Kundenrechte im Garantiefall. HILFE!!!

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    #1

    Kundenrechte im Garantiefall. HILFE!!!

    Folgendes Problem liegt bei uns vor. Wir haben uns am 14.11. 2008 bei Leroy Merlin einen großen Generator (6,5kW) gekauft der für unsere Finca ausreichend sein sollte um alle möglichen Dinge des täglichen Lebens zu bewältigen für die Strom nötig ist. Bis zum letzten Donnerstag funktionierte der Generator auch einwandfrei. Urplötzlich hat selbiger seinen Dienst verweigert. Am Freitagmorgen sind wir dann samt Generator zu Leroy gefahren und haben darum gebeten das die uns den Generator reparieren. Nun hat Leroy aber selbst keine Werksatt die das macht sondern einen Vertragspartner der für die die technischen Geräte repariert. Uns wurden zwei Optionen angeboten.
    1.Wir liefern den Generator bei Leroy ab und die verständigen den Technischen Service, dieses würde ca. bis zu 20 Tage dauern.
    2.Wir bringen den Generator selbst zum Technischen Service das würde die Sache beschleunigen.

    Also haben wir den Generator selbst hingebracht. Da nun aber das Wochenende vor der Tür stand konnten die nicht viel machen da sie erst mit den Hersteller auf dem Festland sprechen mussten.
    Am Montag hieß es dann seitens des Technikers das es keine Garantie wäre weil am Generator eine Plombe fehlt. Und da die nicht da ist gebe es keine Garantie. Wir haben an dem Generator nix verändert!! Also ab zu Leroy und den fall geschildert. Anhand eines anderen Modells haben wir Leroy gezeigt welche Plombe an dem Generator fehlt und gefragt warum die nicht bei der Auslieferung montiert war. Mir war beim Kauf aufgefallen das der Generator sehr leicht gebraucht aussah. Auf Nachfrage wurde mir aber vom Verkäufer gesagt das es ein Neugerät sei.

    Nun sitzen wir seit einer Woche ohne Strom auf der Finca. Heute wurde uns von Leroy, auf drängen unserseits, ein Leihgenerator angeboten. Das Gerät ist aber absolut nicht ausreichend für den Betrieb eines Haushalts. Wir haben dann versucht dem Chef von Leroy zu erklären was das für uns bedeutet.

    Seitens des Technischen Service heißt es nun das bei unserem Generator ein Bauteil defekt ist was auf dem Festland bestellt werden muss und dieses würde nun mindestens bis zum 14. Februar 2009 dauern. Die Reparatur wäre aber jetzt doch ein Garantiefall.

    Bei uns erhärtet sich nun der verdacht das wir ein gebrauchtes Gerät gekauft haben!!

    Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir um unsere Ansprüche geltend zu machen.
    Da wäre unter anderem ein Tag Arbeitsausfall um den Generator in die Werksatt zu bringen. Desweiteren können wir keinen Kühlschrank betreiben und natürlich auch keine Waschmaschine was für uns ein erhebliches Problem darstellt. Mal abgesehen davon das wir kein Licht im haus haben.

    Weiß einer von euch Rat was wir tun können? Wenn möglich evtl. eine Quelle nennen oder Gesetzte mit dem Recht eines Kunden im Garantiefall.

    Vielen Dank im Voraus

    Jörg the Hawk
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten!

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    #2
    Garantien sind auf den Kanaren Lotterien

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      #3
      am besten schönen wein kaufen, und sich besaufen

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        #4
        Hallo Jörg,

        vielleicht bringt Euch das http://www.islacanaria.net/kat/la-palma
        ein kleines bißchen weiter?

        Viel Glück und hoffentlich bald wieder Strom auf der Finca.
        Gruß
        gato

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          #5
          Hallo Hawk,

          da kann man Dir glaube ich, keine großen Hoffnungen machen.
          Mit Leroy haben viele Bekannte schlechte Erfahrung was
          Garantien und vor allem den lächerliche Kundendienst angeht.
          Einer meiner Mitarbeiter hatte auch über ein Jahr keinen Strom
          und hatte sich dafür einen Generator bei Leroy gekauft.
          Nach dem Jahr hat er drei von den Dingern durchgeheizt,
          war bei allen Werkstätten die Leroy einem als Vertragspartner
          angibt. Jedesmal ein kompletter Horror ohne viel Erfolg.
          Es ist allein schon eine Frechheit, dass der Kunde mit seinem
          defekten Gerät selbst nach Santa Cruz fahren muss um dann
          dort in einer kleinen Werkstatt sich verarschen zu lassen.
          Eigentlich kannst Du nur die "Hojas de reclamaciones" ausfüllen
          und das solltest Du auf jeden Fall machen. Das wird Dir zwar
          direkt mit Deinem Problem nicht helfen aber die Zettel bringen
          schon was, vor allem wenn mehrere Sachen beim Verbraucherschutz
          eintrudeln.

          Solche Geräte, die ja auch nicht billig sind würde ich nur im
          Fachhandel kaufen. Um dauerhaft Strom für einen Haushalt
          zu erzeugen braucht man aber schon einen sehr großen Generator,
          der vor allem für Dauerbetrieb geeignet ist, solche habe ich bei
          Leroy noch gar keine gesehen.

          Hast Du keine Chance auf Strom von der Unleco?

          Grüsse
          Michael

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            #6
            wende dich an den hilfsausschuss der regierung in madrid, und hast du legal gebaut bekommst du einen generator oder strom von der unelco.
            habe ich für einige leute schon mit erfolg gemacht.

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              #7
              Hallo Gonzo,
              das mit den hojas de reclamationes werden wir auf alle fälle machen. Mal schaun ob es was bringt. Den Generator den wir bei leroy gekauft haben ist bei uns nicht im dauerbetrieb. Und ob wir aussicht auf strom von der unelco haben ist zur zeit eine preisfrage. Da wir 150 meter von der nächsten Stromleitung weg sind, verlangen die von uns das wir für die Kosten der Leitungsverlegung zu unserem haus aufkommen sollen. Und das ist leider nicht billig. Wir würden dem ja auch gerne zustimmen, das blöde bei der unelco ist nur das wir für die verlegung zahlen sollen, aber gehören tut uns die leitung dann leider immer noch nicht, die ist dann nach wie vor eigentum der unelco.
              Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten!

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                #8
                Gewährleistung und Garantie

                Käufer und Verkäufer reden bei Mängeln meistens nur von ?Garantie?, obwohl es sich sehr oft um Ansprüche aus der ?Gewährleistung? handelt und das ist etwas ganz anderes ! Die Gewährleistung dient dem Verbraucherschutz, ist aber bei diesen nur unzureichend bekannt; deshalb erst einmal zur Klarstellung :

                Die Gewährleistung (Mängelhaftung) stellt ein gesetzlich geregeltes Recht dar, wonach der gewerbliche Verkäufer für einen Mangel haftet, der von Anfang an bestand. .Sofern der Mangel in den ersten 6 Monaten auftritt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Schaden in der Tat von Anfang an (versteckt) vorhanden war. Nach ca. 6 Monaten muss aber der Käufer in der Regel beweisen, dass es sich tatsächlich um einen ursprünglichen Mangel handelt (Beweislast-Umkehr). Ein Anspruch auf Gewährleistung kann bis zu 2 Jahren bestehen bleiben !

                Die Garantie stellt dagegen eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende freiwillige selbst auferlegte Leistung des Herstellers für bestimmte Teile oder auch das gesamte Produkt dar, die erst dann wichtig wird, wenn Ansprüche aus der Gewährleistung verjährt sind.

                Ausnahmen bestätigen in beiden Fällen die Regel, z.B. unsachgemäße Handhabung durch den Käufer (z.B. Benzin in einen Dieselmotor füllen o.ä.).

                Über die Reparatur hinaus gehende Schadenersatzansprüche (Produkthaftung) gibt es in der Regel nur dann, wenn dem Verkäufer/Hersteller schuldhaftes Handeln oder bewusste Täuschung nachgewiesen werden kann. Wer Schadensersatz geltend machen will, sollte vorzugsweise anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

                Zu Hawk?s Fall :

                Da der Generator am 15.11.2008 gekauft wurde, handelt es sich im Normalfall bei sachgemäßem Gebrauch um einen Fall von Gewährleistung, d.h. Leroy-Merlin muss diesen Schaden beheben bzw. beheben lassen und kann sich nicht damit rausreden, es läge kein Garantiefall vor, denn die Garantie wird ja erst relevant, wenn die Gewährleistung nicht mehr greift. ! Der Verkäufer haftet demnach per Gesetz direkt für seine Ware, nur redet er nicht so gerne darüber- man muss ihn eben immer wieder daran erinnern !

                Die Frage der fehlenden Plombe ist ein auslegungsfähiger Sonderfall. Ich bin jedoch der Meinung, dass dieser Umstand noch keinen unsachgemäßen Umgang des Käufers nachweist, sondern dass Leroy dann schon nachweisen muss, dass die Plombe tatsächlich vorhanden war und dass dadurch der Schaden konkret verursacht wurde.

                Falls Leroy ein gebrauchtes Gerät bewusst als neu verkauft hätte, wäre dies eine arglistige Täuschung, die nur schwer zu beweisen sein dürfte. Einen damit begründeten Schadenersatz durchzusetzen (Verdienstausfall, Fahrtkosten u.s.w.) dürfte ebenso schwierig sein.

                Da diese Regelungen (Schuldrecht u.a.m.) durch EG-Richtlinien vorgegeben sind, dürften sie sich innerhalb der europäischen Union nicht maßgeblich unterscheiden.

                Da ich kein Jurist bin und das Forum auch keine Rechtsberechtung ist, stellt diese Erklärung meine persönliche Sichtweise dar und zwar selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen, aber vielleicht sehe ich ja wieder alles falsch !

                Und zur Erinnerung :
                Gewährleistung = gesetzliche Haftung des Verkäufers
                Garantie ........ = freiwillig auferlegte Haftung des Herstellers

                Aber wie das jetzt alles auf spanisch heißt, weiß ich auch nicht !!
                ---

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