Das stellvertretende Ministerium für Tourismus der Kanarischen Regierung, vertreten durch die Generaldirektion für Planung und Tourismus, hat für die Ausübung der Tätigkeit als Reiseführer eine Prüfung ins Leben gerufen, die nun auch mit Bekanntgabe im Boletin Oficial de Canarias vom 24. Januar verbindlich vorgeschrieben ist.
Die Prüfung beinhaltet Fragen zur Geschichte, Flora und Fauna und verlangt außerdem das Beherrschen mindestens einer Fremdsprache.
Der "Führerschein" ist somit für jeden vorgeschrieben, der im Bereich touristische Ausflüge tätig ist, die auf den Kanaren durchgeführt werden.
Die Einschreibefrist für die Prüfung endet am 24. Februar.
Die Prüfungen selbst finden ab dem 9. April statt.
http://eldia.es/canarias/2014-01-29/...ia-turismo.htm
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