Hallo! Wir wollten uns als neue Forenmitglieder kurz vorstellen.
Vorstellung Susi & Thomas
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Keine Ankündigung bisher.
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Ideal für Familien
Nachdem hier Diskussionen über Zahlungsmodalitäten losgetreten werden lösche ich die Finca Informationen. Ich hatte dort immer eine tolle Zeit und habe mich nie an ihren Bedingungen gestört - wie auch viele andere Gäste.
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Interessant auch die Britische Mail mit auf einer "Deutschen Seite" Mail: info@elquinto.co.uk
Ansonsten:
Wenn man eine Ferienwohnung bucht, ist es durchaus üblich, dass der Vermieter sofort mit der Buchung eine erste Anzahlung verlangt - für beide Seiten stellt diese Zahlung eine Sicherheit dar, dass die andere Partei sich nicht doch noch für eine andere Wohnung bzw. für einen anderen Mieter entscheidet. Das Verlangen einer Anzahlung an sich ist also zulässig, nur darf diese nicht allzu hoch sein, wie ein Gerichtsurteil im Jahre 2011 entschieden hat. Demnach sind um die 20 Prozent des Endpreises (bei 400 Euro für eine Woche also 80 Euro) als Anzahlung zulässig, 40 Prozent und mehr sind jedoch definitiv zuviel - denn je mehr man bereits im Voraus bezahlt hat, desto weniger Druckmittel hat man später, wenn der Vermieter sich nicht an Vereinbarungen hält.
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3. Rücktritt und Umbuchung
Bei einem Vertagsrücktritt wird eine Stornierungsgebühr erhoben: bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40% des Gesamtpreises, 29 bis 7 Tag vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises, bei einer Woche (7 Tage) oder bei nicht Erscheinen:100% des Gesamtpreises. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Mieter kann vor Reiseantritt von der Buchung zurücktreten, wenn er eine Ersatzpartei stellt, die den Vertag zu den gleichen Konditionen übernimmt.
Mietobjekt, Reisetermine und Reisedauer können nur durch Reiserücktritt zu den oben beschriebenen Konditionen und eine Neuanmeldung geändert werden.
Mietverträge zu Last-Minute-Konditionen oder Spezialpreisen können nicht storniert oder umgebucht werden.
4. Erfüllungsort und Gerichtstand
Schadensersatzansprüche sind an den jeweiligen Eigentümer/Verwalter zu richten, Erfüllungsort und Gerichtstand ist entsprechend des Wohnortes des
Selbigen.
Wer ist denn der Eigentümer/Verwalter dieser Finca und welcher Gerichststand isr ausgemacht?
Laut Deutschen Recht ( Deutsche Endung der Wohnort des Reisenden) Aktenzeichen: X ZR 157/11
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