Zitat von Condor
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§ 20 a des Entwurfs: „Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ab dem 15. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2 zu verfügen; Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfüllen diese Pflicht auch, indem sie über einen Nachweis über eine individuelle ärztliche Beratung zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen.“
Nach der Abstimmung:
Nun hat die Sphinx aus Düren wieder einmal für Rätsel gesorgt. Mit einer einzigen kurzen Wortkombination. Wie so oft in einem Tweet, den Lauterbach kurz nach der Ohrfeige verfasste, die ihm und seinen Impfpflicht-Plänen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Donnerstag verpasst hatten: „Einziger Gesetzentwurf, der die allgemeine Impfpflicht gebracht hätte, ist gerade gescheitert“, so der Text des Ministers in dem Kurznachrichtendienst Twitter.
Hat sich Lauterbach im Eifer des (Impfpflicht-)Gefechtes vertippt? Oder war ich da zu naiv?
War Gesetzesentwurf eine Mogelpackung?
Man erkennt die Absicht und ist gewarnt. Die Darsteller werden ihre Vorgaben weiterhin durchsetzen - koste es was es wolle nachdem Lauterbach versäumte, nach der Abstimmung bei Lanz das Abstimmungsergebnis zu widerrufen.
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