Der User baumgartner schreibt in einem Beitrag:
"Hallo Roland,
natürlich darf jeder unter Offtopic was schreiben, jedoch ist es nicht erlaut aus Büchern etwas einzuscannen. Das gibt leider Ärger, wegen des Urherrechts.
Man kann durchaus anderer Meinung sein, aber deshalb andere Forumsmitglieder in der Art, wie Du es gerade getan hast zu behandeln, finde ich ganz und gar nicht richtig. Du hast einige Mitglieder beleidigt und so etwas tut man nicht.
Denk vielleicht mal darüber nach."
Dafür bin ich ihm natürlich selbstverständlich sehr dankbar und habe mir diese Anregung auch tatsächlich zu Herzen genommen.
Das Resultat:
Ich fände es sehr begrüssenswert wenn er sich diese, seine, Empfehlung ebenso zu Herzen nehmen würde und
1. Die Quellenangabe des Photos das er als Avatar benutzt ebenso vorbildlich wie ich das in meinem Post den er kritisierte getan habe veröffentlicht und
2. die Quellenangabe für die Grafik "wappen_2933", die er in der Fussleiste veröffentlicht und die möglicherweise aus einer Clippartsammlung stammen könnte, einfügen würde da ich sie ausserordentlich toll finde und ebenfalls Verwendung dafür hätte.
3. ist mir ganz allgemein in diesem Forum aufgefallen dass bei einigen wenigen weiteren Fotos und Grafiken ebenfalls vom an und für sich sehr gewissenhaften Moderatorenteam übersehen wurde dass der Quellnachweis fehlt. Ich bin mir aber sicher, dass diese wenigen Ausnahmen umgehend entfernt werden da dem Moderatorenteam auch bereits ein einziger Fall ausserordentlichen Ärger verursachen kann. Vergesst bitte auch die Fotos der Avatare nicht, da gerade diese meistens nicht von der Person stammen die sie zeigen und daher im Regelfall das Urheberrecht bei Dritten liegt.
Weiters unterliegen meinem Informationsstand zufolge Texte die älter als 75 Jahre sind einem eingeschränkten Urheberrecht, da sie als Allgemeingut gelten und daher das Copyright nur den Druck betrifft sofern er nicht älter als 75 Jahre ist wenn es sich um ein Buch handelt. Das heisst, dass etwa ein Originalschriftstück Caesars mit dem Hinweis dass es von Caesar geschrieben wurde uneingeschränkt kopiert und veröffentlich werden kann weil Caesar sogar bereits länger als 75 Jahre tot ist. Ist dieses Schriftstück aber in einem Buch als Bild veröffenlicht so ist nur das Bild als solches geschützt soferne es eben nicht älter als 75 Jahre ist.
Das trifft zB. auf den 1. Anhang in diesem Tread zu der aus dem Buch "Pan Europa" aus dem Jahr 1923 stammt in dem sogar der Autor, Richard N. Coudenhove Kalergi, seinen Namen freundlicherweise versehen mit dem Datum, Wien, Frühling 1923, verewigt hat. Das Urheberrecht des Scans liegt daher in diesem Falle bei mir worauf ich aber verzichte und es somit unter Public Domain (zum allgemeinen Gebrauch) fällt.
Weiters unterliegen Bücher und damit deren Inhalt und deren Cover und Design zwar dem Urheberrecht, wobei die Veröffentlichung des Covers bzw. die Veröffentlichung der Buchansicht (Vorder- und Rückseite, aussen) selbstredend gestattet ist da anderenfalls auch kein Buch zur öffentlichen Ansicht in einer Auslage einer Buchhandlung ausgelegt werden dürfte und wovon auch zB. amazon gebraucht macht wenn im Internet Bücher - mit Abbildung derselben - zum Verkauf, Verleih oder was auch immer angeboten werden.
Dies trifft auf den 2. Anhang in diesem Post zu der die Rückseite des Buches "Autobiografie eines Yogis" von Paramahansa Yogananda zeigt, was aber in diesem Falle nicht eigens angeführt werden muss, da sowohl die ISBN Nummer rechts unten ersichtlich ist als auch der Autor im Text selbst als Autor genannt wird. Auch bei diesem Eigenbild (Scan) verzichte ich auf meine Rechte womit es ebenfalls Public Domain ist.
Das sind übrigens die selben Scans die auch meinem kritisierten Post beigefügt waren und vom Moderator Franky entfernt wurden, was er sicher hier mit einem entsprechenden Statement begründen wird.
Ich bin aber natürlich Rechtskundigen für Ergänzungen oder auch Richtigstellungen - möglichst mit Quellenangabe - sehr dankbar. Weiters bin ich überzeugt davon dass mir - und nicht nur mir sonder der gesamten Community - ganz speziell Franky da er diese Rechte als Moderator ja täglich anwendet - bestimmt sehr viel mehr dazu sagen kann als ich bis jetzt darüber weiss und dann zukünftig keine Pannen mehr passieren ... nicht nur mir sondern auch allen Anderen!
Im Besonderen würde mich die Rechtslage interessieren wenn zB. ein Bild seinerseits ein weiteres Bild zeigt. Beispielsweise wenn ich in diesem Forum ein Foto veröffentlichen will das eine Parkbank zeigt auf der eine Zeitung liegt, das von mir erstellt wurde, daher die Rechte bei mir liegen aber das Foto auf der Titlseite der Zeitung sehr wohl dem Copyright unterliegt das seinerseits ein Gemälde eines Künstlers der Gegenwart zeigt das nicht älter als 75 Jahre ist!
Als Beispiel habe ich im 3. Anhang ein Eigenfoto - also die Rechte liegen bei mir auf die ich hiermit verzichte - angefügt auf dem eine Zeitung liegt auf der man keine Details erkennen kann. Da ist alles klar. Wie ist das aber wenn ich die Zeitung so positioniere dass sie samt Titelbild deutlich erkennbar ist?
Weiters würde mich noch interessieren wie das etwa mit KFZ-Kennzeichen die auf Fotos abgebildet sind ist und auf welches Länderrecht du, Franky, dich als Moderator beziehst. Das Forum hat die Kennung .de, du moderierst aber aus Wien bzw Teneriffa/Spanien. Wendest du deutsches, österreichisches oder spanisches Recht an bzw. berücksichtigst du die Rechtslage des Members im Zusammenhang seines augenblicklichen Standortes zum Zeitpunkt der Beitragserstellung bzw. des Erstellungsortes eines Fotos der nicht mit dem Aufenhaltsort des Members identisch sein muss? Das heisst, dass ein Member das gerade seinen Urlaub im Iran verbringt und vom Laptop einen Beitrag schreibt zu diesem Zeitpunkt der Rechtslage des Iran unterliegt, die du dann in bestimmten Fällen speziell berücksichtigen müsstest. So etwa wenn ein Bild eingefügt wird, das im Iran aufgenommen wurde das das Member in im Iran unzulässiger Bekleidung zeigt und damit die Veröffentlichung nach iranischem Recht illegal, in einem .de Forum legitim aber nicht unbedingt legal ist oder etwa ein Foto das in einem US Bundesstaat aufgenommen wurde und ein verliebtes Memberpaar auf einer Parkbank sitzend zeigt das einander gerade küsst. Küssen in der Öffentlichkeit ist nämlich in einigen Bundesstaaten bei Strafe verboten und könnte im ungünstigsten Fall als Verleitung zu einer strafbaren Handlung gewertet werden wenn es ein Inetuser ebendort betrachtet!
Es lohnt sich also tatsächlich immer wieder über etwas nachzudenken denn erst dann erkennt man wie wenig man eigentlich weiss, insbesonders über internationale Rechtslagen mit denen du lieber Franky ja aber täglich arbeitest. Dafür sind natürlich Anregungen wie diese vom User baumgartner immer ein willkommener Anlassfall für mich - deshalb noch ein herzliches riesengrosses Dankeschön an baumgartner!
Es währe ganz toll wenn du auch noch ein paar Worte einfliessen lassen würdest die den Unterschied zwischen "legitim" und "legal" verdeutlichen könnten, wenigstens im Zusammenhang mit Veröffentlichungen wie du sie hier in diesem Forum anwendest.
(Kleiner Tipp an Franky: wenn du mehr als 13000 Zeichen für deine Antwort brauchst dann einfach in einem Post beginnen und die Fortsetzung in einem weiteren Post - usw. - zeigen ;-) - Danke im Voraus für deine Bemühungen)
Liebe Grüsse - Roland
ps.: lieber User Baumgartner: Kehre vor deiner eigenen Türe bevor du auf Andere zeigst ... das tut man nämlich auch nicht - umsoweniger wenn das was du sagst garnicht so ganz stimmt und dir selbst zufälligerweise ein Fehler unterlaufen ist den du mir unterstellst. Aber das ist ja gerade das schöne an einer aufgeweckten Community - wenn jeder ein klein wenig mitdenkt, seine Augen offenhält und sich konstruktiv einbringt kommt immer etwas tolles dabei heraus ... also Schwamm drüber ;-)))
"Hallo Roland,
natürlich darf jeder unter Offtopic was schreiben, jedoch ist es nicht erlaut aus Büchern etwas einzuscannen. Das gibt leider Ärger, wegen des Urherrechts.
Man kann durchaus anderer Meinung sein, aber deshalb andere Forumsmitglieder in der Art, wie Du es gerade getan hast zu behandeln, finde ich ganz und gar nicht richtig. Du hast einige Mitglieder beleidigt und so etwas tut man nicht.
Denk vielleicht mal darüber nach."
Dafür bin ich ihm natürlich selbstverständlich sehr dankbar und habe mir diese Anregung auch tatsächlich zu Herzen genommen.
Das Resultat:
Ich fände es sehr begrüssenswert wenn er sich diese, seine, Empfehlung ebenso zu Herzen nehmen würde und
1. Die Quellenangabe des Photos das er als Avatar benutzt ebenso vorbildlich wie ich das in meinem Post den er kritisierte getan habe veröffentlicht und
2. die Quellenangabe für die Grafik "wappen_2933", die er in der Fussleiste veröffentlicht und die möglicherweise aus einer Clippartsammlung stammen könnte, einfügen würde da ich sie ausserordentlich toll finde und ebenfalls Verwendung dafür hätte.
3. ist mir ganz allgemein in diesem Forum aufgefallen dass bei einigen wenigen weiteren Fotos und Grafiken ebenfalls vom an und für sich sehr gewissenhaften Moderatorenteam übersehen wurde dass der Quellnachweis fehlt. Ich bin mir aber sicher, dass diese wenigen Ausnahmen umgehend entfernt werden da dem Moderatorenteam auch bereits ein einziger Fall ausserordentlichen Ärger verursachen kann. Vergesst bitte auch die Fotos der Avatare nicht, da gerade diese meistens nicht von der Person stammen die sie zeigen und daher im Regelfall das Urheberrecht bei Dritten liegt.
Weiters unterliegen meinem Informationsstand zufolge Texte die älter als 75 Jahre sind einem eingeschränkten Urheberrecht, da sie als Allgemeingut gelten und daher das Copyright nur den Druck betrifft sofern er nicht älter als 75 Jahre ist wenn es sich um ein Buch handelt. Das heisst, dass etwa ein Originalschriftstück Caesars mit dem Hinweis dass es von Caesar geschrieben wurde uneingeschränkt kopiert und veröffentlich werden kann weil Caesar sogar bereits länger als 75 Jahre tot ist. Ist dieses Schriftstück aber in einem Buch als Bild veröffenlicht so ist nur das Bild als solches geschützt soferne es eben nicht älter als 75 Jahre ist.
Das trifft zB. auf den 1. Anhang in diesem Tread zu der aus dem Buch "Pan Europa" aus dem Jahr 1923 stammt in dem sogar der Autor, Richard N. Coudenhove Kalergi, seinen Namen freundlicherweise versehen mit dem Datum, Wien, Frühling 1923, verewigt hat. Das Urheberrecht des Scans liegt daher in diesem Falle bei mir worauf ich aber verzichte und es somit unter Public Domain (zum allgemeinen Gebrauch) fällt.
Weiters unterliegen Bücher und damit deren Inhalt und deren Cover und Design zwar dem Urheberrecht, wobei die Veröffentlichung des Covers bzw. die Veröffentlichung der Buchansicht (Vorder- und Rückseite, aussen) selbstredend gestattet ist da anderenfalls auch kein Buch zur öffentlichen Ansicht in einer Auslage einer Buchhandlung ausgelegt werden dürfte und wovon auch zB. amazon gebraucht macht wenn im Internet Bücher - mit Abbildung derselben - zum Verkauf, Verleih oder was auch immer angeboten werden.
Dies trifft auf den 2. Anhang in diesem Post zu der die Rückseite des Buches "Autobiografie eines Yogis" von Paramahansa Yogananda zeigt, was aber in diesem Falle nicht eigens angeführt werden muss, da sowohl die ISBN Nummer rechts unten ersichtlich ist als auch der Autor im Text selbst als Autor genannt wird. Auch bei diesem Eigenbild (Scan) verzichte ich auf meine Rechte womit es ebenfalls Public Domain ist.
Das sind übrigens die selben Scans die auch meinem kritisierten Post beigefügt waren und vom Moderator Franky entfernt wurden, was er sicher hier mit einem entsprechenden Statement begründen wird.
Ich bin aber natürlich Rechtskundigen für Ergänzungen oder auch Richtigstellungen - möglichst mit Quellenangabe - sehr dankbar. Weiters bin ich überzeugt davon dass mir - und nicht nur mir sonder der gesamten Community - ganz speziell Franky da er diese Rechte als Moderator ja täglich anwendet - bestimmt sehr viel mehr dazu sagen kann als ich bis jetzt darüber weiss und dann zukünftig keine Pannen mehr passieren ... nicht nur mir sondern auch allen Anderen!
Im Besonderen würde mich die Rechtslage interessieren wenn zB. ein Bild seinerseits ein weiteres Bild zeigt. Beispielsweise wenn ich in diesem Forum ein Foto veröffentlichen will das eine Parkbank zeigt auf der eine Zeitung liegt, das von mir erstellt wurde, daher die Rechte bei mir liegen aber das Foto auf der Titlseite der Zeitung sehr wohl dem Copyright unterliegt das seinerseits ein Gemälde eines Künstlers der Gegenwart zeigt das nicht älter als 75 Jahre ist!
Als Beispiel habe ich im 3. Anhang ein Eigenfoto - also die Rechte liegen bei mir auf die ich hiermit verzichte - angefügt auf dem eine Zeitung liegt auf der man keine Details erkennen kann. Da ist alles klar. Wie ist das aber wenn ich die Zeitung so positioniere dass sie samt Titelbild deutlich erkennbar ist?
Weiters würde mich noch interessieren wie das etwa mit KFZ-Kennzeichen die auf Fotos abgebildet sind ist und auf welches Länderrecht du, Franky, dich als Moderator beziehst. Das Forum hat die Kennung .de, du moderierst aber aus Wien bzw Teneriffa/Spanien. Wendest du deutsches, österreichisches oder spanisches Recht an bzw. berücksichtigst du die Rechtslage des Members im Zusammenhang seines augenblicklichen Standortes zum Zeitpunkt der Beitragserstellung bzw. des Erstellungsortes eines Fotos der nicht mit dem Aufenhaltsort des Members identisch sein muss? Das heisst, dass ein Member das gerade seinen Urlaub im Iran verbringt und vom Laptop einen Beitrag schreibt zu diesem Zeitpunkt der Rechtslage des Iran unterliegt, die du dann in bestimmten Fällen speziell berücksichtigen müsstest. So etwa wenn ein Bild eingefügt wird, das im Iran aufgenommen wurde das das Member in im Iran unzulässiger Bekleidung zeigt und damit die Veröffentlichung nach iranischem Recht illegal, in einem .de Forum legitim aber nicht unbedingt legal ist oder etwa ein Foto das in einem US Bundesstaat aufgenommen wurde und ein verliebtes Memberpaar auf einer Parkbank sitzend zeigt das einander gerade küsst. Küssen in der Öffentlichkeit ist nämlich in einigen Bundesstaaten bei Strafe verboten und könnte im ungünstigsten Fall als Verleitung zu einer strafbaren Handlung gewertet werden wenn es ein Inetuser ebendort betrachtet!
Es lohnt sich also tatsächlich immer wieder über etwas nachzudenken denn erst dann erkennt man wie wenig man eigentlich weiss, insbesonders über internationale Rechtslagen mit denen du lieber Franky ja aber täglich arbeitest. Dafür sind natürlich Anregungen wie diese vom User baumgartner immer ein willkommener Anlassfall für mich - deshalb noch ein herzliches riesengrosses Dankeschön an baumgartner!
Es währe ganz toll wenn du auch noch ein paar Worte einfliessen lassen würdest die den Unterschied zwischen "legitim" und "legal" verdeutlichen könnten, wenigstens im Zusammenhang mit Veröffentlichungen wie du sie hier in diesem Forum anwendest.
(Kleiner Tipp an Franky: wenn du mehr als 13000 Zeichen für deine Antwort brauchst dann einfach in einem Post beginnen und die Fortsetzung in einem weiteren Post - usw. - zeigen ;-) - Danke im Voraus für deine Bemühungen)
Liebe Grüsse - Roland
ps.: lieber User Baumgartner: Kehre vor deiner eigenen Türe bevor du auf Andere zeigst ... das tut man nämlich auch nicht - umsoweniger wenn das was du sagst garnicht so ganz stimmt und dir selbst zufälligerweise ein Fehler unterlaufen ist den du mir unterstellst. Aber das ist ja gerade das schöne an einer aufgeweckten Community - wenn jeder ein klein wenig mitdenkt, seine Augen offenhält und sich konstruktiv einbringt kommt immer etwas tolles dabei heraus ... also Schwamm drüber ;-)))