Rentner werden an die Einkommensteuerpflicht erinnert

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    #1

    Rentner werden an die Einkommensteuerpflicht erinnert

    Hallo zusammen,

    Habe in den letzten Wochen von verschiedenen Kunden E-Mails erhalten, die einen Brief vom Finanzamt (Agencia Tributaria) bekommen haben, indem darüber informiert wird, dass das Finanzamt Kenntnis über Renten im Ausland hat (so wird erst mal etwas Angst eingejagt) und erinnern an die Abgabepflicht der Einkommensteuer-Erklärung. Das Finanzamt kann 4 Steuerjahre zurück nachforschen. Davor sind Steuersünder - solange keine Abmahnungen geschickt wurden - durch die Verjährungsfrist befreit.

    Wer in Spanien (bzw. in den Kanaren) resident ist und seine Rente nicht angibt, sollte sich betroffen fühlen.

    In dem Brief vom Finanzamt wird auch über eine Steueramnestie geschrieben, für diejenigen, die Ihre Steuererklärung jetzt spontan einreichen.

    Soll das jetzt heissen, dass das Finanzamt eigentlich doch nichts darüber weiss?

    Hat jemand schon solch einen Brief erhalten?

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    #2
    Hallo,

    auch in D glauben viele Rentner dass sie keine Steuererklärung abgeben müssten. Doch diese Zeiten sind vorbei.

    Eine Steuererklärung bedeutet ja noch nicht dass auch Geld abzuführen ist.
    Beim Vergessen kann die Nachzahlung happig ausfallen

    Grüsse
    Anton

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      #3
      Ist ja noch bis zum 30. Juni 2015 Zeit, eine solche Steuererklärung abzugeben, danach gibt es die genannte Amnestie nicht mehr und sie wird auch nicht nochmal verlängert.

      Ein spezialisierter Steuerberater sollte dazu herangezogen werden, der sich mit dem spanischen/kanarischen Steuerrecht auskennt, das erspart Ärger und Probleme mit dem Fiskus. Und, die sind nicht so teuer, wie oft angenommen wird.

      Sie erstellen die Steuererklärung und reichen sie für ihre Kunden per Internet-Zugang direkt ein, man bekommt einen Kopie-Ausdruck davon und kann ruhig schlafen. Auch errechnen sie eine eventuelle Zahlung, die man selbst auf einer Bank einzahlen kann, sollte man veranlagt sein. Das richtet sich nach den Freibeträgen und dem Überbetrag, der versteuert wird.

      Dazu erleichtert eine schriftliche Einkommensauskunft, die man bei der Hausbank leicht im ersten Halbjahr bekommt und dem Steuerberater vorlegt.
      Zuletzt geändert von LaTorre; 17.02.2015, 22:33.
      ******************************************

      ?

      Nein, nichts Neues !

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        #4
        Ist man nicht bis 11.200,00€ Jahreseinkommen(brutto/netto?) in Spanien von der Erklärungspflicht befreit?

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          #5
          Ja genau. Für 2014 ist das die Grenze bei Renten vom Ausland (weil diese meistens nicht vorversteuert werden)

          Mehr Info:
          https://www2.agenciatributaria.gob.e...&CODIGO=127263

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            #6
            Hier eine Ergänzung zu diesem Thema.
            Ich höre hin und wieder von Betroffenen den Erhalt dieses Briefes.

            http://www.simonsananes.com/auslaend...euer-erinnert/

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