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    #1

    Behördenwahnsinn

    Zur Beantragung Personalausweis für Auslandsdeutsche:
    NOTWENDIGE Unterlagen:
    Persönliches beantragen und abholen = das ist klar
    Aktuelles biometrisches Lichtbild =
    bisheriges Ausweisdokument = Reispass

    und nun wird´s spannend

    aktuelle Wohnsitzbescheinigung
    aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde,Heiratsurkunde)
    Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde
    Aktueller Staatsangehörigkeitsausweis,(muß bei Beantragung vorgelegt werden
    Aktuelles Führungszeugnis
    Passunbedenklichkeitsbescheinigung, bzw., Ermächtigung des zuständigen Konsulates
    so 28.80 € Gebühren ab 1.1.2013 zusätzlich 13.00€ wegen unzuständig

    und spannend ist noch, dass lt. Internetseite des innenministeriums D. der Reispass genügt.
    Werde nun den selben "Schwachsinn" an das innenministerum schicken und bin nun gespannt auf die Antwort.


    http://www.personalausweisportal.de/...ublicationFile


    muß noch hinzufügen, dass der PA in einem Rathaus in D. beantragt wurde
    Zuletzt geändert von Benji0815; 23.06.2011, 12:36.

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    #2
    Bin zwar Öschi :-), aber bis auf´s Führungszeugnis ist das hier nicht anders.
    erlaubt ist, was Spaß macht

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      #3
      Fehlen noch die Blutgruppe, Ernähungsorientierung ( Veganer, Vegetarier, Omnivoro ) und das Glaubensbekenntnis.
      ******************************************

      ?

      Nein, nichts Neues !

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        #4
        Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
        Fehlen noch die Blutgruppe, Ernähungsorientierung ( Veganer, Vegetarier, Omnivoro ) und das Glaubensbekenntnis.
        Schuhgröße und Kragenweite der Schwiegermutter nicht vergessen
        erlaubt ist, was Spaß macht

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          #5
          das geht auch einfacher,kurzeitiger wohnsitz in deutschland (es wird kein mietvertrag verlangt) und fertig.sie wollen es ja nicht anders.

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            #6
            jaaaaaaaaaa, das geht in einer Großstadt, aber nicht in kleineren Gemeinden.

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              #7
              Könnt ihr euch evtl. auch vorstellen, dass bei einer Beantragung im Ausland diese zusätzlichen Papiere verlangt werden um einem Missbrauch vorzubeugen?

              So ein Reisepass ist schnell geklaut oder besorgt und wenn der dann für die Beantragung einesn neuen Passes bzw. Personalausweises reicht, ist es im Ausland ggf. dann doch zu einfach an gültige Papiere zu kommen.

              Wobei ich neulich bei der Beantragung eines neuen Reisepasses kein pol. Führungszeugnis und keine Passunbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen musste, wohl aber die anderen genannten Dokumente.

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                #8
                Der Personalausweis wurde in Deutschland beantragt.

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                  #9
                  Zitat von Benji0815 Beitrag anzeigen
                  Der Personalausweis wurde in Deutschland beantragt.
                  Dann gilt doch sinngemäß das gleiche.
                  Ich bin gewiss nicht obrigkeitshörig aber eine gewisse zusätzliche
                  Identitätsprüfung halte ich schon für sinnvoll.
                  Wobei die im Erstbeitrag genannten Dinge m.E. dann schon wieder übertrieben sind -
                  diese könnten glatt von tinerfe?ischen Behörden erfunden worden sein

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                    #10
                    so, neuester Stand zum Thema "Personalsausweis ohne Wohnsitz in Deutschland" (mein Mann hat das erst vor ein paar Wochen gemacht!!!!): Man gehe zu einer x-beliebigen, deutschen Gemeinde mit Reisepass und aktueller Bestätigung der Wohnsitzgemeinde im Ausland sowie Foto und beantrage einen Personalausweis - ca. vier Wochen später abholen und fertig! Ich hatte auch schon einmal die entsprechende Bestimmung heraus gesucht, finde sie aber gerade nicht. Und man muss sich auch nicht extra dort anmelden! Mein Mann hat das z.B. in der (winzigkleinen!) Gemeinde gemacht, in der seine Schwester wohnt....
                    Herzliche Grüße,
                    Birgit
                    P.S.: Das Einzige, was man evetuell machen muss, ist, die entsprechende Bestimmung den Beamten vorzulegen - denn die wenigsten kennen sie (eigentlich auch logisch - wie oft kommt das schon vor, dass ein Deutscher mit Wohnsitz im Ausland in einer deutschen Gemeinde auftaucht und einen Personalausweis begehrt?).
                    Zuletzt geändert von birgit_österreich; 23.06.2011, 12:59. Grund: Benji hat seinen Beitrag ergänzt, während ich geschrieben habe - aber trotzdem gilt das, was ich soeben beschrieben habe!
                    Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                      #11
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                      "...in Beantwortung Ihrer Anfrage bezüglich der Ausstellung eines deutschen Personalausweises dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen:

                      Entsprechend § 7 Abs. 2 PAuswG ist für Personalausweisangelegenheiten im Ausland das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen zuständig. Bis zum 31.12.2012 ist für Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland jedoch gemäß § 35 PAuswG die Personalausweisbehörde in Deutschland zuständig, in deren Bezirk er oder sie sich vorübergehend aufhält.


                      Gemäß § 1 Abs. 1 der Personalausweisgebührenverordnung sind für die Ausstellung eines Personalausweises folgende Gebühren zu erheben:

                      - 22,80 Euro für einen Personalausweis, dessen Inhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist und

                      - 28,80 Euro in allen anderen Fällen."

                      Benji, vielleicht findest du unter dem angegebenen Paragrafen auch eine Auflistung der nötigen Unterlagen - wie gesagt, bei meinem Mann war es zusätzlich nur die AKTUELLE Wohnsitzbestätigung aus Österreich.
                      Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                        #12
                        alles was ich geschrieben habe, steht auf dem Merkblatt der Gemeinde; wo mein Mann den PA beantragen wollte.
                        Habe ich hier in Original.

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                          #13
                          "in deren bezirk er oder sie sich vorübergehend aufhält",das ist genau was ich meine,also doch vorübergehend gemeldet,einfach um alles andere zu umgehen.

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                            #14
                            Habe im vergangenen Jahr neuen Pass und neuen Personalausweis in D ohne Anmeldung und nur mit dem alten Pass und neuen Fotos in drei Wochen gehabt. Null Probleme! Keine weiteren Unterlagen.

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                              #15
                              Zitat von bici Beitrag anzeigen
                              Habe im vergangenen Jahr neuen Pass und neuen Personalausweis in D ohne Anmeldung und nur mit dem alten Pass und neuen Fotos in drei Wochen gehabt. Null Probleme! Keine weiteren Unterlagen.
                              so, sollte es auch sein.

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