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    #1

    Küstengesetz

    Hallo, liebe Communitiy
    hier meldet sich mal wieder Möchtergern-Teneriffa-Toni (Touri) und Kanaren-Illi.

    Das is zwar ein ziemlich altes Thema, aber mir ist zu Ohren gekommen, dass das Küstengesetz aus dem Jahre 1988 noch immer regelmäßig Anwendung findet.
    Nun meine Frage: Gebäude VOR Baujahr 1988 geniessen Bestandsschutz,oder?

    Mir ist nämlich aufgefallen, dass Acapulco III in der Zone I bzw. II liegt. RA Feigel aus La Orotava konnt mich nicht ganz überzeugen und stockte bei dem Thema. Wäre halt doof, wenn ich da jetzt ein Apartment kauf und in 2 Jahren reissen die die Bude ab und ich bin enteignet (obwohl ich es sogar verstehen könnte, wenn man draufschaut anstatt drinzuwohnen)

    Hat irgendjemand Erfahrungen mit Vorkommnissen dieser Art in letzter Zeit, oder ob es von der Behördenwillkür abhängt, ob ein Gebäude dazugehört?
    Es soll wohl auch diese ominöse Liste geben mit ca. 3000 Objekten benannt.

    Ich freu mich, wenn ich was von Euch höre
    Du musst nicht lernen, alles auszuhalten, sondern Du musst lernen, nicht alles zuzulassen

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    #2
    Ich versuche ein paar Anhaltspunkte zu geben: Das Küstengesetz ist seit Jahren mit viel Polemik behaftet. Das Küstengestz (22/1988) trat am 28.7.1988 in Kraft. In Spanien sind Gesetzes mit rückwirkendem Charakter untersagt. Zuvor gab es die Gesetzgebung von 1969 die vorsah, dass die Grenze zwischen dem öffentlichen und dem privaten nach dem festgelegt wurde, woher der Strand kam.
    Das aktuelle Gesetz gibt dem Staat die Befugnis, Stränden und Küsten einen öffentlichen Charakter zu erteilen, sofern ein qualifizierter Experte die Grenze zwischen dem privaten und offentlichen festlegt. Auf diese Weise kann all das, was als Strand oder Düne katalogisiert wird, von der Regierung enteignet werden. Die Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken verlieren automatisch ihr Eigentum.
    Kurz danach, im Jahr 1991, hat das Verfassungsgericht in einem Verfahren geurteilt, dass diese ehemaligen Eigentümer 60 Jahre lang die Konzession ihres ehemaligen Eigentums behalten.
    Spanienweit waren bis jetzt ca. 500.000 Eigentümer von dem Gesetz betroffen. Man vermutet, dass 15-20% der Enteigneten Ausländer waren.
    Unter und gesagt, scheint es so zu sein, dass diese Enteignungen nur im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden (den kaum einer liest).

    Damit ich evtl. weiter nachforschen kann: Ist es richtig, dass die Anlage die dich interessiert "Acapulco III" heisst?
    In welcher Stadt liegt die? (Bin vor einer anderen Insel und kenn mich auf TF nicht aus)
    Zuletzt geändert von ; 12.10.2008, 23:26.

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      #3
      Zum Thema muss aber gesagt werden, dass die vor dem Jahre 1988 LEGAL errichteten Bauten nur gegen eine Entschädigung entgeignet werden dürfen.

      Bei vielen Bauten ist aber festzustellen, dass sie auch schon illegal errichtet wurden.

      Hinsichtlich der Problematik darf auf den Fall der Hotels im Gebiet Parque Natural de los Dunas de Corralejo verwiesen werden.

      Eine Entschädigung erfolgt in vielen Fällen durch einen Grundstückstausch.

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        #4
        Bei vielen Bauten ist aber festzustellen, dass sie auch schon illegal errichtet wurden.
        ...mit Wissen von Costas. Es kann doch wirklich keiner dort behaupten nicht gemerkt zu haben, dass reihenweise riesige Hotelklötze auf Costas Hoheitsgebiet und zum Teil in Naturschutzgebiet entstanden sind.

        Solche Hotelanlagen entstehen ja nicht über Nacht; und die Proteste waren lautstark.

        Costas (und nicht nur diese Behörde) hätte mit Anrücken der ersten Bagger einen Baustopp bewirken müssen; hat aber leider erst +/- im Jahr 2006 "gemerkt", dass diese Hotels seit 2003 fertig gestellt und in Betrieb genommen wurden und - simsalabim - auf ihrem Hoheitsgebiet stehen.

        claudia

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          #5
          Küstengesetz

          Und wer hat denen die Grundstücke verkauft ?

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            #6
            Der damalige Bürgermeister. Der hat die Baugenehmigungen erteilt. Für riesige Areale außerhalb des offiziellen Baugebiets. Da fließt viel Geld im Hintergrund; und nicht nur an den Bürgermeister (hier auch Se?or 20% genannt).

            claudia

            PS: Die Ressortchefs der Planungs- und Umweltbehörden der Inselregierungen haben das Recht, Bauvorhaben stillzulegen. Zum aller ersten Mal ist auf den Kanaren erst im Jahr 2006 (!) von diesem Recht Gebrauch gemacht worden (von unserem Direktor der Planungs- und Umweltbehörde).
            Zuletzt geändert von ; 14.10.2008, 12:54.

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              #7
              wo bitte

              kann man dies alles nachlesen?

              In diesem Thread wird mehrfach Bezug auf das "Küstengesetz" gesetzt.

              Kann man dieses "Küstengesetz" auch irgendwo nachlesen?
              Eventuell auch auf Deutsch ?

              Würde mich freuen, wenn jemand hierzu einen Link hätte.

              Gruss diddes

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                #8
                Hier sind schon mal

                Infos auf Spanisch

                claudia

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                  #9
                  und jetzt bitte auf Deutsch

                  Vielen Dank Claudia vorab...


                  Jetzt sind die Sprachenkönner gefragt, dies möglichst "verständlich" der restlichen Allgemeinheit zu übersetzen.

                  Diese Übersetzung soll keineswegs ein Anker für juristische Fragen sein.

                  Einfach nur zum allgemeinen Verständnis.


                  Danke vorab für die Translatoren (TranslaTorren!) (Spass)


                  Gruss
                  diddes

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                    #10
                    Hallo queru,

                    danke für die schnelle Antwort, da hab ich wieder was losgetreten, mei oh mei.
                    Na ja, vielleicht gar nicht soo schlecht, viele wissen da gar nix drüber.

                    Jetzt zu der Immobilie: Acapulco III ist das dritte (vom Meer aus gesehen, das rechte )Gebäude des Maritim Hotels westlich von Puerto, 500m von Loro Parque entfernt, Strasse el Burghado, gehört aber schon zu Los Realejos, wie ich glaube.
                    Es ist nicht am Strand vielmehr auf einer ca. 50m hohen Steilküste an der Seite der Bucht Playa de los roques, hat einen öffentlichen Parkplatz davor und einen öffentlichen Zugang zu der besagten Bucht.
                    Das Gebäude wurde in 1976 gebaut und gehörte damals zum Maritim Komplex. Im Laufe der Zeit wurde es in ETW's umgewandelt und großteils an Deutsche verkauft.
                    Du musst nicht lernen, alles auszuhalten, sondern Du musst lernen, nicht alles zuzulassen

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                      #11
                      nochmals.....

                      Zitat von diddes Beitrag anzeigen
                      Vielen Dank Claudia vorab...

                      Jetzt sind die Sprachenkönner gefragt, dies möglichst "verständlich" der restlichen Allgemeinheit zu übersetzen.
                      Bitte für die Nicht-Spanisch-Sprachler übersetzen...
                      (ohne Gewährleistung der Übersetzer!!!!)

                      Also die Spanisch-Könner sind gefragt.

                      Gruss
                      diddes

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                        #12
                        Nun, die Gesetzgebung ist wesentlich umfangreicher als die bisschen in wikipedia, nämlich:
                        1. Das Gesetz mit 199 Paragraphen http://www.mediterranea.org/cae/ley_de_costas.htm
                        2. Das Reglament mit 212 Paragraphen http://www.mediterranea.org/cae/ley_...reglamento.htm

                        Recht gut und relativ verständlich (in spanisch) ist es auf der Seiten der zustelligen Behörde selbst dargestellt (In Form von Fragen und Antworten)
                        http://www.mma.es/portal/secciones/a...es/index.htm#1

                        Leider fehlt mir momentan die Zeit um das Wichtigste zu übersetzen. Abgesehen davon, ist mir selbst noch nicht alles 100% klar, denn es ist z.B. einmal die Rede von 100 Meter und dann wieder von 20 Metern. Die 20 scheinen zu sein für jene Gebäude zu gelten, die vor Inkrafttreten des Küstengesetzes 1988 am 28.7.1988 als Bauland klassifiziert waren bzw. einen "Teilbebauungsplan" hatten.

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                          #13
                          danke für die spanischen Texte

                          Queru und Aurora,
                          vielen Dank für die spanisch-sprachigen Quellen.

                          Wir sind hier doch in einem "deutschsprachigen" Forum.
                          deshalb kam auch meine Bitte zur Übersetzung ins Deutsche.

                          Ich verstehe nicht , warum die sonst so aktiven "Dolmetscher" jetzt nicht aktiv werden.
                          Ich hoffe, dass diese "Bevorteilten" ihr Wissen kund geben
                          und sich einer "offeneren" (nach Übersetzung) Diskussion mit vollem Herzen stellen.

                          gruss
                          diddes

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                            #14
                            Diddes: Ist ja immer eine sehr heikle Sache, wenn man Gesetzestexte, die bislang in noch keinem Juristenfachforum o.ä. übersetzt wurden, als Nicht-Jurist ins Deutsche übersetzt. Mache ich ab und zu mal; aber danach hagelt es nur so an klugscheißerischen Kommentaren - von Juristen (..aber leider nie an Übersetzungsalternativen; dann wäre ich ja sehr zufrieden...*):
                            Da wird dann herumgenörgelt "da fehlt aber ein Komma", "der Unterschied zwischen xyz ist nicht deutlich genug übersetzt worden", usw. etc..... Als (reine!) Hobby-Nachrichtentante von Lanzarote, die absolut keinen kommerziellen Nutzen daraus zieht, kann ich von diesen Mails nur ein Lied singen. Auf jeden Fall warte ich heute noch auf die klugscheißerischen Juristen, die mit Kritik sofort dabei sind, UND sich auch mal an eine Übersetzung wagen... Aber die hat es noch nicht gegeben....

                            claudia
                            Zuletzt geändert von ; 18.10.2008, 17:27.

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                            • Schriftgröße
                              #15
                              ohne klugscheisserei

                              Hi Claudia,
                              ich wäre ja schon froh, wenn jemand dies einigermassen übersetzen würde.

                              Die Ressonanz meiner Anfrage war ... naja = 0.

                              Dies sollte hier ja nicht in "Justizerei" ausarten, sondern lediglich einen "Leitfaden" darstellen.

                              Ich selbst kenne die Existenz dieses "Gesetzes",
                              jedoch nicht wirklich dessen Inhalt.

                              Eine Übersetzung (nicht inhaltlich verbindlich) wäre mir schon eine Hilfe.

                              Deshalb meine aufdringliche Frage für weitere Diskussionen

                              Grüße
                              diddes

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                                #16
                                Also diddes,

                                die Übersetzung der hier eingestellten Texte wäre wohl eine ziemlich abendfüllende Fleißarbeit !!

                                Keine Ahnung, ob ihr was mit dieser allgemeinen Kurzfassung auf Deutsch anfangen könnt :

                                http://teneriffa-immobilien.info/hola/spanisches-recht/

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                                  #17
                                  das Beste bisher

                                  Hi Robby und Fee,

                                  dies ist doch zumindest ein "kleiner" Anfang.

                                  Vielen Dank für den Link und deine Mühe.

                                  Hier lesen so viele Intressierte mit und dein Eintrag war ein sinnvoller Beitrag.

                                  Liebe Grüsse
                                  diddes

                                  Anmerkung:
                                  Ich bin stets für eine "objektive" Berichterstattung.
                                  Leider wird hier im Forum "unsere" (ich bin ja auch nur oftmals Gast, trotz Eigentum seit 197X) Insel oft schlecht dargestellt.

                                  Da frage ich mich oft warum ???
                                  Will man sich schützen?
                                  Will man sich priviligieren?
                                  Was soll das Gehabe ?


                                  Ich bin kein Poitiker, ich mag "Die" sowieso derzeit nicht.

                                  Trotzdem habe ich eine Meinung und manchmal muss dies auch aus mir raus....

                                  Wie gerade geschehen.

                                  Uppsss meine Anmerkung war lang.... Bin trotzdem kein Politiker...

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                                    #18
                                    Zitat von diddes Beitrag anzeigen
                                    Anmerkung:
                                    Leider wird hier im Forum "unsere" Insel oft schlecht dargestellt.
                                    Da frage ich mich oft warum ???
                                    Hi diddes
                                    freut mich, wenn?s was gebracht hat

                                    Mit deiner ?Anmerkung? hast du leider völlig Recht - das frage ich mich auch oft ! Es gab ja hier schon einige Wortwechsel über den Begriff ?typisch deutsch? und wenn es denn etwas typisch Deutsches geben würde, dann würde ich vorsichtig sagen, das (angeblich) Negative eher hervorzuheben als das Positive - nur in der Theorie natürlich ! Und nicht weitersagen !!

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                                      #19
                                      So sind wir halt....... zwar manchmal eine grosse Klappe, aber wenns sein muss, auch hilfsbereit und gut
                                      Ich bin zwar alles andere als eine Dolmetscherin, geschweige denn Juristin- habe aber mal einen kurzen Text ins einfache normale deusch übersetzt, vielleicht klärt das die Frage von queru ein wenig auf ?

                                      La servidumbre de protección recaerá sobre una zona de 100 metros medida tierra adentro desde el límite interior de la ribera del mar.
                                      Die Schutzzone erstreckt sich über 100 meter gemessen vom inneren Rand des Ufers landeinwärts.

                                      La extensión de esta zona podrá ser ampliada por la Administración del Estado, de acuerdo con la de la Comunidad Autónoma y el Ayuntamiento correspondiente, hasta un máximo de otros 100 metros, cuando sea necesario para asegurar la efectividad de la servidumbre, en atención a las peculiaridades del tramo de costa de que se trate.
                                      Die Ausdehnung dieser Zone kann von der staatlichen Verwaltung auf ein maximum von weiteren 100 metern erweitert werden, wenn es nötig sein sollte um die Wirksamkeit der Zone zu gewährleisten, mit Rücksicht auf die Eigenschaften des besagten Küstenabschnittes.

                                      En los terrenos comprendidos en esta zona se podrán realizar sin necesidad de autorización cultivos y plantaciones...
                                      Auf den genannten Grundstücken können , ohne erforderliche Genehmigung, Anbau und Anpflanzungen entstehen....

                                      En los primeros 20 metros de esta zona se podrán depositar temporalmente objetos o materiales arrojados por el mar y realizar operaciones de salvamento marítimo; no podrán llevarse a cabo cerramientos...
                                      In den ersten 20 metern dieser Zone können temporär Objekte oder Material, die das Meer ausspuckt, lagern und es dürfen maritime Rettungsmassnahmen stattfinden. Es dürfen keine Absperrungen erstellt werden...

                                      Alles klar ?
                                      Zuletzt geändert von TeneriFee; 15.10.2008, 02:22.
                                      Immer, wenn ich sage: "Heute esse ich nur Obst", fällt eine Schokolade vor Lachen aus dem Schrank und bricht sich die Rippen

                                      UM ZU VERSTEHEN, WARUM MACHEN ÜBERALL IHREN SENF DAZU GEBEN, MUSST DU LERNEN, WIE EINE BRATWURST ZU DENKEN

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                                        #20
                                        Die Kanarische Regierung will über einen Schleichweg das Küstenschutzgesetz umgehen. Grundlage für diesen Schleichweg ist die Änderung des Schifffahrtsgesetzes. Das würde zwar eine Kompetenzüberschreitung der Kanarischen bedeuten. Wenn jedoch keine Gegenwind auf Madrid kommt, könnte es ein Präzidenzfall für andere Regionen Spaniens werden.

                                        Bin gespannt, wie das noch endet.
                                        Servus
                                        Baumgartner

                                        "Bayern grüsst Teneriffa!"

                                        sigpic

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