.de/gesetz/10623/a180863.htm
"aa)50 MW bis 100 MW 350 mg/m?,
bb) mehr als 100 MW bis 300 MW 200 mg/m?,
cc) mehr als 300 MW 150 mg/m?,