Insgesamt wurden 42 Inhaftierte aus den kanarischen Gefängnissen in die Freiheit entlassen, nachdem das neue Strafgesetzbuch am 23.12.2010 in Kraft getreten ist. Dies teilten Quellen der Justizvollzugsanstalten mit. Bei Vergehen gegen die Verkehrssicherheit sieht das neue Strafgesetzbuch die Möglichkeit vor statt einer Haftstrafe ein Bußgeld zu bezahlen oder die Strafe abzuarbeiten. Insgesamt haben in Spanien (außer Katalonien) 560 Inhaftierte von der neuen Gesetzgebung profitiert. Es gab allerdings auch einige Fälle, bei denen die Betroffenen von diesen Möglichkeiten kein Gebrauch machten und in Haft verblieben.