@ chteneriffa < Sohn samt Frau und 2 Kindern im Alter von 7 und 10 Jahren über Pfingsten für 1 Woche uns heimsucht (also auch bei uns wohnt). Ist das zulässig ? Also 2 plus 2 Personen plus 2 "halbe" als Kontaktgruppe
Fuer Pfingsten- ca 23 Mai Anreise-
falls bis dahin nicht die Stufe 4 in Kraft tritt
Auszug aus aktueller Stufe 3:< die neuen Maßnahmen gelten ab dem 22. März – und vorerst unbegrenzt
Die Insel wird abgeriegelt; d.h. Ein- und Ausreisen dürfen nur aus wichtigem Grund erfolgen (Reisen zu Zweitwohnsitzen gelten nicht als wichtiger Grund). Ausnahme: Touristen mit negativem PCR-Test, die in offiziell registrierten Touristenunterkünften unterkommen, dürfen einreisen. Heimreisen sind ebenfalls erlaubt; also auch Einreisen, um an den ersten Wohnsitz zu gelangen,
Ps
Die Ein- und Ausreisebeschränkung für die Inseln in Warnstufe 3 oder 4 beziehen sich auf alle nationalen und internationalen Ein- und Ausreisen.
Ausnahmen für die Ein- und Ausreisebeschränkung:
Ein- und Ausreise für TouristInnen (keine ResidentInnen) nur mit Reservierung in einer geregelten touristischen Unterkunft möglich
Transitverkehr über Häfen und Flughäfen gestattet
Nachweis erforderlich (Buchungen, Flug-/Fährtickets für die Weiterreise)
medizinische Gründe
berufliche, geschäftliche, rechtliche und institutionelle Verpflichtungen
erforderliche oder dringende Anlässe (z.B. Notar, Gericht)
dringende Verwaltungsverfahren, die nicht verschoben werden können
Besuch von Bildungseinrichtungen
Durchführung von Prüfungen oder offiziellen Tests, die nicht verschoben werden können
Rückkehr zum gewöhnlichen oder familiären Wohnort
um beeinträchtigte Personen zu pflegen (z.B. ältere Menschen, Minderjährige)
Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen
höhere Gewalt oder Notlage
jede andere ordnungsgemäße Tätigkeit mit triftigem Grund
bei nationale Ein- und Ausreisen muss eine Erklärung ausgefüllt werden (hier findest du die deutsche Übersetzung dazu)
bei internationale Einreisen muss das Formular ausgefüllt werden, welches du unter 2.1 findest, und ein PCR-Test mitgeführt werden (siehe 2.3)
*Quelle: Kanarisches Amtsblatt (BOC) vom 18. Dezember 2020, 9. Januar 2021 und 22. Januar 2021
Fuer Pfingsten- ca 23 Mai Anreise-
falls bis dahin nicht die Stufe 4 in Kraft tritt
Auszug aus aktueller Stufe 3:< die neuen Maßnahmen gelten ab dem 22. März – und vorerst unbegrenzt
Die Insel wird abgeriegelt; d.h. Ein- und Ausreisen dürfen nur aus wichtigem Grund erfolgen (Reisen zu Zweitwohnsitzen gelten nicht als wichtiger Grund). Ausnahme: Touristen mit negativem PCR-Test, die in offiziell registrierten Touristenunterkünften unterkommen, dürfen einreisen. Heimreisen sind ebenfalls erlaubt; also auch Einreisen, um an den ersten Wohnsitz zu gelangen,
Ps
Die Ein- und Ausreisebeschränkung für die Inseln in Warnstufe 3 oder 4 beziehen sich auf alle nationalen und internationalen Ein- und Ausreisen.
Ausnahmen für die Ein- und Ausreisebeschränkung:
Ein- und Ausreise für TouristInnen (keine ResidentInnen) nur mit Reservierung in einer geregelten touristischen Unterkunft möglich
Transitverkehr über Häfen und Flughäfen gestattet
Nachweis erforderlich (Buchungen, Flug-/Fährtickets für die Weiterreise)
medizinische Gründe
berufliche, geschäftliche, rechtliche und institutionelle Verpflichtungen
erforderliche oder dringende Anlässe (z.B. Notar, Gericht)
dringende Verwaltungsverfahren, die nicht verschoben werden können
Besuch von Bildungseinrichtungen
Durchführung von Prüfungen oder offiziellen Tests, die nicht verschoben werden können
Rückkehr zum gewöhnlichen oder familiären Wohnort
um beeinträchtigte Personen zu pflegen (z.B. ältere Menschen, Minderjährige)
Reisen zu Finanz- und Versicherungsunternehmen
höhere Gewalt oder Notlage
jede andere ordnungsgemäße Tätigkeit mit triftigem Grund
bei nationale Ein- und Ausreisen muss eine Erklärung ausgefüllt werden (hier findest du die deutsche Übersetzung dazu)
bei internationale Einreisen muss das Formular ausgefüllt werden, welches du unter 2.1 findest, und ein PCR-Test mitgeführt werden (siehe 2.3)
*Quelle: Kanarisches Amtsblatt (BOC) vom 18. Dezember 2020, 9. Januar 2021 und 22. Januar 2021
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