Wie am Mittwoch im Amtsblatt Boletín Oficial de Canarias (BOC) veröffentlicht wurde, wurde von der kanarischen Regierung ein Hauptverzeichnis der Haustiere (Registro General de Animales de Compa?ía) angelegt, das außerdem ein kommunales Verzeichnis enthält. Wenn das zuständige Rathaus über ein solches Verzeichnis verfügt, sind die Haustierhalter verpflichtet ihre Tiere dort zu melden. So soll eine bessere Koordination zwischen den Gemeinden geschaffen werden und die Halter leichter ermittelt werden können.

Quelle: http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2010/226/001.html