Die sehr subjektive Berichterstattung über den Freispruch Prof. Bhakdis zeigt deutlich auf, in welche politische Richtung europäische Staaten gedrängt werden sollen, allen voran, natürlich mal wieder Deutschland.
Medien sollten objektiv berichten - Objektivität war mal das oberste Gebot im Journalistikstudium ....lang, lang ist's her ....
Als Beispiel verlinke ich mal zwei gänzlich unterschiedliche Medienberichte, wobei die TAZ wirklich den Vogel abschießt und unter objektiven Gesichtspunkten selbst die Kriterien von Volksverhetzung erfüllt, indem sie folgende Überschrift bringt:
Prozess gegen Coronaleugner Bhakdi: Im Zweifel für den Schwurbler - taz.de
Anzumerken wäre, dass Prof. Bhakdi zu keiner Zeit CORONA geleugnet hat, im Gegenteil, bereits in seinem ersten veröffentlichten Buch dazu "Corona - Fehlalarm" beschreibt er sowohl Herkunft als auch Wirkungsweise von Corona-Viren ausführlich ....und wie sich später herausstellte, sehr präzise und richtig!
Einen solchen Fachmann als "Schwurbler" zu bezeichnen ist schon dreist. Aber das Thema gab es ja erst gestern hier im Forum .....
Es ist scheinbar in Mode gekommen, dass Unwissende Fachleute diskriminieren dürfen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Wenn man den Bildungsstand bei den Grünen betrachtet, die TROTZ eines überaus geringen Zuspruchs der Wählerschaft sämtliche öffentlich-rechtlichen Medien beherrschen und sogar die entscheidendsten Ressorts einer Bundesregierung innehaben, dann muss man zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen, dass Dummheit die Welt regiert, während Fachwissen unterdrückt wird.
Der andere link - das Gegenprogramm zur roten TAZ ist dieser:
Prozess gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi endet in Freispruch - Pressemeier powered by Rhein-Neckar-Aktuell
Wo anders konnte man davon lesen, dass die Frau Staatsanwältin und sogar der Herr Richter noch nicht einmal das ausschlaggebende Beweismittel - ein Video mit den Aussagen Prof. Bhakdis - gar nicht angeschaut hatten.
"Die Verteidiger Bhakdis haben zu Beginn der Verhandlung Antrag auf Unzulässigkeit der Vorlesung der Anklage eingereicht. Dies begründeten sie damit, dass die Anklage eingereicht wurde, obwohl Oberstaatsanwältin Füssinger und Richter Grundmann die Beweismittel nicht eingeholt und nicht gesichtet haben. Somit hätten sie nicht zu Ende ermittelt und voreilig Klage eingereicht."
Ich glaube, hierzu muss man weder mehr schreiben noch erklären, die Ungeheuerlichkeit erklärt sich von selbst!
Medien sollten objektiv berichten - Objektivität war mal das oberste Gebot im Journalistikstudium ....lang, lang ist's her ....
Als Beispiel verlinke ich mal zwei gänzlich unterschiedliche Medienberichte, wobei die TAZ wirklich den Vogel abschießt und unter objektiven Gesichtspunkten selbst die Kriterien von Volksverhetzung erfüllt, indem sie folgende Überschrift bringt:
Prozess gegen Coronaleugner Bhakdi: Im Zweifel für den Schwurbler - taz.de
Anzumerken wäre, dass Prof. Bhakdi zu keiner Zeit CORONA geleugnet hat, im Gegenteil, bereits in seinem ersten veröffentlichten Buch dazu "Corona - Fehlalarm" beschreibt er sowohl Herkunft als auch Wirkungsweise von Corona-Viren ausführlich ....und wie sich später herausstellte, sehr präzise und richtig!
Einen solchen Fachmann als "Schwurbler" zu bezeichnen ist schon dreist. Aber das Thema gab es ja erst gestern hier im Forum .....
Es ist scheinbar in Mode gekommen, dass Unwissende Fachleute diskriminieren dürfen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Wenn man den Bildungsstand bei den Grünen betrachtet, die TROTZ eines überaus geringen Zuspruchs der Wählerschaft sämtliche öffentlich-rechtlichen Medien beherrschen und sogar die entscheidendsten Ressorts einer Bundesregierung innehaben, dann muss man zwangsläufig zu der Erkenntnis kommen, dass Dummheit die Welt regiert, während Fachwissen unterdrückt wird.
Der andere link - das Gegenprogramm zur roten TAZ ist dieser:
Prozess gegen Prof. Dr. Sucharit Bhakdi endet in Freispruch - Pressemeier powered by Rhein-Neckar-Aktuell
Wo anders konnte man davon lesen, dass die Frau Staatsanwältin und sogar der Herr Richter noch nicht einmal das ausschlaggebende Beweismittel - ein Video mit den Aussagen Prof. Bhakdis - gar nicht angeschaut hatten.
"Die Verteidiger Bhakdis haben zu Beginn der Verhandlung Antrag auf Unzulässigkeit der Vorlesung der Anklage eingereicht. Dies begründeten sie damit, dass die Anklage eingereicht wurde, obwohl Oberstaatsanwältin Füssinger und Richter Grundmann die Beweismittel nicht eingeholt und nicht gesichtet haben. Somit hätten sie nicht zu Ende ermittelt und voreilig Klage eingereicht."
Ich glaube, hierzu muss man weder mehr schreiben noch erklären, die Ungeheuerlichkeit erklärt sich von selbst!
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