neues "LIBERALISIERTES" vermietungsgesetz

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    #21
    Vermietlicenc


    Wie schon so oft: Kurzzeitvermietung, unter 3 Monaten, ist verboten.
    Es sei denn, jemand hat eine entsprechende Licenc vom Tourismusministerium.

    ca 60-70% der angebotenen Zimmer/Aptm. sind von Ausländern, ohne Lic.
    und ohne Steuern zu zahlen.
    Was gibt es daran zu deuteln?
    Fe-wo usw. ist das egal. die sitzen im Ausland und haften nicht für illeg.
    Vermietung, das obliegt immer dem Eigentümer.
    Com. haben meist das auch schon ausgeschlossen, da eine gewerbl. Nutzung
    meist ausgeschlossen ist. Vermietung ist gewerblich !!
    Der Druck wird wohl immer höher werden und ich rate niemanden das auf die leichte Schulter zu nehmen. Erst zahlen und dann klagen ist nämlich die
    Devise. Zur Sicherheit gibt es ein Embargo und um das wieder gelöscht zu bekommen, klagt man noch einmal.
    http://www.teneriffa-anzeiger.de
    die Onlinezeitung von Teneriffa

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      #22
      Zitat von Achined Beitrag anzeigen
      Touristische Vermietung war doch immer schon ein Lauf über ein Mienenfeld, teilweise mit drakonischen Strafen bedacht, wenn man erwischt wurde.

      Angeblich werden sogar ausländische Vermietungsportale durchkämmt und Screenshots gemacht, von dementsprechend sprachlich versierten Mitarbeitern und auch Leute am Flughafen angesprochen, die das Schild "Familie Meier" oder "Mr. & Mrs. Smith" hochhalten und dann befragt, ob das alles so seine Richtigkeit hat.....

      Kann 99x gut gehen, aber 1x nicht, und dann ist auf Deutsch gesagt die Kacke am dampfen mit Steuernachzahlung nach Einschätzung (!) der Beträge, die man mit der Vermietung erwirtschaftet hat.

      Eine Freundin von uns macht in Las Americas Presidente de Comunidad in einer Siedlung, die hat uns gesagt, dass schon einiger der Vermieter saftig zur Kasse gebeten wurden.
      Und wenn man nicht bezahlen kann, Embargo, Zwangsversteigerung und tschüss Immobilie.
      Hallo Achined,
      betrifft das auch die Mieter? bzw. gibt es Erfahrung, was mit den Mietern geschieht, die bei einer "Razzia" aufgedeckt werden, speziell dann, wenn kein schriftlicher Mietvertrag besteht? Wurden oder werden diese "illegalen Mieter" aus der Wohnung verwiesen bzw zur Kasse gebeten?

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        #23
        Vermietlic.


        Moin,moin !
        Nach unserer Information,sollen auch die Kurzzeit-Mieter belangt worden sein.
        In jedem Fall steht eine pol. Anzeige im Raum mit std. langem Warten und
        Anzeigenaufnahmen.

        Sicher stellt man sich etwas anderes unter Urlaub vor.
        Wie so keinen Vertrag?
        Grüße
        http://www.teneriffa-anzeiger.de
        die Onlinezeitung von Teneriffa

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          #24
          @tenecana
          eine Mithaftung des Mieters einer Ferienwohnung kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
          Und ein "verweisen " aus der Wohnung ebenfalls nicht.

          Woher soll der Mieter über die Regelung informiert sein?

          Allerdings ist auch der Mieter Auskunftspflichtig wenn die Inspektoren vor der Tür stehen.

          Und entgegen Deiner Meinung - Com. hätten die Vernietung generell ausgeschlossen kann ich dir einige Com nennen welche dies sogar in der jährlichen Versammlung als zulässig beschlossen haben, ungeachtet der Gesetzgebung.
          Zuletzt geändert von windus1947; 27.06.2015, 10:35.
          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

          Gruß Günter

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            #25
            Vermietlicenc


            Hallo Günter,
            im Prinzip hast Du Recht, aber.... auch Unwissenheit soll nicht vor Strafe schützen. Habe noch von keiner Multa an Mieter gehört, aber von erheblichen,
            zeitaufwändigen Vernehmungen.

            Muß man nicht haben !!

            Da sehe ich ein erhebliches Problem, da gew. Tätigkeiten meist ausgeschlossen sind und auch gesetzl. eine
            Nutzungsänderung beantragt und genehmigt sein muß, da können die beschließen was sie wollen, wenn nur einem Eigent. das wann auch immer (!) das nicht paßt sitzt man in der Falle.

            Grüße
            Rainer
            Zuletzt geändert von tenecana; 27.06.2015, 10:42.
            http://www.teneriffa-anzeiger.de
            die Onlinezeitung von Teneriffa

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              #26
              für diejenigen, die sich gerne mal vertieft mit dem neuen gesetz zur touristischen vermietung auseinandersetzen wollen:

              http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...cMEeaQW8fV1W1w


              und hier ein link zur vermieterseitigen interessensvertretung:

              http://www.ascav.es/


              meine persönliche meinung ist, dass es sicherlich so etwas wie qualitäts- und sicherheitsmindeststandards braucht. und dass eine störung der anderen eigentümer und mieter nach möglichkeit vermieden werden sollte. und klar, sind steuern für einkünfte abzudrücken.

              ansonsten ist es so, dass nicht nur wohlhabende ausländer sondern auch viele normale kanarische familien von einkünften aus touristischer vermietung profitiert haben. einige sehen aufgrund neuerer gesetze ihre existenz bedroht.

              ich finde, konkurrenz belebt das geschäft. starke einschränkungen der freiheit der geschäftstätigkeit wirken sich langfristig immer negativ aus. im übrigen glaube ich nicht, dass die private vermietung eine große konkurrenz für hotels darstellt. und für viele andere indirekt vom tourismus profitierende branchen wäre eine steigerung des angebots eher ein segen, denn gerade durch die ai-angebote der hotels ist es doch vielen restaurants ziemlich an die existenz gegangen.
              Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 27.06.2015, 13:54.
              ...

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                #27
                Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                @tenecana
                eine Mithaftung des Mieters einer Ferienwohnung kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
                Und ein "verweisen " aus der Wohnung ebenfalls nicht.

                Woher soll der Mieter über die Regelung informiert sein?

                Allerdings ist auch der Mieter Auskunftspflichtig wenn die Inspektoren vor der Tür stehen.

                Und entgegen Deiner Meinung - Com. hätten die Vernietung generell ausgeschlossen kann ich dir einige Com nennen welche dies sogar in der jährlichen Versammlung als zulässig beschlossen haben, ungeachtet der Gesetzgebung.
                Hallo Günter,
                danke für Deine Meinung.
                Wir haben jedes Jahr die Sorgen mit der Wohnungssuche - 4 Monate im Winter wären wir halt gerne auf Teneriffa.
                letztes Jahr hat uns ein Makler gesagt, für Privatvermietungen gelten immer die Voraussetzungen: mindestens 3 Monate und 1 Tag (Mietdauer) dann wäre es gesetzlich unbedenklich.
                Hat diese Regelung noch Bestand oder wurde sie mit der neuen -regelung seit Mai d.J. außer Kraft gesetzt?
                Grüße

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                  #28
                  @Wilke
                  Hallo Wilke, Tenecana ist da sicher noch besser unterrichtet wie ich.
                  Bei dem Ley von 1995 wurde gezielt darauf abgestellt das an Touristen
                  - und jeder der sich nicht anmeldet -
                  galt als Tourist.
                  ( egal ob er 14 Tage oder 10 Monate mieten wollte)

                  Was immer schon galt war Mietverträge über 6 Monaten.
                  ( da muss man sich ja auf jeden Fall anmelden) wurden akzeptiert

                  - über 3 Monate Mietzeit waren ziemlich unbedenklich.

                  Den Gesetzestext hat Sanlorenzo4 ( in spanisch) als Link angegeben.

                  4 Monate im Winter dürften
                  (wenn ihr einen Mietvertrag erhaltet und in dem die NIE des Vermieters steht)
                  wohl ohne Probleme möglich sein
                  - bleibt vieleicht noch die Definition Tourist
                  ( vieleicht NIE beantragen ?)

                  (den Text habe ich noch nicht übersetzt bekommen.) und im Bericht vom Wochenspiegel wird darauf nicht eingegangen.
                  Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                  Gruß Günter

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                    #29
                    danke Günter,

                    war sehr aufschlußreich. Bin gespannt, wie sich die Lage entwickelt. NIE Nummer hätten wir (da wir uns ein Auto auf TFS gekauft haben), die wird uns aber nicht viel nützen, da der Vermieter keinen Mitvertrag stellt und die Miete im Nachhinein Cash erwartet.

                    Gruß Wilhelm (wilke)

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                      #30
                      siehste Wilhelm - daran krankt die gesamte Vermietung.

                      Nicht am Gesetz sondern an der "Gier" der Menschen.

                      Wer soll denn von welchem Geld die Infrastruktur erhalten und ausbauen, wenn
                      (nicht nur dein Vermieter )
                      vom Umsatz die IGIC unterschlagen wird und auch keine Einkommenssteuer abgeführt wird.

                      Aber wenn "Dein Vermieter" es cash haben will brauchst du dir über die Inspektoren keine Gedanken machen - eher er.

                      Daher ist der Gedanke "Bargeld abzuschaffen" gar nicht mal so dumm.
                      Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                      Gruß Günter

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                        #31
                        Zitat von wilke Beitrag anzeigen
                        danke Günter,

                        war sehr aufschlußreich. Bin gespannt, wie sich die Lage entwickelt. NIE Nummer hätten wir (da wir uns ein Auto auf TFS gekauft haben), die wird uns aber nicht viel nützen, da der Vermieter keinen Mitvertrag stellt und die Miete im Nachhinein Cash erwartet.

                        Gruß Wilhelm (wilke)
                        Hallo Wilhelm
                        Spätestens wenn Du nach mehr als 90 Tagen Aufenthalt auf Teneriffa Dich ordnungsgemäss für die Residencia anmelden willst wirst Du ohne gültigen Mietvertrag die nicht bekommen. Dann wärst Du ein illegaler.


                        .

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                          #32
                          Vermietlic.


                          Wenn man einen Mietvertrag (!) über mind. 3 Monate hat, ist man auf der
                          sicheren Seite , denn das ist dann keine "touristische" Vermietung mehr.

                          ALLES darunter ist heiß.
                          Wenn man einen Mietvertrag hat, dann ist die Versteuerung der Einnahme, Sache des Vermieters und auch nur er hat dann ein Problem.
                          Cash verbietet sich aber, da die ges. Mietzeit gerechnet wird
                          und Beträge über 2500€ lt. Gesetz nur über ein Kto. ,somit unbar gezahlt
                          werden dürfen.
                          Man kann nicht stückeln!

                          Alles hat seinen Grund und Sinn.

                          Grüße
                          Zuletzt geändert von tenecana; 27.06.2015, 19:39. Grund: Schreibfehler, immer die Tasten welche hin und her springen:-))
                          http://www.teneriffa-anzeiger.de
                          die Onlinezeitung von Teneriffa

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                            #33
                            [PHP]Zitat von Locutus
                            Meiner Meinung nach machen diese scharfen Vorschriften schon Sinn, vor allem im Geiste eines friedlichen Zusammenlebens zwischen Residenten/Einheimischen und Urlaubern[/PHP]

                            Klar macht das alles Sinn, die Einheimischen bleiben arm, und die zuständigen Politiker können Ihren Sponsoren erfolgreich bedienen.

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                            • Schriftgröße
                              #34
                              Zitat von Dauerurlauber2014 Beitrag anzeigen
                              [PHP]Zitat von Locutus
                              Meiner Meinung nach machen diese scharfen Vorschriften schon Sinn, vor allem im Geiste eines friedlichen Zusammenlebens zwischen Residenten/Einheimischen und Urlaubern[/PHP]

                              Klar macht das alles Sinn, die Einheimischen bleiben arm, und die zuständigen Politiker können Ihren Sponsoren erfolgreich bedienen.
                              Glaube eher an den Neid der gewerblichen Vermieter, weil diese Diskussion immer wieder hochgezogen wird. Eine Ähnliche gab es bei der Frage, ob ein nicht hier gemeldeter Ausländer einen Nicht-Mietwagen benutzen darf.

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                                #35
                                neues zum Thema touristische Nutzung

                                Klingt irgendwie wie ein Schildbürgerstreich...las ich in Deutschland in der Frankfurter Rundschau:

                                http://www.fr-online.de/panorama/gra...,31891634.html
                                ...

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                                  #36
                                  danke für diesen artikel - ist ja der blanke horror!

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                                    #37
                                    touristische Nutzung

                                    Das Verfahren bestimmte Gebiete planerisch neu zu "gestalten" ist ganz normal und auch in der BRD üblich. So kann ein Wald zu einer Eigenheimsiedlung werden aber auch eine Wochenendhaus Siedlung zu einem Waldgebiet.
                                    Wer dort ein genehmigtes Bauwerk besitzt kann es entsprechend der Genehmigung weiter nutzen (Bestandsschutz). Wichtig ist es nur die alten Genehmigungsunterlagen zu besitzen und nicht fahrlässig aus der Hand zu geben.
                                    Plant der Eigentümer aber Umbauten oder Neubauten entfällt ofmals dieser Bestandsschutz. Der Klassiker in der BRD ist das frei auf einem Acker stehende alte Wohnhaus. Brennt es nieder gibt es keine neue Baugenehmigung für den Wiederaufbau und selbst der Anbau einer Garage wird verweigert, weil das Grundstück inzwischen zur Landwirtschaftsfläche erklärt wurde.
                                    Auf den Kanaren war es in der Vergangenheit z.B. die Gemüseplantage die zu einem Wohngebiet oder einer Hotelanlage umgeplant wurde und kein Eigentümer war so dumm sich dagegen zu wehren...
                                    Da die touristische Nutzung mehr Geld abwirft als eine Dauervermietung ist die im verlinkten BRD Zeitungs Artikel beschriebene Situation für die Eigentümer eine Chance den Wert ihrer Ferienimmobilie durch eine Nutzungsänderung zu vervielfachen statt auf der genehmigten Nutzung zu bestehen.
                                    Zuletzt geändert von heinz1965; 28.09.2015, 09:00.
                                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                      #38
                                      Irgendwie spinnen die doch alle (von der Politik)
                                      El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
                                      La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
                                      El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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                                        #39
                                        TOLL !

                                        Touristische Nutzung ( als Privatmann / frau ) im Touristischen Gebiet - verboten

                                        Private Nutzung des Eigentums ( als Privatmann /frau ) im Touristischen Gebiet - verboten

                                        WOW


                                        Betreibergesellschaften werden sich verwundert die Augen und danach die Hände reiben
                                        Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                                        Gruß Günter

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                                          #40
                                          Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                                          TOLL !

                                          Touristische Nutzung ( als Privatmann / frau ) im Touristischen Gebiet - verboten

                                          Private Nutzung des Eigentums ( als Privatmann /frau ) im Touristischen Gebiet - verboten

                                          WOW


                                          Betreibergesellschaften werden sich verwundert die Augen und danach die Hände reiben
                                          wie und wann wird das so gehandhabt?

                                          Im Ernstfall ist es besser, gebuchte Flüge für den Winteraufenthalt auf TFS zu stornieren und zu Hause zu bleiben - schade.

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