Das Problem kennt ja fast jeder. Man hat einen Flug gebucht und kann ihn nicht antreten. Erstattungen durch die Fluggesellschaften haben dahingehend im allgemeinen nicht stattgefunden. Ärgerlich war bisher ja nicht nur, dass der eigentlich geplante Hinflug, sondern auch der Rückflug verfallen ist. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt im Sinne einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (AZ.:2-2 O 243/07) positiv entschieden. Auch wenn der Hinflug nicht wahrgenommen wird, entfällt damit nicht die Erstattungspflicht des Rückfluges durch die jeweiligen Unternehmen. Künftig kann somit zumindest der Preis des Rückflugtickets eingefordert werden. Gruss Gunnar.
Urteil OLG Frankfurt betreffs Flugtickets
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