Steuerabzocke in Puerto de la Cruz

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Steuerabzocke in Puerto de la Cruz

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Steuerabzocke in Puerto de la Cruz

    Wie wir soeben erfahren haben, geht die Gemeinde Puerto de la Cruz davon aus, dass das von uns vor sieben Jahren erworbene Grundstück eine erhebliche Wertsteigerung erfahren hat und berechnet eine entsprechend hohe plusvalia.

    Fakt ist, dass wir beim Verkauf von Haus und Grundstück einen erheblichen, der tatsächlichen Immobiliensituation geschuldeten Verlust machen.

    Also Hausverkäufer aufpassen, damit ihr keine böse/teure Überraschung erlebt.

    Im Gegensatz dazu hat z.B. Santa Ursula die Bewertung der Grundstücke deutlich nach unten korrigiert.

  • Schriftgröße
    #2
    Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
    Wie wir soeben erfahren haben, geht die Gemeinde Puerto de la Cruz davon aus, dass das von uns vor sieben Jahren erworbene Grundstück eine erhebliche Wertsteigerung erfahren hat und berechnet eine entsprechend hohe plusvalia.

    Fakt ist, dass wir beim Verkauf von Haus und Grundstück einen erheblichen, der tatsächlichen Immobiliensituation geschuldeten Verlust machen.

    Also Hausverkäufer aufpassen, damit ihr keine böse/teure Überraschung erlebt.

    Im Gegensatz dazu hat z.B. Santa Ursula die Bewertung der Grundstücke deutlich nach unten korrigiert.
    Ulrich - Wie Sie sicher wissen, wird die Plus-Valia ausschließlich nach der Wertsteigerung des Grundstückes berechnet. Der Wert vor sieben Jahren lag vor der Krise. Kenne Leute aus Berlin, die erfolgreich Widerspruch gegen einen solchen Bescheid eingelegt haben.
    Zuletzt geändert von rayfaro; 06.05.2015, 11:36.

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Gerade weil wir davon ausgegangen sind, dass aufgrund der Krise der Wert faktisch gesunken ist sind war ja jetzt so überrascht.
      Habe Ihnen dazu geschrieben.

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        daß mit dem erfolgreichem widerspruch möchte ich aber sehr stark bezweifeln.
        mir ist es ähnlich ergangen wie ulrich und ich habe widerspruch eingelegt, er wurde abgelehnt, bei mir wurde der wert einer immobilie im süden 45% höher als der tatsächliche verkaufspreis geschätzt, dazu kommt dann multa ect...
        zu einer weiteren instanz haben mir mehrere anwälte und ass. fiscales abgeraten. sie selbst wüßten in den letzten jahren von keinem einzigen erfolgreichen fall. dasselbe gilt seit jahren auch hier bei der frührente, da gehen die leute schon an mehreren stöcken mit dem kopf unterm arm zu den amtsärzten und werden abgelehnt. ist auch verständlich die armen politiker müssen das geld was reinkommt ja erst mal unter sich verteilen.
        Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
        ---
        La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Ich stelle mal eine ganz unbedarfte Frage. Es gibt einen notariellen Kaufvertrag für den Einkauf und einen Vertrag für den Verkauf. Die Differenz ist der Gewinn oder Verlust. Und in welchem Zusammenhang steht nun die Wertsteigerung?
          https://www.finca-la-castana.de


          Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

          Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch. (Mark Twain)

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von robert.weltenbummler Beitrag anzeigen
            Es gibt einen notariellen Kaufvertrag für den Einkauf und einen Vertrag für den Verkauf. Die Differenz ist der Gewinn oder Verlust.
            Völlig richtig. Und wäre der jetzige Verkaufspreis höher als der Einkaufspreis, wäre natürlich eine Steuer auf den Gewinn fällig. Wobei beim Preis immer Grundstück und Gebäude zusammengefasst werden.

            Aufgrund der allseits bekannten Krise ist der Verkaufspreis allerdings sehr deutlich und schmerzhaft unter dem Einkaufspreis.

            Das kümmert die Gemeinde jedoch nicht. Sie legt willkürlich eine Wertsteigerung für das Grundstück fest und ebenso willkürlich eine Steuer auf den fiktiven Gewinn.

            Wir erkundigen uns gerade nach den Möglichkeiten eines Einspruchs, große Chancen sehen wir allerdings nicht. Erste Auskunft ist, dass auf jeden Fall die Steuer zunächst zu zahlen ist und man dann die Möglichkeit zu Widerspruch und Klage auf Rückzahlung hat. Geschätzte Verfahrensdauer 2 - 3 Jahre.
            Vamos a ver.

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Das ist also reine Behördenwillkür. Und wie schützt man sich im Vorfeld dagegen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen in anderen Kommunen gemacht?
              https://www.finca-la-castana.de


              Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

              Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch. (Mark Twain)

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Eigentlich hätten wir schon vorher stutzig werden sollen. Denn jedes Jahr hat sich die zu zahlende Grundsteuer erhöht, vor vier oder fünf Jahren in einem Jahr sogar drastisch.

                Aber auch unser fundiertes Halbwissen war nicht förderlich. Wir haben halt laienhaft angenommen, dass die "plusvalia" nur auf einen tatsächlich beim Verkauf erzielten Gewinn zu zahlen ist. Von einer Steuer auf einen fiktiven Gewinn haben wir jetzt erst erfahren und müssen wohl zähneknirschend zahlen. Macht den endgültigen Abschied etwas leichter.

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  Nun, das mit dem Halbwissen ist so eine Sache. Fällt mir auch hin und wieder auf die Füße. Ich glaube aber nicht, dass es hierfür eine fundierte Rechtslage gibt, dass ein fiktiver Wert besteuert werden kann. Ich vermute den Hintergrund an einer anderen Baustelle. Angeblich werden viele Immobilien bewusst unter Wert verbrieft, um die Steuerlast gering zu halten. Und wenn die Differenz augenfällig ist, wird ein Schätzwert festgelegt. Wenn nach dieser Praxis vorgegangen wird, würde das prinzipiell bedeuten, dass man eine Steuerhinterziehung vermutet. Das wiederum könnte bedeuten, dass einer Steuerstrafverfahren als logische Konsequenz daherkommen könnte. Ich betone aber ganz deutlich "könnte" und "vermute". Halbwissen eben ...
                  Aber vielleicht gibt es einen Profi hier im Forum, der dazu etwas genaueres sagen kann [das wäre doch mal was innovativeres als nur immer Urlaubstipps und Kochrezepte].
                  https://www.finca-la-castana.de


                  Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit. Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

                  Wenn du einen verhungernden Hund aufliest und machst ihn satt, dann wird er dich nicht beißen. Das ist der Grundunterschied zwischen Hund und Mensch. (Mark Twain)

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    Hätte, könnte und vielleicht. Ist aber nicht so.
                    Sowohl bei Kauf als auch bei Verkauf gab/gibt es unabhängige Wertgutachten als Grundlage für den notariell bestätigten Preis. Steuermauscheleien waren/sind also ausgeschlossen.
                    Außerdem wird wie gesagt bzw. geschrieben beim notariellen Verkauf der Gesamtpreis (Grundstück und Gebäude) festgehalten.

                    Die von der Gemeinde festgelegte plusvalia bezieht sich jedoch nur auf den angenommenen Wert des Grundstücks.

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Verwaltungswillkuer

                      @robert.weltenbummler Der einzige wirksame Schutz in derartigen Faellen ist die Ueberschuldung des Grundstuecks. Dort wo nichts zu erbeuten ist, wird von Verwaltungsmitarbeitern auch nichts verlangt. Vor diesem Hintergrund macht die 30 bis 40 Jahre laufende 100 Prozent Finanzierung einer Immobilie durchaus Sinn, soweit die Kreditrate geringer ist als eine Vergleichsmiete. Diese Finanzierung erhaelt unveraendert nahezu jeder, sofern er die Immobilie aus dem Bankenbestand oder von einem insolventen Kreditnehmer der jeweiligen Bank kauft.
                      Zuletzt geändert von heinz1965; 07.05.2015, 10:27.
                      Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                      Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        Zitat von heinz1965 Beitrag anzeigen
                        ....Der einzige wirksame Schutz in derartigen Faellen ist die Ueberschuldung des Grundstuecks. Dort wo nichts zu erbeuten ist, wird von Verwaltungsmitarbeitern auch nichts verlangt. .....
                        Diese Aussage halte ich für falsch.
                        Denn darum geht es ja. Es wird nicht der tatsächliche Wert des Grundstücks, ob verschuldet oder nicht, zu Grunde gelegt sondern ein rein fiktiver, von der Gemeinde festgelegter Wert. Und der ist nach Einschätzung der Verwaltung eben höher als vor sieben Jahren - trotz tatsächlich drastisch gesunkener Immobilienpreise wegen der Krise.

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          Verwaltungswillkuer

                          @Ulrich Der Begriff des Grundstuecks erfasst in den meisten Laendern auch die Bebauung (z.B. auch in der BRD). Es wird nur das Grundstueck gekauft, verkauft, besteuert, bewohnt, an die Kanalisation angeschlossen e.t.c..
                          Die Bebauung ist "gratis" Bestandteil des Grundstuecks. Eine Aufteilung von Grundstueckspreis und Bebauungspreis findet allenfalls zu steuerlichen Abschreibungszwecken statt. Immobilien verfallen und verlieren damit an Wert. Dieser Wertverlust wird (bei gewerbeaehnlicher Nutzung) steuerlich in gleichbleibenden oder auch sinkenden Raten abgeschrieben. Ein Grundstueck nutzt sich nicht ab, der Wert bleibt erhalten und es findet keine ratenweise Abschreibung statt.
                          Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                          Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            @Ulrich
                            habe ich im Netz gefunden, vieleicht hilft es:
                            http://www.wf-salinas.com/publikatio...euer-1614.html

                            Viel Glück - dort steht auch der "fiktive Gewinn"( auch wenn es ein Verlust sein sollte)
                            Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                            Gruß Günter

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              Die Gemeinde Puerto ist besonders gierig auf diese Zusatzeinnahmen. Freunde von mir mussten beim Kauf von ihrem Apt. Steuernachzahlen, weil die Gem. den Kaufpreis zu niedrig gefunden hatte. Obwohl, wie du sagst Mäuschelei ist ausgeschlossen. War auch keine, man muss zähneknirschend zahlen, als Ausländer hat man eben keine Chancen auf ein gerechtes Verfahren.

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #16
                                hola, europäischer gerichtshof ?

                                Kommentar


                                • Schriftgröße
                                  #17
                                  Zitat von Georgina Beitrag anzeigen
                                  Die Gemeinde Puerto ist besonders gierig auf diese Zusatzeinnahmen. Freunde von mir mussten beim Kauf von ihrem Apt. Steuernachzahlen, weil die Gem. den Kaufpreis zu niedrig gefunden hatte. Obwohl, wie du sagst Mäuschelei ist ausgeschlossen. War auch keine, man muss zähneknirschend zahlen, als Ausländer hat man eben keine Chancen auf ein gerechtes Verfahren.
                                  Ich hatte bei meinen zahlreichen Kontakten zu hiesigen Gerichten noch nie das Gefühl, anders behandelt zu werden als die Canarios.
                                  Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

                                  Kommentar


                                  • Schriftgröße
                                    #18
                                    Ich habe noch keine Gerichtserfahrung, aber was die Verkehrsstrafen anbelangt, finde ich schon eine Diskriminierung, weil ich noch keinen Spanier gesehen habe, der für nicht einmal falsch parken (nur so wie hier jeder auch macht) einen ? 200 Strafzettel bekommen hat. Bei mir pickte der nach 15 Min auf der Scheibe.

                                    Kommentar


                                    • Schriftgröße
                                      #19
                                      Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                                      .


                                      Im Gegensatz dazu hat z.B. Santa Ursula die Bewertung der Grundstücke deutlich nach unten korrigiert.
                                      Hallo Ulrich,

                                      die Grundsteuer in Sta. Ursula ist in den letzten 5 Jahren um ca. 40 % gestiegen, im letzten Jahr allein waren es 15 %!! Auch der Katasterwert wurde noch einmal erhöht. Dies ist umso ärgerlicher, als dadurch auch die jährliche IBI steigt.

                                      Wir haben uns im Ayuntamiento beschwert und erhielten zur Antwort, dass man sich im Nachhinein erst darüber im Klaren war, dass die Werte zu hoch angesetzt waren!! Man versicherte uns, dass in diesem Jahr ein Ausgleich erfolgen wird und der Bescheid um fast 30 % niedriger sein soll! Mal sehen, was im Juli abgebucht wird. Anscheinend wird die Berechnung der Steuern ausgewürfelt oder auch nach dem Motto festgesetzt "mal sehen, wie hoch wir gehen können".

                                      Kommentar


                                      • Schriftgröße
                                        #20
                                        Zitat von Georgina Beitrag anzeigen
                                        Ich habe noch keine Gerichtserfahrung, aber was die Verkehrsstrafen anbelangt, finde ich schon eine Diskriminierung, weil ich noch keinen Spanier gesehen habe, der für nicht einmal falsch parken (nur so wie hier jeder auch macht) einen ? 200 Strafzettel bekommen hat. Bei mir pickte der nach 15 Min auf der Scheibe.
                                        Mit 50% Ermäßigung, wenn man innerhalb von 10 Tagen bezahlt....
                                        Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

                                        Kommentar

                                        Lädt...
                                        X