(certificado de registro de ciudadano de la unión), letzteres wieder zu beantragen bei der policia local. Für das Ausländerzertifikat (früher die "Residencia) wird seit einiger Zeit der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens (Arbeitsvertrag, Rente o.ä.) oder eines für den Lebensunterhalt ausreichenden Vermögens (über die Höhe dieses Vermögens gibt es unterschiedliche Angaben von mind. ? 5.000,00 bis mind. ? 9.000,00) und der Nachweis über eine in Spanien gültige Krankenversicherung verlangt.
Lieber Ulli Policia ist richtigaber "kleine verwechselung deinerseits" die Nacional und nicht die Local. Da dann auch nur im "Oficina Extranjero" und soweit ich informiert bin gibts 3 Stellen eine in Puerto de la Cruz eine in Santa Cruz und eine in Playa las Amerikas
Mit sonnigen Grüssen
Lieber Ulli Policia ist richtigaber "kleine verwechselung deinerseits" die Nacional und nicht die Local. Da dann auch nur im "Oficina Extranjero" und soweit ich informiert bin gibts 3 Stellen eine in Puerto de la Cruz eine in Santa Cruz und eine in Playa las Amerikas
Mit sonnigen Grüssen
Kommentar