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    #501
    Konnte es doch nicht lassen, da mal reinzuschauen.

    In der Urteilsbegründung geht es wohl u.a. um die Anzahl der Verstärkungszyklen, die zumindest in der Anfangsphase laut Gebrauchsanweisung mit 45 angesetzt war. Man kann nur durch Erhöhung der Zyklenanzahl da so ziemlich aus allem einen positiven Test machen.

    Das Urteil stützt sich außerdem auf einige Wissenschaftler ab, die mit Quellen angegeben sind.

    Und unter Wissenschaftlern ist halt (m.E. berechtigerweise) umstritten, dass eine Erkrankungdiagnose allein auf dem PCR-Test beruht, anstatt die Symptomatik einzubeziehen, wie das etwa bei der Influenza-Diagnose der Fall ist.


    Also, es gibt einfacher zu verstehende Quellen im INternet, man muss nur googeln. Aber das Thema kommt in Kürze an die Öffentlichkeit. Dann bleibt entweder alles, wie es gerade läuft oder es gibt ein Erdbeben.

    Abwarten und das Wetter genießen...
    ...

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      #502
      zur Info

      Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen

      Wer es als "abstrus" bezeichnet, was seriöse Wissenschaftler von sich geben, ist entweder auch ein Wissenschaftler oder überheblich oder hat schlicht Scheuklappen auf.
      Die Denkstrukturen, die uns heute zur Verfügung stehen, sind im 16. und 17. Jahrhundert entstanden. Sie orientieren sich an den Erkenntnissen der Physik. Die Physik war seither die Wissenschaft, die unser Leben am nachhaltigsten geprägt hat. Auf materieller Ebene, indem sie das Fundament für die Entwicklung der Technik gelegt hat, auf geistiger Ebene, indem sie unser Bild von der Realität geformt hat.
      Mit der Entdeckung der Quantenphysik zu Beginn des 20. Jahrhunderts hätte eine Erweiterung unserer Denkstrukturen einhergehen müssen, eine Evolution unseres Denkens. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Unser Weltbild wird noch immer von physikalischen Grundpfeilern gestützt, die längst überholt sind.

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        #503
        @Kubde

        Zuerst fand ich deine Aussage extrem treffend und habe spontan auf Danke gedrückt.
        Dann habe ich es hinterfragt und die Quelle "deines" Textes gefunden:

        https://docplayer.org/31302358-Der-q...s-denkens.html
        Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

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          #504
          Danke noch mal an Windus für den Hinweis. Das portugiesische Urteil schlägt gewaltige Wellen, die auch nicht vor dem modifizieren IfSG halt machen.

          RA Ralf Ludwig erläutert das in einem Vortrag in Kulmbach, ziemlich genau ab 10:00.

          Könnte also zu einem Bumerang werden, denn nun entzündet sich alles am "Infektionsnachweis", der eine wissenschaftliche Grundlage hat, die der PCR-Test aber nicht erfüllt. Zumindest nach Auffassung der Portugiesen.

          https://www.bitchute.com/video/dEic78gVNTnn/
          Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 19.11.2020, 22:08.
          ...

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            #505
            @ SanLorenzo4

            - alle bei SARS.Cov-2 angewendeten Tests - PCR, Antigen + Elisa -
            weisen Fehlerquoten auf.

            - um ein annähernd genaues Ergebnis zu bekommen müsste man
            sich vermutlich auf alle 3 Arten testen lassen.

            - da kein Wissenschaftler eine 99,8%ige Aussage zum Pandemie
            Komplex machen kann wird es bis zur endgültigen Klärung weiterhin
            Diskussionen zu diesem Thema geben.

            - die von dir geschnürten Schuhe - Wissenschaftler, überheblich
            + Scheuklappen - ziehe ich mir nicht an.

            - ich halte mich konsequent an die vorgegebenen Warnhinweise:
            Abstand, Maske, Kontaktminimierung + Hygiene.
            Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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              #506
              Neues aus unserem erweiterten Bekanntenkreis:

              Ein junger Mann hatte sich bei einem Fußballspiel infiziert und wurde neben anderen aus dieser Mannschaft positiv getestet. Ein paar Tage verminderter Geschmacks- und Geruchsinn, keine weiteren Symptome, ist nun wieder gesund, befindet sich aber in Zwangs-Quarantäne.

              Eine Dame (59 Jahre), welche im Hospital arbeitet, wurde vor 3 Tagen positiv getestet. Sie befindet sich in Quarantäne, hat aber keine Spur von Krankheitssymptomen.

              Besonders im letzteren Fall stellt sich die Frage, wie ansteckend diese Person ist, bzw. ob der Test überhaupt stimmt.

              Ob da nicht ein "Covid-19-positiv-freundlicher" Test angewandt wird, welcher besonders dafür geeignet ist, die Dramatik zu steigern, um die Downlocks rechtfertigen zu können?

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                #507
                @Bugsi e.a. :-)

                Ich bin der Auffassung, dass es ein gutes Recht jedes Einzelnen ist, sich zu schützen und von anderen zu erwarten, dass sie das respektieren. Da ich auch kein 100 % fitter Jungspund bin, stürze ich mich auch nicht unnötig in große Menschenmengen, aber man kann halt auch alles übertreiben (Maske allein im Auto, Maske am Strand, Schließen der Existenzgrundlage von Menschen, welche alles getan haben, was Ansteckungen vermeidet usw.)

                Meiner Meinung nach dürfen die Einschränkungen nicht in einem unangemessenen Verhältnis zum Risiko der Erkrankung stehen, wobei hier nicht das individuelle Risiko gemeint ist, wogegen sich ein mündiger Bürger schützen kann. Und wer sich nicht selbst schützen kann, dem muss natürlich Hilfe angeboten werden, aber nicht aufgezwungen, solange derjenige noch selber denken kann.

                Eine wichtige Komponente zum Treffen von (politischen und anderen) Entscheidungen sind Zahlen. Im Falle C19 wären das Sterbeziffern, Übersterblichkeit, Zahlen zu Symptomschwere und -art usw. Der PCR-Test hat trotz der inzwischen anerkannten Erkenntnis, dass er keine Erkrankung nachweist und auch nicht zum Nachweis eines ansteckenden Zustandes taugt, eine viel zu hohe Bedeutung in diesem Zusammenspiel erlangt. Mit den Fallzahlen wird Panikmache betrieben (meine ich).

                Gott sei Dank sind nun nicht nur die "V"-Juristen aufgestanden, sondern auch sehr erstzunehmende Verfassungsrechtler und andere,

                Hochinteressant finde ich das von Burkhard Müller-Ullrich modierte Gespräch mit Maaßen und Gebauer, dass die Schwächen und Risiken des modifizierten IfSG gnadenlos aufzeigt (erschienen in der Reihe indubio in youtube).

                Für mich hört das Verständnis vollkommen auf, wenn man direkt oder indirekt zu Dingen gezwungen wird, die der eigenen Gesundheit schaden und ich bin froh, dass ich etwa einem 8-h-Maskenzwang gut entgehen und mich trotzdem an der frischen Luft bewegen kann (zu den erheblichen Risiken der Masken gibt es auch interessante Aussagen von anerkannten Wissenschaftlern, sollte man sich anschauen, muss man aber nicht). Bin auch froh, dass ich erwachsene Kinder habe, die das selbst entscheiden können und nicht zu Schulunterricht mit Maske und offenem Fenster gezwungen werden, das hätte ich mir nicht bieten lassen.

                Interessant finde ich auch die Abstimmungsergebnisse zum IfSG, denn Die Linke, die FDP und die AfD waren allesamt dagegen, man kann insofern kaum folgern, dass der Widerstand nur aus einer Ecke kommt.

                Was das Gesetz mit den Einschränkungen und somit mit dem PCR-Test mit dem Gesetz zu tun hat, versteht sich von selbst.

                Dass über das Fassbare hinaus irgendetwas abläuft, dass auch die beiden Herren nicht konkretisieren können, sollte auch klar sein, das kann man an einer Reihe von Symptomen merken (Medienverhalten, Gesagtes von Gates/Schwab und Co), aber was genau gehört in den Bereich der Spekulation, da hat jeder so seine Theorien, meine sind da nicht so ganz stabil, aber weniger dynamisch als am Anfang.

                Fast hätte ich es vergessen: Wenn ich selbst Krankheitssymptome habe, vermeide ich den Kontakt zu anderen, das war schon immer so, nicht erst seit C19. Damit wäre schon verdammt viel erreicht, aber offenbar ist das nicht mehr selbstverständlich, denn es gibt auch Arbeitgeber, die darauf schon in der Vergangenheit ziemlich übel reagierten. Und Maske in Gottes Namen, wenn kein Abstand gewährleistet werden kann.
                Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 20.11.2020, 11:57.
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                  #508
                  Noch ein großes Problem wegen der Ungenauigkeit der PCR-Tests:
                  Wenn man falsch positiv getestet wurde und die Quarantäne hinter sich hat, meint man, dass man anschließend immun ist.
                  Das ist problematisch, weil man sich als vermeintlicher Antigenträger dann unbekümmert durch die "Corona"-Welt bewegt.
                  Höchstwahrscheinlich kommen von daher auch die Berichte, wonach sich Leute später "nochmals" angesteckt hätten. Die waren vorher wohl eher falsch positiv getestet worden.
                  Was für ein Theater!! Zum Kotzen finde ich die nun erfolgte Aushebelung des Grundgesetzes, welche von den schleimenden Abgeordneten der GroKo mit überwiegender Mehrheit beschlossen wurde. Abgesehen von FDP, AFD und Linken: lediglich 9 von der CDU und einer von der SPD hatten den Mumm, dagegen zu stimmen.
                  DIE Gelegenheit, grundlegende Bürgerrechte auf dem Altar der gründlich "gepflegten" Pandemie zu opfern.
                  Zuletzt geändert von Querruder; 20.11.2020, 15:31.

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                    #509
                    Zitat von Querruder Beitrag anzeigen
                    Was für ein Theater!! Zum Kotzen finde ich die nun erfolgte Aushebelung des Grundgesetzes, welche von den schleimenden Abgeordneten der GroKo mit überwiegender Mehrheit beschlossen wurde. Abgesehen von FDP, AFD und Linken: lediglich 9 von der CDU und einer von der SPD hatten den Mumm, dagegen zu stimmen.
                    - was für ein Hühnermist, deine Behauptung ist falsch,
                    gar nichts in Bezug auf das Grundgesetz kann die Regierung aushebeln.



                    Dass Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz ebenfalls den Schutz der Unabänderlichkeit genießt, wird allgemein angenommen, obwohl es nicht dem Wortlaut zu entnehmen ist. Die funktionale Interpretation spricht jedoch dafür, denn andernfalls würde die Schutzwirkung sinnlos werden, was nicht dem Zweck der Norm und der Zielsetzung des Verfassungsgebers entspräche. Neben einer immanenten Begründung werden für die Unabänderlichkeit der Ewigkeitsklausel auch überpositive Gründe vertreten.

                    Schon in einem Aufsatz aus dem Jahre 1952 hat der Verfassungsrechtler Theodor Maunz erkannt, was er als Gebot der „Normlogik“ bezeichnet hat: dass Art. 79 Abs. 3 GG seine Schutzwirkung nur erreichen kann, wenn die Unantastbarkeit, die er für bestimmte Verfassungsgrundsätze ausspricht, auch für ihn selbst gilt. Das bedeutet, dass auch die Begründung der Unantastbarkeit in Art. 79 Abs. 3 GG selbst der Ewigkeitsklausel unterliegt.

                    Die Ewigkeitsklausel verhindert jedoch nicht, dass sich das deutsche Volk eine das Grundgesetz ablösende Verfassung schaffen könnte, auch wenn diese Veränderungen mit sich bringt, die eigentlich durch die Ewigkeitsklausel verhindert werden sollen. Diese Möglichkeit, eine neue Verfassung zu schaffen, sieht Art. 146 Grundgesetz in der alten wie in der neuen Fassung – hiernach äußerstenfalls als Totalrevision des Grundgesetzes[8] – vor. Einige Verfassungsrechtler haben allerdings angenommen, dass Art. 146 GG a.F. mit der deutschen Wiedervereinigung außer Kraft getreten sei und dass die neue Fassung unwirksam sei, soweit sie Änderungen betreffe, die nach Art. 79 Abs. 3 GG unzulässig sind. Das Bundesverfassungsgericht sieht Art. 146 GG als wirksam an, hat aber ausdrücklich offengelassen, ob sogar die verfassungsgebende Gewalt an die in der Ewigkeitsklausel geschützten Grundsätze „schon wegen der Universalität von Würde, Freiheit und Gleichheit“ gebunden ist.

                    Die Ewigkeitsklausel soll zum Beispiel eine Auflösung des Bundes während der Gültigkeit des Grundgesetzes verunmöglichen und würde den Weg zu einem nicht föderal organisierten Staatswesen – etwa nach französischem Muster eines zentralistischen Staatsaufbaus – oder der Einführung einer parlamentarischen Monarchie nach dem Vorbild der westeuropäischen Nachbarmonarchien verbauen. Derartige Änderungen erfordern demnach eine neue Verfassung für Deutschland, die das geltende Grundgesetz rechtswirksam außer Kraft setze.
                    Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.

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                      #510
                      Grundsätzlich würde ja eine zügiges und weniger basisdemokratisches Vorgehen in Krisenfällen durchaus SInn machen, wenn, ja wenn, die Kriterien dafür sinnvoll definiert wären. Der PCR-Test und die damit generierten Fallzahlen sind sicher kein vernünftiges Kriterium, insofern kann man das eigentlich nur ablehnen,

                      Aber genau das wird jetzt möglicherweise zum Bumerang. Denn die Macher haben offenbar nicht durchgelesen, was wissenschaftlich unter einer Infektion zu verstehen ist.

                      Wenn also eine Gefährdungslage aufgrund einer wackeligen Grundlage ausgerufen wird, kann man künftig dagegen vorgehen und die Verantwortlichen für die einschränkenden Maßnahmen auf Schadensersatz verklagen.

                      Notwendig wären außerdem zyklische engmaschige Überprüfungen, ob die Kriterien noch erfüllt sind und das durch ein unabhängiges interdisziplinäres Gremium und unter Zustimmung der Volksvertreter.

                      Das wird noch interessant.
                      Zuletzt geändert von SanLorenzo4; 20.11.2020, 19:22.
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                        #511
                        Zitat von bugsi Beitrag anzeigen
                        - was für ein Hühnermist, deine Behauptung ist falsch,
                        gar nichts in Bezug auf das Grundgesetz kann die Regierung aushebeln.
                        .....
                        Als "Ösi" habe ich höchstwahrscheinlich Grundgesetz und Verfassung vermischt.

                        Aber nun zur weiteren Aufklärung

                        Verfassungsrechtlich höchst bedenklich:

                        dazu ein Podcast mit sehr kompetenten Juristen:

                        https://www.youtube.com/watch?v=NxktVy81mE8

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                          #512
                          Weiterer Test-Fall von vorgestern/gestern:

                          Ein Berufskollege meines Schwagers war vorgestern beim PCR-Test positiv.
                          Da er keinerlei Symptome hatte, ließ er sich gestern neulich testen und war dann negativ. Er nimmt für sich das zweite Ergebnis in Anspruch.....
                          Das ist mehr als makaber, denn die Folgen falscher Testergebnisse könnten fatal sein.
                          Somit muss man den PCR-Test als Fake einstufen, denn die Dunkelziffer falscher Ergebnisse dürfte extrem sein.

                          Auf dieser Basis einen Lockdown zu veranlassen, zeigt die Kompetenz der zuständigen Politiker und deren "Berater". Doch es ging denen ja darum:
                          Offensichtlich konnte man mit diesen äußerst fraglichen Infektionszahlen eines erfolgreich durchboxen: Das neue Infektionsschutzgesetz, welches alles andere als Verfassungskonform sein dürfte.

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                            #513
                            Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
                            Hochinteressant finde ich das von Burkhard Müller-Ullrich modierte Gespräch mit Maaßen und Gebauer, dass die Schwächen und Risiken des modifizierten IfSG gnadenlos aufzeigt (erschienen in der Reihe indubio in youtube).
                            Gimme 5, Querruder, genau den meinte ich weiter oben. Vielleicht schreib ich zu lange Beiträge.

                            Wirklich hörenswert die beiden.
                            ...

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                              #514
                              Allerdings steigt ja auch die Zahl der Intensivpatienten und die Zahl der Todesfälle. Eine Zweite Welle ist also nicht von der Hand zu weisen.

                              Statt alles dicht zu machen, sollte der Fokus aber mehr im Schutz der Hochrisikogruppen liegen. Warum keine Schnelltests für jeden, der ein Altersheim betritt?
                              Hoffentlich bald wieder in Puerto...

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                                Zitat von Michael Schuler Beitrag anzeigen
                                Warum keine Schnelltests für jeden, der ein Altersheim betritt?
                                Altersheime oder Seniorenresidenzen sind keine Vollzugsanstalten.
                                Wäre dies zu Zeiten meiner Schwiegermutter passiert hätte ich den Heimvertrag sofort gekündigt.

                                Es kann schon sein das einige der Test falsch sind, sowohl falsch negativ als auch falsch positiv, aber ein ansteigen der Belegung in den Intensivstationen ist schon bedenklich.
                                Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                                Gruß Günter

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                                  Zitat von windus1947 Beitrag anzeigen
                                  .....Es kann schon sein das einige der Test falsch sind, sowohl falsch negativ als auch falsch positiv, aber ein ansteigen der Belegung in den Intensivstationen ist schon bedenklich.
                                  Wenn man sich auf die Risikogruppen konzentriert hätte, anstatt großflächige Massentests mit sehr fragwürdigen Ergebnissen durchzuziehen, hätte man das Angstszenario nicht so "erfolgreich" aufbauen können, welches man - "politisch verwendbar" - nun zur Installation des neuen, die Bürgerrechte reduzierenden Infektionsschutzgesetzes missbraucht hat.

                                  Dieser idiotische PCR-Test bewirkt, dass deswegen sehr wahrscheinlich unzählige Leute mit falschem Testergebnis entweder als nicht infizierte in Quarantäne gezwungen wurden, oder als Virusträger frei umherlaufen.
                                  Dass man in Portugal diese Testmethode nun gerichtlich als nicht verbindlich klassifiziert hat und daraufhin alle Quarantäne-Zwänge aufgehoben werden mussten, spricht Bände.
                                  Zuletzt geändert von Querruder; 21.11.2020, 10:29.

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                                    Zitat von Michael Schuler Beitrag anzeigen
                                    Allerdings steigt ja auch die Zahl der Intensivpatienten und die Zahl der Todesfälle.

                                    ...sollte der Fokus aber mehr im Schutz der Hochrisikogruppen liegen. Warum keine Schnelltests für jeden, der ein Altersheim betritt?
                                    zu den Intensiv-Betten würde ich gerne mal die Zahlen aus 2019 kennen.

                                    Die BR redet seit Wochen, in Alten und Pflegeheimen soll getestet werden. Wir haben jemand dort. Da wurde noch niemand getestet. Das Heim hat gar keine Schnelltests. Anruf bei mehreren Hausärzten. Keiner hat welche jemals gehabt... soviel zur neuen Teststrategie

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                                      Zitat von SanLorenzo4 Beitrag anzeigen
                                      Gimme 5, Querruder, genau den meinte ich weiter oben. Vielleicht schreib ich zu lange Beiträge.
                                      Wirklich hörenswert die beiden.
                                      Kannte indubio nicht, fand den Link dann bei Achgut.

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                                        #519
                                        das Angstszenario wird "erfolgreich" - "politisch mißbraucht" - nur zur Installation der zur Reduzierung der zukünftigen Bürgerrechte bzw. Infektionsschutzgesetzes.

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                                          #520
                                          Zitat von Rentner24 Beitrag anzeigen
                                          das Angstszenario wird "erfolgreich" - "politisch mißbraucht" - nur zur Installation der zur Reduzierung der zukünftigen Bürgerrechte bzw. Infektionsschutzgesetzes.
                                          Ob das ein Szenario ist, wage ich zu bezweifeln:
                                          Corona-Ticker: Weniger Neuinfektionen, aber Höchstwert bei Todeszahlen

                                          https://www.ndr.de/nachrichten/info/...ticker658.html
                                          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                                          Gruß Günter

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