Santana, dann frag mal bitte nach ob man auch eine spanische Vodafone-Prepaid auf eine deutsche Anschrift registrieren kann. Ich kenne Leute die haben für den Urlaub eine spanische Prepaidkarte, wohnen aber nicht dort, fahren aber halt oft nach Spanien.
Wieder einmal das Thema Prepaid Handy
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bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto
http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk
Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.
Albert Einstein
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Zitat von surfer1010 Beitrag anzeigenSantana, dann frag mal bitte nach ob man auch eine spanische Vodafone-Prepaid auf eine deutsche Anschrift registrieren kann. Ich kenne Leute die haben für den Urlaub eine spanische Prepaidkarte, wohnen aber nicht dort, fahren aber halt oft nach Spanien.
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Hallo,
wir haben ein Armena (jetzt Orange) Prepaid-Handy. Haben
unser Handy im Orange-Shop (dort haben wir die Karte nicht gekauft)
beim Alcampo in La Orotava in unserem Urlaub im Februar ohne
Probleme kostenfrei registrieren können. Die Dame fragte uns nach
unserer Anschrift in Spanien, es wäre aber auch die deutsche
Anschrift möglich gewesen und hat die Ausweisdaten registriert.
Eine Kopie des Personalausweises hat die Dame mit der Registrierung
mitgeschickt.Servus
Baumgartner
"Bayern grüsst Teneriffa!"
sigpic
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danke, dann werde ich die Info mal weitergeben, dann muss die Karte beim nächsten Besuch registriert werden....bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto
http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk
Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.
Albert Einstein
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Genauso hab ich das auch verstanden, die Karte muss nur registriert werden,egal wo man wohnt.
Ohne Registrierung wir nach dem 9.11. abgeschaltet.
Frag aber Montag gerne nach.
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Zitat von Santana Beitrag anzeigenDamit reagieren die betreiber auf ein Gerichtsurteil,demnach alle Mobilfunknummern registriert sein muessen.
Meines Wissens begann die Sache mit der Europäischen Richtlinie 2006/24/EG http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...54:0063:DE:PDF
und diese Richtlinie wurde durch Spanien 2007 mit dem Gesetz 25/2007 umgesetzt http://www.boe.es/boe/dias/2007/10/1...2517-42523.pdf
Der Grund für die EU-Richtlinie ist übrigens "sicherzustellen, dass die Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, zur Verfügung stehen."
Ich kann mir nicht vorstellen, wo hier ein Gerichtsurteil dazwischen gepasst haben soll.
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