Gesundheitsüberprüfungen

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    #21
    @baiko: Da hast du Recht, aber nur 10 Jahre ......

    Spanien hat aber das Recht, die Führerscheine der Residenten in der Gültigkeit genauso zu begrenzen wie bei den eigenen Bürgern. Auf gut Deutsch, 10 Jahre nach offizieller Residenzia hätte dein Führerschein verlängert/registriert/umgetauscht werden müssen (mit Gesundheitszeugnis).

    Falls du aber nicht offiziell resident bist (was wir hier öffentlich nicht weiter erörtern sollten), dann bleibt die Frage offen, wann die 10 Jahre herum sind ....
    In irgendwelchen Grauzonen leben hier ja bekanntlich viele, wird künftig aber mit Sicherheit riskanter, die Krake EU verschärft auch hier den Überwachungsstaat.

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      #22
      Hallo,
      ich denke, dass man diese Gesundheitsbescheinigung benötigt. Auch nach 2013, wenn es endlich den EU-einheitlichen Schein gibt, bleibt es dennoch jedem Land überlassen zusätzliche Anforderungen und Begrenzungen festzulegen. Und hier ist halt eben diese Regelung mit der gesundheitlichen Untersuchung.
      Gruß
      Iris

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        #23
        Anm. spottdrossel
        Spanien hat aber das Recht, die Führerscheine der Residenten in der Gültigkeit genauso zu begrenzen wie bei den eigenen Bürgern. Auf gut Deutsch, 10 Jahre nach offizieller Residenzia hätte dein Führerschein verlängert/registriert/umgetauscht werden müssen (mit Gesundheitszeugnis).

        Bist du da absolut sicher? Verlierst du als Resident denn dein deutsche Staatsbürgerschaft?
        Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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          #24
          Hallo,

          hat wohl nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun, sondern mit dem Besitzen und Führen eines Fahrzeuges mit spanischer Zulassung, außer Mietwagen.
          Gruß
          Iris

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            #25
            @bugsi: Hier geht's doch nur um Führerscheine, nicht um die Staatsbürgerschaft .....

            Hier ein Auszug aus dem Merkblatt des Deutschen Konsulates in Barcelona:

            "Laut Auskunft des spanischen Innenministeriums („Dirección General de Trafico“) unterliegt
            die Geltungsdauer jedes Führerscheins dem spanischen Recht („Real Decreto 772/1997“) und
            ist somit ab Niederlassung in Spanien befristet (!). Die Verlängerung muss daher bei der
            zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde („Jefaturas de Tráfico“) unter Vorlage eines
            Eignungsgutachtens („Informe de aptitud psicofísica“ [medizinisch-psychologische
            Untersuchung durch die amtlich anerkannte Begutachtungsstelle „Centro de Reconocimiento
            de Conductores“]) in folgenden Zeitabständen regelmäßig beantragt werden:
            Fahrerlaubnisklassen für LKW und Busse (Klassen C1, C1E, C, CE. D1, D1E, D, DE): Ab
            einem Alter von 60 Jahren alle 2 Jahre, von 45 bis 60 alle 3 Jahre, bis 45 alle 5 Jahre.
            Alle anderen Fahrerlaubnisklassen (vor allem PKW & Motorräder): Ab einem Alter von 70
            Jahren Gutachten alle 2 Jahre, in einem Alter von 45 – 70 alle 5 Jahre und für Jüngere alle 10
            Jahre."

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              #26
              Hier ein Auszug aus dem Internet bezüglich der Regelung in Österreich,
              und in Spanien wird das gleiche gelten.

              Lenkberechtigungen, die in den Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig sind, sind ebenfalls in Österreich uneingeschränkt gültig. Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass das in Österreich festgelegte Mindestalter zum Lenken von Fahrzeugen einer bestimmten Klasse in jedem Fall einzuhalten ist, auch wenn im Heimatstaat ein niedrigeres Mindestalter gelten sollte. Ausnahme: Führerscheine aus Deutschland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich (inklusive Nordirland), die aufgrund gegenseitiger Abkommen schon ab 17 anzuerkennen sind.
              Jedoch gibt es immer wieder bei Anhaltungen durch die Polizei differente Rechtsauffassungen. Um Diskussionen mit Beamten zu vermeiden sollte ein Gesetzestext in Form einer Kopie mitgeführt werden. Österreichische Polizeibeamte gehen oft noch davon aus, dass z.*B. eine deutsche Fahrerlaubnis (Grau/Rosa) bei ständigem Aufenthalt in Österreich in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden muss, dies ist jedoch nicht der Fall.

              Sollte das als Auskunft nicht ausreichen kann man unter diesem Link
              die EU Regelung nachlesen.
              http://europa.eu/legislation_summari.../l24141_de.htm
              Zuletzt geändert von bugsi; 18.09.2010, 11:54. Grund: Berichtigung
              Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                #27
                Aktuelles zur Gültigkeit bzw. Umschreibung
                von Führerscheinen Deutscher

                Die aktuelle Rechtslage bezüglich der Registrierung eines deutschen Führerscheins in Spanien stellt sich nach Auskunft des ADAC wie folgt dar:

                Entsprechend Rechtssache C-195/02 hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 9.9.2004 die bisherigen spanischen Regelungen als unvereinbar mit dem in der Richtlinie 91/439/EWG (sog. 2. Führerschein-Richtlinie) verankerten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse innerhalb der EU erklärt. Der Entscheidung des EuGH liegen folgende Erwägungen zugrunde:

                In Bezug auf den nach spanischem Recht vorgesehenen obligatorischen Charakter der Registrierung ist zu berücksichtigen, dass in Art.1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheinen aufgestellt wird und dass diese Anerkennung ohne jede Formalität erfolgen muss. Sobald - wie bisher in Spanien - die Registrierung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins dadurch obligatorisch wird, dass dem Inhaber dieses Führerscheins eine Sanktion droht, wenn er nach seiner Niederlassung im Aufnahmemitgliedstaat ein Fahrzeug führt, ohne dass er seinen Führerschein hat registrieren lassen, ist diese Registrierung als Formalität im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes anzusehen und verstößt demnach gegen Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439.

                Es obliegt dem Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, der seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nimmt, den Nachweis zu erbringen, dass er die Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaats betreffend die ärztliche Kontrolle und die Erneuerung des Führerscheins beachtet hat (!). Es würde daher genügen, die Inhaber der von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine von ihren Verpflichtungen nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats zu unterrichten, wenn sie die für ihre Niederlassung in diesem Staat erforderlichen Schritte unternehmen, und die bei Nichtbeachtung der in Rede stehenden Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen anzuwenden. Der Umtausch eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins, wenn auf diesem Führerschein kein Platz mehr für die für seine Verwaltung unerlässlichen Angaben vorhanden ist, ist nicht mit der Richtlinie 91/439 vereinbar, denn er ist nicht in der erschöpfenden Aufzählung der zulässigen Fälle des Umtauschs in Artikel 8 dieser Richtlinie aufgeführt.

                Das heißt kurz und knapp nichts anderes, als dass die Registrierung Ihres Führerscheins bei ?trafico? in Santa Cruz entfällt. Es ändert sich jedoch absolut nichts an der spanischen Regelung bezüglich der regelmäßigen Gesundheitsüberprüfungen und auch nicht bezüglich der einzuhaltenden, mit steigendem Alter kürzer werdenden Kontroll-Fristen. Die letzte Gesundheits-Untersuchung muss bezüglich Zeitpunkt und durchführender Stelle in Form eines ?Certificado? nachgewiesen werden, das Sie genau so wie Ihren Führerschein beim Fahren ständig mitführen müssen (Kopie genügt).

                A propos Kopien: Führerschein und Fahrzeug- bzw. Personaldokumente sind in Spanien auch in Form von Kopien gültig, sofern diese autorisiert sind! Autorisierungen führt jede stempelführende Amtsstelle durch (Ayuntamientos, Notare, Policia Nacional oder Policia Local, auch mein Honorarkonsulat, Ausnahme: Fahrzeugpapiere und Führerschein, diese dürfen nur durch ?Trafico? in Santa Cruz autorisiert werden. Ich halte es für sehr empfehlenswert, nur autorisierte Kopien Ihrer Papiere außer Haus mitzuführen (egal ob im Auto, am Strand, beim Einkaufen), da bei Diebstahl der Originaldokumente erheblicher Zeit- und Kostenaufwand für die Wiederbeschaffung nötig ist.

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                  #28
                  Zitat von spottdrossel Beitrag anzeigen
                  ...Fahrerlaubnisklassen für LKW und Busse (Klassen C1, C1E, C, CE. D1, D1E, D, DE): Ab
                  einem Alter von 60 Jahren alle 2 Jahre, von 45 bis 60 alle 3 Jahre, bis 45 alle 5 Jahre.
                  Alle anderen Fahrerlaubnisklassen (vor allem PKW & Motorräder): Ab einem Alter von 70
                  Jahren Gutachten alle 2 Jahre, in einem Alter von 45 ? 70 alle 5 Jahre und für Jüngere alle 10
                  Jahre."
                  Da wir Otto-Normalos in der Regel über die Klasse B verfügen ist ab 50 Jahren alle 10 Jahre eine Untersuchung fällig, ab dem 70. Lebensjahr alle 5 Jahre. Dies ist nach dem neuen Gesetz.

                  Gruß
                  Iris

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                    #29
                    Anm toyka:
                    hat wohl nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun, sondern mit dem Besitzen und Führen eines Fahrzeuges mit spanischer Zulassung, außer Mietwagem.

                    Wenn ich als deutscher Staatsbürger einen Führerschein in der BRD erlangt habe, werden doch wohl meine diesbezüglichen Rechte nicht durch spanische Regelungen außer Kraft gesetzt, egal ob Resident, Dauerverweiler oder Kurzurlauber. Selbstverständlich muß man die geltenden Verkehrsregeln des jeweiligen Gastlandes beachten, wenn man mit den Auto unterwegs ist.


                    Natürlich kann es passieren das Polizisten in anderen Eu Ländern sich nicht mit den Länder übergreifenden Regelungen bzgl des geltenden Eu Rechtes auskennen,
                    trifft auf bundesdeutsche Polizisten möglicherweise auch zu, und es bei einer
                    eventuellen Verkehrskontrolle zu Unstimmigkeiten mangels entsprechender
                    Kenntnis,oder anderer Umstände, kommen kann.

                    Beim ADAC sind wohl schon einige Problemchen im "EU Ausland" bei durchgeführten Verkehrskontrollen bekannt, und was die Führerscheinrichtlinien anbelangt kann man sich so weit ich weiß als ADAC Mitglied eine diesbezügliche spanische Übersetzung
                    zukommen lassen, die man dann laminiert und dabeihat.

                    PS: Lies doch mal den P-link 27 durch oder den Text der unter dem Link im P-link
                    angegeben ist.
                    Zuletzt geändert von bugsi; 19.09.2010, 08:29. Grund: Berichtigung
                    Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                      #30
                      Zitat von bugsi Beitrag anzeigen
                      ...
                      Wenn ich als deutscher Staatsbürger einen Führerschein in der BRD erlangt habe, werden doch wohl meine diesbezüglichen Rechte nicht durch spanische Regelungen außer Kraft gesetzt, egal ob Resident, Dauerverweiler oder Kurzurlauber...
                      Nein, natürlich nicht - aber Zusatzauflagen, wie z. B. diese Gesundheitsprüfung, müssen erfüllt werden, auch nach 2013, wenn der endgültige EU-Führerschein da ist. Trifft natürlich nicht auf Touristen zu. Derartige zusätzliche Anforderungen zu stellen - diese Möglichkeiten regeln die Länder selbst.
                      Gruß
                      Iris

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                        #31
                        Textauszug:
                        Nein, natürlich nicht - aber Zusatzauflagen, wie z. B. diese Gesundheitsprüfung, müssen erfüllt werden, auch nach 2013,


                        Genauso lese ich das aus den hier veröffentlichen Texten raus.
                        Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                          #32
                          @ bugsi: Dann hatte ich Dich irgendwie missverstanden. Meine Wiederholung war demnach unnötig.
                          Gruß
                          Iris

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                          • Schriftgröße
                            #33
                            Die Problematik der geschriebenen Gesetzestexte mit den dazugehörigen
                            entsprechend nachfolgenden Verordnungen ist nicht das "Lesen" selbst,
                            sondern das "Gelesene" auch zu "Verstehen" und dann auch richtig anzuwenden.

                            Bei der Fülle von Gesetzestexten die täglich, wöchentlich und jährlich auf
                            die ausführenden Organe sowie die Bürger niederprasseln, wie soll da ein
                            Bürger oder ein Ordnungshüter noch die Übersicht behalten, geschweige
                            denn durchblicken.

                            Teilweise sind die einzelnen EU Staaten mit der Regelungsvielfalt der EU
                            überfordert, im weiteren Regelungsverlauf, die einzelnen Bundesländer
                            mit den Vorgaben des Parlaments, des weiteren die Kommunen mit den
                            Ansagen der Bundesländer, und wenn dieser ganze Wirrwarr dann beim
                            Bürger erscheint soll der als letzte Instanz alles bis aufs i Tüpfelchen
                            verstehen, gutheißen, und vor allen Dingen bezahlen.

                            Aber alles kein Problem es finden ja turnusmäßig, periodisch in regelmäßigen
                            Abständen auf allen Ebenen Wahlen statt, und das ist der Moment wo die
                            Bürger sich zu dem Ganzen schriftlich äußern können, aber einen Haken hat
                            die Sache doch, sie dürfen dies nur mittels Kreuzchen.
                            Diese Regelung ist aber phantastisch denn so haben auch die weniger
                            Schreibbegabten eine reelle Chance.
                            Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                              #34
                              Mit der allgemein gültigen Aussage und Bestimmung: " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !" hält sich der Staat schadlos und degradiert den "Unwissenden Normalbürger" zu einem strafezahlenden Schäfchen.

                              Damit wird, schlauerweise, vermieden, daß ein nun straffällig gewordener Bürger sich erfolgreich gegen eine ihm unbekannte Bestimmung verteidigen könnte.

                              Paradox !

                              Selbst Rechtsanwälte, oft vielleicht in einer Spezialität des Strafrechtes konsultiert, streichen dann die Segel: "Da kann ich ihnen NICHT zurate gehen, bin nur in Zivilrecht tituliert !"

                              Auch trifft dies bei Richtern selbst zu, jeder hat sein spezielles Resort, und dazu X-Jahre Jura studiert.

                              Ein Normalbürger jedoch muss ALLES wissen, was man NICHT darf, sonst bekommt er auf die Fingerchen ( oder geht in den Knast )

                              Gibt's da nicht auch den Ausspruch: "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten" ?

                              Wenn der NICHT gezweifelt hatte, als er handelte, in gutem Glauben, wie verhält sich das ?

                              Na, da hält sich der Gesetzgeber eben bedeckt - idem.
                              ******************************************

                              ?

                              Nein, nichts Neues !

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                                #35
                                Wer hier Resident wird, muss nach dem Umtauschen des D-FS zum spanischen alle 5 Jahre seinen örtlichen FS erneuern lassen. Dazu ist auch die Tauglichkeitsprüfung obligat.

                                Diese ist Super-einfach, Sehtest, Geschicklichkeitstest an einem Computerspiel und der Hörtest, auch Blutdruckmessen manchmal und die Überprüfung der Brille bei Brillenträgern. Frage nach Alko oder sonstigen BTM's.
                                Zuletzt geändert von LaTorre; 27.04.2011, 11:33.
                                ******************************************

                                ?

                                Nein, nichts Neues !

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                                  #36
                                  ich habe schon immer einen deutschen führerschein,und schon öfter eine multa erhalten,bezahlt und fertig,hat keinen interessiert
                                  und das seit 20 jahren

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