wer kennt sich steuermässig aus

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    #1

    wer kennt sich steuermässig aus

    sorry, da oben fehlt ein m

    hallo @ all,

    wer von euch weiss, wie hoch hier die steuern beim verkauf einer immobilie sind. das objekt wurde vor 9 jahren gekauft und wir haben keine residenzia

    einen dank voraus für alle antworten

    sonnige grüße

    lötte

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    #2
    Meiner Kenntnis nach wird man mit 6% veranlagt.

    Die "Plus-Valia" ( WertZuwachssteuer ) muss auf dem letzten Stand sein und die Gemeindesteuern auch

    ************************************************** ********

    Dazu kommen die Honorare für die mitwirkenden Organismen, wenn man den Verkauf als Aufraggeber betrieben hat.

    Hat eine Immo-Agentur im Aufrage eines eigenen Kunden Dich als Verkäufer des Objektes gefunden, solaufen diese Kosten zu Lasten des Käufers.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
      Meiner Kenntnis nach wird man mit 6% veranlagt.

      Die "Plus-Valia" ( WertZuwachssteuer ) muss auf dem letzten Stand sein und die Gemeindesteuern auch

      ************************************************** ********

      Dazu kommen die Honorare für die mitwirkenden Organismen, wenn man den Verkauf als Aufraggeber betrieben hat.

      Hat eine Immo-Agentur im Aufrage eines eigenen Kunden Dich als Verkäufer des Objektes gefunden, solaufen diese Kosten zu Lasten des Käufers.

      hola La Torre,

      ich hatte irgendwo auf einer imobilarieseite von 35 % gelesen und das fand ich extrem hoch.

      6 % wäre ja vollkommen o.k.

      lieben dank

      lotte

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        #4
        Die 35% beziehen sich auf Erbschaftssteuern. Da gibt es dann noch unterschiedliche Abstufungen, je nach Verwandtschaftsgrad und Nationalität, ob Resident oder nicht usw.
        ******************************************

        ?

        Nein, nichts Neues !

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          #5
          oh, danke aber geerbt wird nichts, glücklicherweise, und wie gesagt 6 % ist vollkommen in ordnung

          nochmal lieben dank

          lotte

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            #6
            Steuerpflichten nach dem Verkauf einer Immobilie in Spanien:

            Der Wertzuwachs ist auf der staatlichen Ebene und der gemeindlichen Ebene zu versteuern. Auf der staatlichen Ebene beträgt der Steuersatz 35 %, angewendet auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis. Unkosten wie Notar-, Registergebühren und Steuern sind abzugsfähig. Ein Inflationskoeffizient ist auf den Kaufpreis und die Unkosten anzuwenden. Bei Immobilien, die vor dem Jahre 1995 gekauft wurden, können noch erhebliche Ermässigungen in der Besteuerungsgrundlage greifen, die bis zur völligen Steuerbefreiung führen.
            In der Praxis werden 5% des Kaufpreises beim Verkauf vom Käufer zurückbehalten. Diese müssen innerhalb von 30 Tagen bei der Finanzbehörde auf das Steuerkonto des Verkäufers einbezahlt werden. Der Verkäufer hat innerhalb von 4 Monaten eine Steuererklärung abzugeben, indem er den Wertzuwachs deklariert.

            Bodenwertzuwachssteuer (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza urbana)

            Sie ist besser bekannt unter dem Begriff “Plusvalía” (=Wertzuwachs) und besteuert ausschließlich den Wertzuwachs des Grundstückes. Jede Gemeinde legt den Prozentsatz selbstständig fest, der u. a. abhängig von der Einwohnerzahl ist. Des Weiteren spielt die Dauer, in der die Immobilie im Besitz des Verkäufers lag und der Bodenwert (Valor de Terreno) eine entscheidende Rolle. Im Regelfall muss der Verkäufer diese Steuer zahlen. Jedoch belasten oft Verkäufer vertraglich den unkundigen - meist ausländischen - Immobilienkäufer mit dieser Steuer.
            Zuletzt geändert von PATI; 25.08.2008, 12:43.

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              #7
              hallo Patrick,

              na dann ist das ganze doch ein wenig komplizierter als erhofft...

              na ja schaun wir mal,

              auch dir herzlichen dank

              sonnige grüße

              lotte

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                #8
                Der Steuereinbehalt (Retención) beträgt seit 1.1.2007 nur noch 3%. Der Nettogewinn wird mit 18% besteuert.
                Christian Pahl / Vivosol S.L.
                Betriebswirt (VWA)
                Fremdsprachenkorrespondent
                Calle Los Sabande?os 6
                Edif. Charo 2? izq.
                E-38650 Los Cristianos
                Tel.: +34-922792379
                Fax: +34-922794320
                Mail: pahl@vivosol.com

                Steuern, Erbschaftsabwicklung, Kauf- Verkaufsabwicklung, Testamentserstellung

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                  #9
                  Ich nutze den Thread dann gleich mal für eine eigene Frage. Vielleicht kann mir da auch jemand von Euch helfen:

                  Wie ist es, wenn Eheleute zu je 1/2 Eigentümer der Immobilie sind (Eigentumswohnung, angeschafft noch vor Eheschließung, dürfte aber wohl uninteressant sein), Jahr der Anschaffung: 1990.

                  Nun überträgt der eine Ehepartner seine Hälfte auf den anderen, der dadurch Alleineigentümer wird.

                  Was kommt da steuerlich auf den Erwerber zu?

                  Es gibt 2 Alternativen der Übertragung:

                  - unentgeltlich

                  - entgeltlich.

                  Was wäre besser?

                  Die Übertragung erfolgt im Zuge der Vermögensauseinandersetzung im Vorgriff auf eine Scheidung.

                  Der übertragende Ehepartner bekommt zwar tatsächlich Geld als Gegenleistung (hier in Deutschland), aber wenn die unentgeltliche Übertragung besser wäre, müßte man das ja nicht so unbedingt in den spanischen Vertrag schreiben (wollen...).

                  Die Vollmacht wird hier in D beim spanischen GK gemacht. Die möchten aber vorher wissen, ob es eine Schenkung oder ein Kauf wird.

                  Vielen Dank schon mal im Vorfeld für Eure Ratschläge.
                  Viele Grüße
                  Beate

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