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    #221
    [QUOTE=zauberin60;332266]Das kommt davon, wenn Medikamententests nur an Männern durchgeführt werden.

    /QUOTE]

    vollkommen richtig, aber wenn Medikamententests getrennt nach Geschlecht (ich gebe zu: nur nach w/m, nicht div.) durchgeführt werden, heißt es sofort "nicht genderneutral"; wenn nach Hautfarbe differenziert wird, schreit man "rassistisch", obwohl es da sehr gut dokumentierte biologische Stoffwechselunterschiede gibt. Also: wenn man sich bemüht, völlig sachlich und zum einzigen Vorteil der Betroffenen den biologischen Unterschied zwischen Mann und Frau oder zwischen verschiedenen Gruppen der Menschheit zu erforschen, ertönt Protestgebrüll. Leben wir noch oder denken wir schon ?
    Zuletzt geändert von chteneriffa; 20.03.2021, 21:49.
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    Dle mit den lautesten Meinungen haben meistens nicht die leiseste Ahnung

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      #222
      Zitat von keule Beitrag anzeigen
      Was ist eigentlich jetzt die Erkenntnis? Der Beipackzettel wurde so erweitert, dass bei der nicht wahlfreien Zwangsimpfung der Proband selbst schuld ist, wenn es Komplikationen gibt?
      1. bitte wörtliches Zitat aus dem Beipackzettel
      2. bitte Beleg für die "Zwangs"impfung
      3. was wäre eine "wahlfreie" Zwangsimpfung ?
      Zuletzt geändert von chteneriffa; 20.03.2021, 21:43.
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        #223
        Zitat von keule Beitrag anzeigen
        Verantwortlich wäre, wenn der Arzt seinen Dienst mit einem aktuellen PCR Test antritt.
        Aber Geiz ist Geil, auch bei den Ärzten.
        vollkommener Unfug, denn Geiz besteht, wenn überhaupt, bei denjenigen, welche die Ärzte zum Dienst verpflichten, nicht bei den Ärzten selbst, die untersucht werden sollen
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          #224
          [QUOTE=chteneriffa;332277]
          Zitat von zauberin60 Beitrag anzeigen
          Das kommt davon, wenn Medikamententests nur an Männern durchgeführt werden.

          /QUOTE]

          vollkommen richtig, aber wenn Medikamententests getrennt nach Geschlecht (ich gebe zu: nur nach w/m, nicht div.) durchgeführt werden, heißt es sofort "nicht genderneutral"; wenn nach Hautfarbe differenziert wird, schreit man "rassistisch", obwohl es da sehr gut dokumentierte biologische Stoffwechselunterschiede gibt. Also: wenn man sich bemüht, völlig sachlich und zum einzigen Vorteil der Betroffenen den biologischen Unterschied zwischen Mann und Frau oder zwischen verschiedenen Gruppen der Menschheit zu erforschen, ertönt Protestgebrüll. Leben wir noch oder denken wir schon ?
          Absolut korrekt. Da fällt ir sofort die Wirkung von Alkohol auf Asiaten ein.
          Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

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            #225
            Zitat von chteneriffa Beitrag anzeigen
            1. bitte wörtliches Zitat aus dem Beipackzettel
            2. bitte Beleg für die "Zwangs"impfung
            3. was wäre eine "wahlfreie" Zwangsimpfung ?
            1.
            Es werde jetzt ein Beipackzettel in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ausgearbeitet, der auf mögliche Nebenwirkungen hinweist, sagte der Gesundheitsminister. Die Ärztinnen und Ärzte könnten diese Hinweise vor dem Impfen aber auch handschriftlich notieren.
            https://de.euronews.com/2021/03/19/d...neca-impfstoff

            2.
            Corona-Impfpass zum 1.Juni (ohne Impfung Einschränkung der Rechte)

            3.
            Kann man den Impfstoff frei wählen?
            Nein. Es besteht keine freie Wahl. Wegen der Impfstoffknappheit beinhaltet der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus weiterhin nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu wählen.
            https://www.bundesregierung.de/breg-...ng-faq-1788988

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              #226
              Ich sehe noch immer nicht, wo steht, dass der Patient an möglichen Nebenwirkungen selbst die Schuld trägt
              Dle mit den lautesten Meinungen haben meistens nicht die leiseste Ahnung

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                #227
                Zitat von chteneriffa Beitrag anzeigen
                Ich sehe noch immer nicht, wo steht, dass der Patient an möglichen Nebenwirkungen selbst die Schuld trägt
                § 630e - Bürgerliches Gesetzbuch

                Wurde ich "umfassend" über die Risiken aufgeklärt, habe ich 0 Ansprüche, weder gegen den Arzt, noch gegen den Hersteller falls mir was passiert.

                https://www.rki.de/DE/Content/Infekt...ublicationFile

                Edit: Beim RKI sind die Nebenwirkungen bezüglich der Sinusvenenthrombosen schon eingearbeitet.
                Zuletzt geändert von keule; 20.03.2021, 23:44.

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                  #228
                  Wieder Zeit für Satire

                  Vor allem für unsere österreichischen Landsleute:

                  https://www.servustv.com/videos/aa-2664jmwps1w11/

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                    #229
                    Zitat von keule Beitrag anzeigen
                    § 630e - Bürgerliches Gesetzbuch

                    Wurde ich "umfassend" über die Risiken aufgeklärt, habe ich 0 Ansprüche, weder gegen den Arzt, noch gegen den Hersteller falls mir was passiert.
                    Aber "Schuld" ist doch etwas anderes, als keine Ansprüche zu haben
                    Aus Wikipedia:

                    Bedeutungen:

                    [1] Zivilrecht: kein Plural: Verbindlichkeit, Pflicht, etwas zu tun oder zu unterlassen
                    [2] Strafrecht: kein Plural: neben Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit eine Strafbarkeitsvoraussetzung
                    [3] meist Plural: Verpflichtung zu einer Leistung an einen Dritten, in Geld oder sonstigen Werten
                    [4] kein Plural: moralisches Fehlverhalten oder die Last infolge des Fehlverhaltens


                    Deshalb störe ich mich so besserwisserisch an dem Begriff "Schuld"

                    Ausserdem ist es falsch, daß den Staat bei öffentlich empfohlenen Impfungen keine Haftung trifft:

                    (aus Medical Tribune)

                    Wann der Staat für Impfschäden haftet
                    Autor: Anja Dornhoff, Rechtsanwältin


                    Bei Impfschäden ist zwischen öffentlich empfohlenen und nicht öffentlich empfohlenen Impfungen zu unterscheiden. Bei ersteren haftet der Staat, jedoch kann der Patient u.U. darüber hinausgehende Forderungen an den Arzt stellen. Bei letzteren trifft den Praxisinhaber eine erweiterte Haftung und eine erhöhte Aufklärungspflicht.

                    Bei einer öffentlich empfohlenen Impfung hat im Schadensfall jeder Patient die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens bei dem zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Diese so genannten Aufopferungsansprüche gemäß §§ 60, 61 Infektionsschutzgesetz sind verschuldensunabhängig und unterliegen nicht der Verjährung. Der Staat haftet allein aus dem Umstand heraus, dass er die Impfung zum Wohle der Allgemeinheit als Präventivmaßnahme empfiehlt. Als Konsequenz gewährt er eine Rente, die aus drei Komponenten bestehen kann: aus Grundrente, Ausgleichsrente und dem Berufsschadensausgleich.
                    Zuletzt geändert von chteneriffa; 21.03.2021, 08:44.
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                      #230
                      Also alles nur dummes Geschwafel, letztendlich haftet jeder der lebt nur mit seinem Leben.

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                        #231
                        Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei verschiedene Dinge. Da gibt es mit Sicherheit noch deutlich mehr Streitigkeiten als in der Medizin.

                        Ich weiß nicht, wie das im Medizinprodukterecht geregelt ist. Bei technischen Produkten ist das "in Verkehr bringen" ein entscheidender Aspekt. Allein darüber, was genau das "in Verkehr bringen" ist, kann man trefflich streiten. Man kann über die Frage, ob die Politik hier dringende Empfehlungen abgegeben haben, aber kaum noch streiten.

                        Merkel hat zwar vollmundig angekündigt, die Hersteller nicht aus der Haftung nehmen zu wollen, aber das hat wohl nicht so recht funktioniert. Da gibt es geleakte Vertragsdokumente mit sorgsam geschwärzten Stellen.

                        Im Übrigen nutzt alles Geld der Welt dem Individuum recht wenig, wenn es stirbt oder fortan mit einer schweren Behinderung leben muss.

                        Das Individuum sollte sich daher entscheiden dürfen, ob es sich für das Risiko einer Erkrankung entscheidet oder für das Risiko einer Präventionsmaßnahme "Impfen".

                        Gegen Thrombosen gibt es ja nun auch eine Reihe bekannter Präventionsmaßnahmen, u.a.
                        - gesunde Ernährung
                        - ausreichende Flüssigkeitszufuhr
                        - Bewegung
                        - ggf. Verzicht auf Hormonpräparate.

                        Mal googeln, wie man die Viskosität des Lebenssaftes noch reduzieren kann. Knoblauch dürfte da recht gut wirken und erlaubt, in hohen Dosen eingenommen, auch zuverlässig die Verzichtbarkeit in Sachen Kontrarezeptiva.
                        Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 21.03.2021, 11:05.
                        ...

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                          #232
                          Impfpass völlig absurd

                          Nachdem es immer mehr Berichte zu Corona-Neuinfektionen NACH IMPFUNG gibt, stellt sich die Frage nach dem Sinn eines Impfpasses, wie ihn z.B. auch der "hochintelligente" Kanzler Kurz (OE) für ganz Europa durchsetzen möchte....

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                            [QUOTE=SanLorenzo4;332292]

                            Ich weiß nicht, wie das im Medizinprodukterecht geregelt ist. Bei technischen Produkten ist das "in Verkehr bringen" ein entscheidender Aspekt. Allein darüber, was genau das "in Verkehr bringen" ist, kann man trefflich streiten. Man kann über die Frage, ob die Politik hier dringende Empfehlungen abgegeben haben, aber kaum noch streiten.

                            Merkel hat zwar vollmundig angekündigt, die Hersteller nicht aus der Haftung nehmen zu wollen, aber das hat wohl nicht so recht funktioniert. Da gibt es geleakte Vertragsdokumente mit sorgsam geschwärzten Stellen.

                            Von Kolja Schwartz und Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

                            "
                            Staat entlastet HerstellerZweiter Ansprechpartner nach einem Schaden kann der Hersteller des Impfstoffes sein, also beispielsweise AstraZeneca. Dazu vorweg: Immer wieder liest man, die EU und AstraZeneca hätten eine Haftung des Herstellers im Vertrag ausgeschlossen. Das trifft es nicht richtig. Im Vertrag ist sinngemäß geregelt: Wenn der Hersteller für einen Schaden aufkommen muss, dann übernimmt der jeweilige Mitgliedsstaat diesen Schaden.Diese Regelung schließt also nicht per Vertrag Ansprüche des Geimpften aus. Er kann auch weiter gegen den Hersteller klagen. Im Erfolgsfall würde am Ende aber der Staat die Kosten des Herstellers übernehmen und ihn damit freistellen. Allerdings: Die Hürden für einen Erfolg im konkreten Fall wären sehr hoch.




                            Hohe Hürden für Herstellerhaftung
                            Nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) ist der Hersteller zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das Arzneimittel (oder eben der Impfstoff) bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die "über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen." Allein nach diesem könnte man sagen, dass teilweise tödlich verlaufene Thrombosen über ein "vertretbares Maß" hinaus gehen.


                            Ja. das kann man wohl unterstreichen
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                              Zitat von Querruder Beitrag anzeigen
                              Nachdem es immer mehr Berichte zu Corona-Neuinfektionen NACH IMPFUNG gibt, stellt sich die Frage nach dem Sinn eines Impfpasses, wie ihn z.B. auch der "hochintelligente" Kanzler Kurz (OE) für ganz Europa durchsetzen möchte....
                              es ist doch völlig logisch, daß nach einer Impfung mit einer Erfolgsquote von 90 % bei 10 % der Geimpften die Möglichkeit besteht, daß sie sich mit dem Covid-Virus infizieren. Das spricht aber doch nicht dagegen, dass die restlichen 90 % erfolgreich geschützt wurden

                              Der Eintrag in einem "Impfpass" könnte dann eben nur unter diesem Vorbehalt bewertet werden
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                                #235
                                Fakt ist, in Deutschland wird man mit einer Rente abgespeist. In den USA wird mit Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld ganz anders umgegangen.

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                                  Zitat von chteneriffa Beitrag anzeigen
                                  es ist doch völlig logisch, daß nach einer Impfung mit einer Erfolgsquote von 90 % bei 10 % der Geimpften die Möglichkeit besteht, daß sie sich mit dem Covid-Virus infizieren. Das spricht aber doch nicht dagegen, dass die restlichen 90 % erfolgreich geschützt wurden

                                  Der Eintrag in einem "Impfpass" könnte dann eben nur unter diesem Vorbehalt bewertet werden
                                  Das mit der "Erfolgsquote" sieht aber etwas anders aus:

                                  ".........Pfizers online verfügbares Studienprotokoll zu Gemüte geführt. Dort ist die Wirksamkeit so definiert: Anteil der Covid-19-Fälle in der Impfgruppe dividiert durch den Anteil der Covid-19-Fälle in der Kontrollgruppe. Das Ergebnis wird von 1 abgezogen und mit hundert multipliziert, so dass man es in Prozenten ausdrücken kann. Wer lesen und rechnen kann kommt ganz schnell zu folgendem Ergebnis: Es muss in der Impfgruppe 8 Fälle und in der Placebogruppe etwa 86 Fälle gegeben haben (wohlgemerkt von insgesamt rund 40.000 Probanden), und das entspricht eben einer Reduktion von rund 90 Prozent.
                                  "90 Prozent wirksam“ heißt also nicht, dass 9 von 10 Menschen, die zur Impfung gehen, geschützt sind. Es bezieht sich auch nicht auf alle Teilnehmer der Studie oder alle Menschen, die sich in Deutschland impfen lassen. Es handelt sich vielmehr um eine relative Risikoreduktion, die sich auf die Zahl der Infizierten bezieht und nicht um eine absolute Reduktion, die sich auf alle Geimpften beziehen würde....."

                                  https://www.nomonoma.de/mrna-impfsto...ebenwirkungen/
                                  Zuletzt geändert von Querruder; 21.03.2021, 13:22.

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                                    #237
                                    das ist korrekt dargestellt. Drücken wir es also lieber so aus: "die Wahrscheinlichkeit, an Covid19 trotz Impfung zu erkranken, liegt um 90 % niedriger als bei Ungeimpften", einverstanden ?
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                                      #238
                                      Tod von Krankenschwester in Österreich: Zusammenhang mit Astrazeneca-Impfung bestätigt - „Ist sehr, sehr selten“


                                      https://www.merkur.de/welt/astrazene...55265.amp.html
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                                      Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                                        #239
                                        Gut zuhören, bevor man sich entscheidet:

                                        https://youtu.be/LuOu9y-Ilpk

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                                          #240
                                          Danke Dir, so in etwa argumentiere ich auch.

                                          Mir tun nun die jungen Leute leid, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Virus keine schwere oder gar tödliche Erkrankung abbekommen würden, aber wegen ihrer Arbeit als Alten- oder Krankenpfleger mehr oder minder zu einer Impfung genötigt werden. Und die alten Leute, die TROTZ Impfung immer noch unter sozialer Isolation leiden müssen.

                                          In die Zukunft können wir nicht schauen, weshalb man über Langzeitwirkungen der Impfung ebensowenig Klarheit hat wie über Langzeitschäden der Erkrankung.

                                          Ist es nicht merkwürdig, dass es keinen in Deutschland zugelassenen konventionellen Impfstoff gibt?
                                          ...

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