Das Gericht von La Laguna hat die Fluggesellschaft Air Europa zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie einem hier wohnhaften Mädchen im vergangenen August die Beförderung verweigert hatten, weil sie "nur" einen Reisepass und ein Certificado de Viaje vorweisen konnte, was nach Aussage des Mitarbeiters nicht ausreichen würde, bei Air Europa verlange man grundsätzliche die DNI.

Da sich der Vorfall unmittelbar vor dem Check In ereignete, mussten die Eltern ein wesentlich teureres Ticket (+375 Euer) für den Flug von Madrid nach Teneriffa bezahlen, so dass das Mädchen dann doch noch mitfliegen konnte.

Das Gericht argumentierte, dass die spanische Gesetzeslage über den Anweisungen von Air Europa stehe und somit diese Anwendung finden, auch wenn im Kleingedruckten von Air Europa etwas anderes geschrieben stehe.

Laut dem Nationalen Sicherheitsplan dürfen Kinder unter 14 Jahren sogar ohne Ausweispapiere reisen, für ältere reicht die DNI, der Reisepass oder der Führerschein.

Da es Air Europa gar nicht für nötig hielt, beim Prozess zu entscheiden, wurde entschieden, dass die Fluggesellschaft sowohl das teure Ticket erstatten muss als auch eine Entschädigung in Höhe von 1188 Euro an das Mädchen zu zahlen hat.

Da der Betrag unter 3000 Euro liegt, ist das Urteil mit sofortiger Wirkung rechtskräftig.


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