Abriss von Haeusern an den Kuesten
Einklappen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
Abriss von Haeusern an den Kuesten
Einklappen
-
Abriss von Haeusern an den Kuesten
Im Norden sollen mehrere Haeuser abgerissen werden,und zwar in den Kuestengebieten Almáciga,Tacherro und Roque de las Bodegas.Diese Haeuser sind zu nah an der Kueste gebaut was aus einem Gesetz von 1988 hervorgeht.Die Bewohner sind entsetzt,ihr Einspruch wurde abgelehnt.das Gesetz schreibt ein Kuestenstreifen von circa 100 Meter vor, die in diesem Fall nicht eingehalten wurden.Stichworte: -
- Top
Du musst angemeldet sein, um ein Kommentar zu verfassen.
"In Spanien gibt es nach Angaben des Interessenverbands Plataforma Nacional de Afectados por la Ley de Costas derzeit allein rund 300.000 Immobilien, die gegen das Küstengesetz aus dem Jahr 1988 verstoßen, nach dem 500 Meter vom Strand entfernt nicht gebaut werden darf. Ihre in Zeiten, in denen Umweltpolitik noch nicht so wichtig genommen wurde, von den zuständigen Gemeinden erteilten Baugenehmigungen nützen ihnen wenig: Ihre Objekte gelten jetzt als illegal. Nächster Schritt sind Abriss oder Enteignung."
Quelle Wirtschaftwoche
"Das Ley de Costas, dessen weitgehende Verfassungsgemässkeit durch ein Urteil des Tribunal Constitutional aus dem Jahre 1991 bestätigt worden ist, stellt der staatlichen Verwaltung verschiedene Regelungsinstrumente zur Zielerreichung zur Verfügung.
Kernstück des Gesetzes ist die Einteilung des Küstengebietes in verschiedene Zonen. Es handelt sich dabei um die Zone des öffentlichen Eigentums " zona de dominio-público marítimo-terrestre ", die Schutzzone " servidumbre de protección " sowie die sogenannte Einflusszone " zona de Influencia " . Daneben können von staatlicher Seite weitere Dienstbarkeiten, sogenannte Servidumbres, durchgesetzt werden."
" Eine automatische Enteignung findet nur in der Zone des öffentlichen Eigentums statt. Zu dieser Zone gehört das Meeresufer ebenso wie die anliegenden Strand- und Geröllstreifen ebenso wie Marschland, Steilküste und weitere, vom Wasser umspülte Gebiete. In dieser Zone liegendes Eigentum wurde tatsächlich durch das Gesetz enteignet. Die ehemaligen Eigentümer genießen jedoch ein Weiternutzungsrecht von bis zu 30 Jahren, welches um weitere 30 Jahre verlängert werden kann.
Ob ein Grundstück in dieser Zone liegt, wird durch Verwaltungsverfahren festgelegt, welche teilweise heute noch andauern oder zum Teil noch nicht einmal begonnen wurden. Innerhalb dieser Zone liegende Hafenanlagen und sonstigen gewerblichen Anlagen benötigen eine besondere Konzession.
Die zweite Zone, d.h. die Schutzzone, beginnt unmittelbar am Ende der Zone des öffentlichen Eigentums. Hierbei handelt es sich um einen mindestens 100 m breiten Schutzstreifen. Innerhalb dieses Streifens, der auch auf 200 m verbreitert werden kann, ist grundsätzlich keine Bebauung mehr zu Wohnzwecken möglich. Lediglich innerhalb von vor dem Jahre 1988 erlassenen Bebauungsplänen kann weiterhin gebaut werden. Also Vorsicht beim Kauf von Land in Küstennähe !
Im Rahmen eines Bebauungsplanes ist der genannte Schutzstreifen von 100 Meter auf 20 Meter reduziert. Innerhalb dieser ersten 20 Meter kann heute trotz Bebauungsplan ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr gebaut werden. Darüber hinaus kann der Staat zur Durchsetzung von Dienstbarkeiten an dieser Stelle zum Mittel der Enteignung oder zum Vorkaufsrecht greifen.
Eine derartige Dienstbarkeit stellt das Wegerecht an der Küste ( Servidumbre de Transito ) dar, welches grundsätzlich die ersten 6 bis 20 Meter vom Ende der Zone des öffentlichen Eigentums umfasst. Diese Dienstbarkeit überlappt sich mit der vorgenannten Schutzzone. In dieser parrallel zum Meer verlaufenden Zone müssen Fussgänger ohne Behinderung durch Bebauung am Meer passieren können.
Die sogenannte " servidumbre de acceso al mar ", ein Zugangsrecht zum Meer, stellt eine weitere derartige Dienstbarkeit dar. Es handelt sich hierbei um ein tendenziell vertikal zum Meer verlaufendes öffentliches Zugangsrecht. Hiernach steht dem Staat das Recht zu, in bestimmten periodischen Abständen Zugang vom Landesinneren zur Küste herzustellen und dabei in Privateigentum einzugreifen. Der Gesetzgeber ließ sich hierbei von dem Gedanken lenken, allen Menschen Zugang zu verschaffen, etwa zu Freizeitzwecken."
Quelle Finanztip