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    #21
    Da will sich ne Studentin, die sicherlich nicht so auf Rosen gebettet ist wie die meisten hier, mal 7 (in worten: sieben!) Euro verdienen, denkt sich dabei sie tut n gutes Werk fuer jemand anderem dem es auch nicht so gut geht, der aber evtl. mal ein Auto braucht, und dann wird ueber das Maedel hergefallen als waere sie die Obermafioso von Teneriffa!

    N gut gemeinter Ratschlag ist ja manchmal nicht schlecht, aber das hier ist ja doch wohl n bissl zu krass!

    Leute: Leben und leben lassen!

    Koennte man die vielen manchmal evtl. sogar nuetzlichen Ratschlaege auch so hinstellen. Da nimmt man den Gestorias oder Steuerberatern ja auch die Arbeit ab!

    Also bitte nicht immer gleich so krass einsteigen! Ich denke Sie hat das ja nicht boese gemeint, wollte helfen und halt n paar Euro fuer sich machen. Wobei sie bei 7 Euro fuer einen Tag nicht wirklich was verdient!

    Also immer langsam mit den jungen Pferden, in diesem Fall halt mit den jungen Menschen! ;-)

    Und immer dran denken: Auch wir waren mal jung und mit Sicherheit nicht ohne Fehler!

    So jetzt werf ich noch drei Euro ins Phrasenschwein und wuensche allen noch n entspannten und schoenen Sonntag!
    http://www.teneriffa-firmen.de/

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      #22
      siehe Bemerkung LaTorre.
      Ein Bekannter von mir welcher fast das ganze Jahr auf Teneriffa lebt, musste sogar bei dem Unfall seiner Ehefrau sofort zur Polizei fahren da das Auto auf ihn zugelassen ist.
      Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

      Gruß Günter

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        #23
        @jeremybender:

        ich stimme dir zu, wenn sie mal das Auto einem überlässt und ein kleiner Taschengeld bekommt....... da sie ja nur von ein paar Wochen redet wird das wohl kaum gewerblich sein. Wenn denn dann überhaupt jemand drauf anspricht und das Auto nutzen möchte.

        Also wenn ich auf TF wäre würde ich das durchaus in Erwägung ziehen wenn das Auto in einem normal guten Zustand ist. Sie hat die laufenden Kosten für die Zeit vielleicht gedeckt, somit hilft es ihr ein wenig....


        Zitat von jeremybender Beitrag anzeigen
        Da will sich ne Studentin, die sicherlich nicht so auf Rosen gebettet ist wie die meisten hier, mal 7 (in worten: sieben!) Euro verdienen, ............

        N gut gemeinter Ratschlag ist ja manchmal nicht schlecht, aber das hier ist ja doch wohl n bissl zu krass!

        Leute: Leben und leben lassen!

        Also bitte nicht immer gleich so krass einsteigen! Ich denke Sie hat das ja nicht boese gemeint, wollte helfen und halt n paar Euro fuer sich machen. Wobei sie bei 7 Euro fuer einen Tag nicht wirklich was verdient!
        bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

        http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

        Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

        Albert Einstein

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          #24
          also, laut meiner Infos, ist es hier auch nicht erlaubt, ein Fahrzeug an NichtReidenten zu verleihen auch nicht wenn man kein Geld dafür verlangt Ist das gleiche, warum man nicht privat abschleppen darf, sondern ne Grua braucht arbeitsbeschaffungmassnahmen

          Zur Versicherung Man kann auch ohne weiteres ein auto mit "offenen Fahrer" versichern Ist natürlich teurer, aber möglich Dann braucght man auch keinen Fahrer für kurze Zeit eintragen lassen

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            #25
            Zitat von surfer1010 Beitrag anzeigen

            ich stimme dir zu, wenn sie mal das Auto einem überlässt und ein kleiner Taschengeld bekommt....... da sie ja nur von ein paar Wochen redet wird das wohl kaum gewerblich sein.
            Warum? Wenn ich ein Auto gegen Entgeld vermiete, ist das meiner Meinung nach immer gewerblich. Es spielt doch dabei gar keine Rolle ob ich meine Einnahme jetzt "Leihgebühr" oder "Taschengeld" nenne. Das ist doch nur ein Herunterspielen der Einnahmenbezeichnung. Erstmal ist das eine Einnahme, die meinem steuerpflichtigen Einkommen hinzuzurechnen ist und da sie selbständig erzielt wurde, ist es ein Gewerbe, in dem Fall eine Autovermietung.

            Zitat von Canaria111 Beitrag anzeigen
            also, laut meiner Infos, ist es hier auch nicht erlaubt, ein Fahrzeug an NichtReidenten zu verleihen auch nicht wenn man kein Geld dafür verlangt
            Ist das dann auch so, daß ich z.B. meinen Eltern, wenn die hier mal zu Besuch sind, mein Auto gar nicht leihen dürfte? Jetzt bin ich doch etwas baff.

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              #26
              Auto privat vermieten


              Ich meine, da ist kein Problem, da sie zu Deinem privaten Lebenskreis gehören.
              Wie Deine Vers. das sieht weiß ich leider nicht, denn das kann unetrschiedlich sein, also kurz nachfragen.
              Grüße
              http://www.teneriffa-anzeiger.de
              die Onlinezeitung von Teneriffa

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                #27
                Abschleppen in Spanien

                wer Spanien und seine Serpentinen und die engen Schluchtenstrassen in den Bergen kennt, kann sich vorstellen warum das private Abschleppen nicht erlaubt ist.
                Hier habe ich mal ein paar Spanientipps :
                entnommen aus: http://www.leben-in-spanien.com/cgi-bin/page.pl?id=16

                Vorschriften im Verkehr
                Unterwegs auf der Straße. Verbote und Grenzen des Erlaubten.


                Generell gilt in Spanien Gurte- bzw. Helmpflicht. Helmpflicht gilt darüber hinaus auch für Radfahrer auf Freilandstraßen. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille. Für Führerscheinneulinge (bis 2 Jahre nach Ablegen der Prüfung ) sind nur 0,3 Promille gestattet. Die Verweigerung der Alkoholkontrolle wird dabei gleich geahndet wie das Fahren unter Alkoholeinfluss. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon ist mittlerweile auch in Spanien nur noch mit einer Freisprechanlage gestattet.

                Die Geschwindigkeitsbegrenzung in geschlossenen Ortschaften liegt bei 50 km/h. Für Pkws gilt auf Landstraßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Pkws mit Anhängern sind auf Landstraßen 70 km/h, auf Schnellstraßen und auf Autobahnen 80 km/h gestattet. Für Wohnmobile gilt auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 100 km/h.

                Ständig mitzuführen sind in Spanien zwei Warndreiecke und Ersatzglühbirnen. Angesichts der vielen Touristen hat die spanische Straßenverkehrsbehörde die Regelung etwas gelockert. Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen reicht nun ein Warndreieck aus. Ebenfalls mitzuführen sind der Führerschein (Permiso de Conducir), die Fahrerlaubnis des Autos (Permiso de Circulación) der TÜV-Nachweis (Tarjeta de Inspección Técnica de Vehículos/ITV) und die Steuerbescheinigung (Impuesto de Vehiculos), sowie die Versicherungspolice (Poliza) und die zugehörige letzte Beitragsrechnung (Recibo de Primas).

                Nicht mitgeführt werden darf hingegen ein Reservekanister. Sollte jedoch mal der Sprit ausgehen, so gibt es an Tankstellen spezielle Plastiktüten zu kaufen, die mit dem jeweiligen Kraftstoff gefüllt werden. Abschleppen ist dazu aber keine Alternative: das private Abschleppen ist in Spanien verboten.

                Franz

                Zitat von Canaria111 Beitrag anzeigen
                also, laut meiner Infos, ist es hier auch nicht erlaubt, ein Fahrzeug an NichtReidenten zu verleihen auch nicht wenn man kein Geld dafür verlangt Ist das gleiche, warum man nicht privat abschleppen darf, sondern ne Grua braucht arbeitsbeschaffungmassnahmen
                Zur Versicherung Man kann auch ohne weiteres ein auto mit "offenen Fahrer" versichern Ist natürlich teurer, aber möglich Dann braucght man auch keinen Fahrer für kurze Zeit eintragen lassen
                GPS - Wander - und Teneriffaseite

                Direkt zur Homepage klicke hier
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                  #28
                  halbwssen ist gefährlich

                  von solchen larifari geschäften ist auf jeden fall abzuraten und zwar weltweit.
                  sollte zb. jemend nach einem unfall gelähmt sein sagt bestimmt vor jedem gericht jede die wahrheit wenn es um das bezahlen geht.
                  gerade als ausländer in einem fremden land sollte man sich nicht mit vielleich oder weiss ich nicht genau zufrieden geben und nur geschäfte machen wenn die rechtslange 100% klar ist.
                  Zuletzt geändert von ; 16.07.2009, 16:45.

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                    #29
                    Ich wundere mich eigentlich das dieser Thread nicht gleich am Anfang gesperrt bzw. gelöscht wurde, natürlich mit dem Hinweis der Forenbetreiber, warum!
                    Die Threadstarterin bietet ganz offensichtlich Ihr Fahrzeug gegen Entgelt zu mieten an, um sich schwarz! ein paar Taler zu verdienen. Das ist verboten und strafbar, wenn Sie das nicht offiziell als Gewerbe anmeldet und die erforderlichen Genehmigungen hat; nicht nur in Spanien.

                    Merkwürdig ist auch, das Sie das Auto um 14:14 Uhr des gleichen Tages noch zum Verkauf angeboten hat. Aber dann fiel Ihr wohl ein, das man mit der Karre evtl, noch ne schnelle Mark machen könnte.....
                    Zuletzt geändert von tallymann; 16.07.2009, 19:03.
                    19.02.20 - 11.03.20 Los Realejos/San Vicente

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