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    #21
    Ich diskutiere hier nur über Themen, nicht über Personen und schon garnicht über mich. Es lässt mich völlig kalt, was du von mir hälst und ob du dir Gedanken über meinen Glückszustand machst.

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      #22
      zitat tenepro: Ulrich, von Fotografie magst du Ahnung haben, aber deine Rechtsberatung kann man in den Müll werfen, wenn ich mich recht erinnere ist das nicht das erste mal, lass es einfach sein und bereichere uns mit deinen anderen Kenntnissen.

      welches Thema ist das dann bitte wenn nicht etwa das Thema "Mensch bzw. menschlicher Umgang"

      Ich würde sagen, Themaverfehlung.

      So ich verabschiede mich auch wieder von dieser Diskussion, wirklich sehr schade dass aus HIlfestellungen von menschlichen Menschen Beleidigungen werden.

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        #23
        Glaube nicht das der Ulrich beleidigt ist, er teilt gerne aus, kann aber auch einstecken.

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          #24
          Zitat von salu Beitrag anzeigen
          ich glaube mit dieser Einstellung wirst du in keinem Forum glücklich...
          ........und auch sonst nicht!

          Neandertaler
          Für schöne Erinnerungen muß man im Voraus sorgen!

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            #25
            Zitat von tenpro Beitrag anzeigen
            Glaube nicht das der Ulrich beleidigt ist, er teilt gerne aus, kann aber auch einstecken.
            Richtig! Mir ist ein offener Anblaffer, gerade heraus und ohne Schnörkel allemal lieber als ein Herumumgejammere, dass man nicht mitspielen darf.

            Und deshalb jetzt mal Tacheles:

            tenpro, du hast überhaupt gar keine Ahnung von nix!

            Offenbar ist mein Erinnerungsvermögen doch besser als ich nach der so freundlichen Korrektur von tenpro angenommen hatte. Ich war heute vormittag in Puerto de la Cruz unterwegs und habe die Gelegenheit genutzt mir im Rathaus ein neues "empadronamiento" zu holen.

            Gebühren: ? 1,53
            Gültigkeitsdauer (laut zwei mal nachgefragter) Auskunft des ausstellenden Beamten: 3 (in Worten: drei) Monate

            Leider wird die Gültigkeitsdauer nirgendwo schriftlich vermerkt, ganz offenbar wird es wie SanLorenzo schon andeutete, überall unterschiedlich gehandhabt.

            Um sicher zu stellen, dass wir alle (auch der Neandertaler, s.o.) vom gleichen Formular sprechen, hier ein Scan desselbigen
            .
            Angehängte Dateien

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              #26
              Meine sieht ganz anders aus. Wird wohl auch alle 4 Wochen geändert.
              Das oder dass? - Vollkommen unnützes Forenwissen...

              🗻 🌅 ⛵️ 🚠 🇪🇸

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                #27
                Forums-Perlen

                Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                tenpro, du hast überhaupt gar keine Ahnung von nix!
                .
                So ein differenziertes Urteil ueber andere ist immer wieder schoen.
                Wohl dem, der sich hier wohl alles erlauben kann.

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                  #28
                  Hab auch letzten Monat für mich und meine Frau neue Empadronamientos erstellt. Ich kann die online mithilfe des Certificados electronicos beantragen und sogar selbst ausdrucken. Voraussetzung für die Erstellung eines Empadronamientos ist ein gültiger Mietvertrag bzw. der Nachweis des Wohnsitzes per Escritura des eigenen Wohneigentums. Das war schon immer so (zumindest seit 2005). Andere Papiere wollte von mir noch niemand sehen.

                  Soweit ich weiss, gilt die Sache mit dem Einkommen oder Vermögen wirklich für die Beantragung des "grünen" Certificado Registro de Ciudadano de la union.....

                  Aber zerpflückt mich bitte nicht, wenns nicht stimmt ;-).........
                  Alles wird Gut!
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                  • Schriftgröße
                    #29
                    Die Lösung ist relativ einfach. Es gibt verschiedene "certificados de empadronamiento", je nachdem für was man es braucht.

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                      #30
                      Oh Oh Ulrich, deine Frau hat vergessen die Steuern zu bezahlen.

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                        #31
                        Na ja das war im Jahre 2011, hast du mit Sicherheit schon erledigt.

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                          #32
                          Zitat von tenpro Beitrag anzeigen
                          Schwachsinn, ein Forum soll Leuten helfen, unrichtige Angaben helfen keinem.
                          Zitat von tenpro Beitrag anzeigen
                          Ich diskutiere hier nur über Themen, nicht über Personen und schon garnicht über mich. Es lässt mich völlig kalt, was du von mir hälst und ob du dir Gedanken über meinen Glückszustand machst.
                          Gut, dass Du den bayerischen Begriff Gratler nicht kennst.
                          Zitat von gkrannich Beitrag anzeigen
                          So ein differenziertes Urteil ueber andere ist immer wieder schoen.
                          Wohl dem, der sich hier wohl alles erlauben kann.
                          Hmmmh, in dem Fall hat der Ulrich aber - zurecht - mit gleichen Waffen zurück geschossen!

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                            #33
                            Zitat von gkrannich Beitrag anzeigen
                            So ein differenziertes Urteil ueber andere ist immer wieder schoen.
                            Wohl dem, der sich hier wohl alles erlauben kann.

                            gkrannich, halte dich doch verdammt noch mal raus wenn du nicht einmal in der Lage bist, den einfachsten ironischen Sarkasmus geistig zu erfassen.

                            Offenbar bist du aus irgendwelchen Gründen so geil darauf mir bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit eins auszuwischen, dass es einfach nur noch peinlich ist.

                            Ich weiß, passt nicht zum thread-Thema aber du gehst mir dermaßen auf diverse Körperteile, das muss ich einfach loswerden.

                            Du trägst so gut wie nichts zum eigentlichen Forumszweck bei sondern zeichnest dich entweder durch Fragerei zum eigenen Vorteil oder durch Quengelei und Stichelei aus. Ich finde das zum, ach egal. Du kapierst es ja doch nicht.



                            .

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                              #34
                              Zitat von tenpro Beitrag anzeigen
                              Na ja das war im Jahre 2011, hast du mit Sicherheit schon erledigt.
                              Wenn es das ist von dem ich meine dass es das ist was du da im wohl im öffentlich amtlichen Schuldnervezeichnis gefunden hast, dann war das wieder ein Glanzstück tinerfe?ischer Bürokratie. Zu deiner Beruhigung, ist mittlerweile bezahlt



                              .

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                                #35
                                Um die Verwirrung komplett zu machen:

                                Die 3 Monate sind richtig, und das gilt überall, aber: es ist nicht so, dass man alle 3 Monate aufs Rathaus laufen muss. Die Anmeldung, einmal gemacht, bleibt ewig gültig, es sei denn mal meldet sich ab, was kein Mensch macht. Aber das Formular als Nachweis wird nach Ablauf von 3 Monaten nicht mehr anerkannt. Z.B. das Konsulat verlangt bei Passantrag eine Bescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist. Auch der Zoll, und das Parkhaus.

                                Wer einmal bei der Gemeinde registriert ist, bekommt bei Bedarf alle 3 Monate eine neue Bescheinigung gegen eine geringe Gebühr, ohne weitere Unterlagen oder Bedingungen.
                                Auch nach dem Zweck wird nie gefragt, weil keine unterschiedlichen Bescheinigungen gibt. Eine Anmeldebescheinigung ist eben eine Anmeldebescheinigung .....

                                Mit den neuen Bedingungen für Residenten hat dieses Papier übrigens definitiv nicht das Geringste zu tun. Jeder kann sich als Neubürger bei der Gemeinde anmelden, da freut man sich sogar, weil die Gemeinde Zuschüsse nach der Ew-Zahl erhält.

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                                  #36
                                  @Groucho: Alles richtig soweit, sollte jemand jedoch einen Mietvertrag haben, wird die Gültigkeit dieses Vertrages mit berücksichtigt. War zumindest bei uns so, dass nach Ablauf ein neuer vorgelegt werden musste, um ein neues Empadronamiento zu erlangen.
                                  Alles wird Gut!
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                                    #37
                                    Gut, dass es hier Moderatoren gibt, ..

                                    ...so werden wenigstens die groebsten Unverschaemtheiten geloscht.

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                                      #38
                                      Groucho tut mir sehr leid, aber deine Aussage ist definitiv falsch. Es gibt sehr wohl verschiedene "certificados de empadronamiento"
                                      1. Das normale (weiss auch nicht für was der Ulrich das überhaupt braucht) anscheinend 3 Monate gültig
                                      2. Das zum reisen "certificado de empadronamiento para viajar" 6 Monate gültig

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                                        #39
                                        Da hat Regine ja Glück gehabt das sie nicht verhaftet wurde.

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                                          #40
                                          Hmmm ?

                                          Unter dem certuficado de empadronamiento von juni 20012,

                                          das vor mir liegt, steht unter

                                          Nota : das es sechs Monate Gültigkeit hat !

                                          Wurde vor kurzen auch bei der Policia Nacional so anerkannt

                                          n saludo
                                          No hay mal que por bien no venga !!!

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