Der Präsident der Kanarischen Inseln, Ángel Víctor Torres, und die Ministerin für Verkehr, Mobilität und urbane Agenda (Mitma), Raquel Sánchez, werden am heutigen Montag in Madrid das Protokoll über die Zusammenarbeit unterzeichnen, um die Anwendung der Übergangsmaßnahmen zur Unterstützung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs auf den Inseln zu koordinieren.
Nach Angaben der Regionalregierung findet die Unterzeichnung um 12.00 Uhr mittags (Halbinselzeit) am Sitz des Ministeriums in Anwesenheit des Regionalministers für öffentliche Arbeiten, Verkehr und Wohnungsbau, Sebastián Franquis, statt.
In diesem Sinne zielt das Protokoll darauf ab, den Koordinierungsrahmen zwischen diesen Verwaltungen für die Ausgestaltung der Übergangsbeihilfen für die Nutzer der Kanarischen Inseln zu schaffen, die aufgrund der Insellage und des Fehlens von Eisenbahndiensten im Nah- und Mittelstreckenbereich in staatlichem Besitz erforderlich sind.
Aus diesem Grund verpflichten sich die kanarische Regierung und das Ministerium, eine gemeinsame Analyse der Situation des öffentlichen Linien-, Sammel- und Landverkehrs auf den Inseln vorzunehmen und die im Königlichen Gesetzesdekret 14/2022 vom 1. August genehmigten Vorschläge für Übergangsbeihilfen zu bewerten.
Auf diese Weise soll die Ausdehnung dieser Art von Übergangsbeihilfe auf den öffentlichen Linien-, Sammel- und Landverkehr auf dem Archipel gefördert werden, für den die relative Schwelle, die in den autonomen Gemeinschaften auf dem Festland gilt (30 %), um 20 Prozentpunkte angehoben wird, was auf den Kanarischen Inseln zu einem Zuschuss von 50 % führt.
Eine Notwendigkeit ersten Ranges
Die Regierung hat betont, dass das Protokoll zeigt, dass ein regelmäßiger, kollektiver und landgestützter öffentlicher Verkehr auf dem Archipel eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der Kommunikation ist, insbesondere angesichts der geografischen Gegebenheiten und der notwendigen Interoperabilität mit anderen Verkehrsträgern wie dem See- und Luftverkehr.
In dieser Hinsicht haben sowohl die Insellage als auch die obligatorische Intermodalität auf den Kanarischen Inseln einen Verkehrssektor geschaffen, der sich in Organisation, Größe und Funktionsweise deutlich von dem auf dem Festland unterscheidet.
Aufgrund dieser besonderen geografischen Gegebenheiten wird der größte Teil der Mobilität auf den Kanarischen Inseln auf dem Landweg abgewickelt, wobei der größte Teil davon der sogenannten Inselmobilität entspricht.
Aus all diesen Gründen beruft sich die kanarische Regierung auf Artikel 8 des Gesetzes über die Wirtschafts- und Steuerordnung der Kanarischen Inseln (REF), in dem der öffentliche Personenlinienverkehr als wesentliche öffentliche Dienstleistung anerkannt wird und dass seine Planung und Verwaltung auf integrierte Weise und auf Inselbasis erfolgt, wobei seine Finanzierung durch den allgemeinen Staatshaushalt gewährleistet wird.
https://www.eldia.es/canarias/2022/0...-74033162.html