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Neues Verkehrsgesetz
Heute tritt das neue Verkehrsgesetz (Ley de Tráfico) in Kraft. Es gibt einige Änderungen, die das Leben der Autofahrer erleichtern. Wer einen Strafzettel (Multa) bekommt und innerhalb von 20 Tagen bezahlt, muß nur noch 50 % zahlen. Vorher bekam man einen Rabatt von 30 %. Wird allerdings die Multa nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren.
Andere, wichtige Änderungen sind die Höhe der Strafen, die sich nach dem Schweregrad des Vergehens richten: 100,- Euro für leichte Verstöße, 200,- für schwere und 500,- Euro für sehr schwere Vergehen. Die höchste Strafe gibt es bei der Benutzung eines Radarwarners: genau 6.000,- Euro werden dafür fällig (und 6 Punkte). Eine weitere Neuerung besagt, daß Werkstätten Autos verschrotten dürfen, die sich bei ihnen befinden und nicht innerhalb von einem Monat von dem Besitzer abgeholt werden.
Das Geld, das durch die Strafzettel eingenommen wird, soll zu einem Teil für die Hilfe von Unfallopfern genutzt werden, obwohl schon der Hauptteil in die Straßensicherheit investiert wird.
Ab heute wird einem laut Gesetz der Führerschein auch nur noch abgenommen, wenn man seine Punkte aufgebraucht hat oder wenn es eine gerichtliche Verfügung gibt.
Genauer kann man sich auf der spanischen Seite des Tráfico informieren: www.dgt.es
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