Durch die nun veröffentlichte Anordnung im BOE wird sich nach Meinung der Vereinigung der Kleinunternehmer von La Orotava die Anzahl der Guachinches von derzeit ca. 500 auf 70 reduzieren, weil etliche Betreiber mit den neuen Bestimmungen auf keinen grünen Zweig mehr kommen.

Die neue Anordnung sieht eine maximale Öffnungszeit von 4 Monaten vor, oder auch weniger, wenn der Weinvorrat aufgebraucht ist.
Die Guachinches dürfen neben 3 Speisen zur Auswahl nur Wein und Wasser als Getränke anbieten, keine Cola oder andere Getränke sind mehr erlaubt.
Die Gerichte, die angeboten werden, müssen aus eigenem Anbau oder örtlichem Bezug stammen.
Der Wein muss zwingend aus eigenem Anbau stammen.
Außerdem muss schon draußen ein Hinweisschild and der Wand hängen und eine Speisekarte mit Preisangabe ausliegen.

Einige der Guachinches werden diese Klippen umschiffen und wohl als ?Bodegon? weiterbestehen, weil für diese andere Bestimmungen gelten.


Damit wird der teilweise Wildwuchs der Guanchinches, die in einigen Fällen wohl auch zugekauften Wein vermarktet hatten und auch etliche Getränkesorten, Eis und Co. angeboten hatten, der Vergangenheit angehören.
Die Guachinches waren den örtlichen Restaurants über Jahre hinweg ein Dorn im Auge, fast die gleiche Auswahl an Speisen, keine (oder ganz geringe) Steuerabgaben und dadurch niedrigere Preise als das Restaurant nebenan mit xx Mitarbeitern.