BGH, 09.06.2015 - X ZR 59/14 (Flug vorverlegt Entschädigung für Reisende möglich)

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BGH, 09.06.2015 - X ZR 59/14 (Flug vorverlegt Entschädigung für Reisende möglich)

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    #1

    BGH, 09.06.2015 - X ZR 59/14 (Flug vorverlegt Entschädigung für Reisende möglich)

    Flug vorverlegt: Entschädigung für Reisende möglich

    Der Rückflug aus Fuerteventura soll um 17:30 Uhr starten, doch drei Tage vor Urlaubsende gibt die Airline eine neue Zeit durch. Jetzt soll der Flieger schon früh um 8:30 Uhr abheben. Mehr Stress, weniger Urlaub also. Laut BGH können die Reisenden wegen dieser Unannehmlichkeit Geld verlangen.

    aus
    http://www.n-tv.de/ratgeber/Entschae...e15266726.html
    -------

    Original-Quelle:

    http://dejure.org/dienste/vernetzung...X%20ZR%2059/14




    BGH-Verhandlung: Urlauber erhalten Ausgleich für vorverlegte Flüge

    Knapp neun Stunden weniger Zeit im Urlaubsland: Weil ein Paar Ärger wegen eines vorverlegten Flugs hatte, zahlt die Airline nun einen Ausgleich. Um recht zu bekommen, mussten die Kläger bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

    aus

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...a-1037980.html
    "Wer gegen das Endliche zu ekel ist, der kommt zu keiner Wirklichkeit sondern er verbleibt im Abstrakten und verglimmt in sich selbst."

    "Massenterme sind in der Lagrange-Dichte nicht invariant unter lokaler Phasentransformation!
    "

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    #2
    Nur der Vollständigkeit halber: die beklagte Airline ist die TUIfly, die ich wegen solcher regelmäßig vorkommenden Willkür schon länger nicht mehr buche.
    Liebe Grüße vom Micha

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      #3
      Zitat von stinkerchen Beitrag anzeigen
      Nur der Vollständigkeit halber: die beklagte Airline ist die TUIfly, die ich wegen solcher regelmäßig vorkommenden Willkür schon länger nicht mehr buche.
      Oh weh, glaub mir. Nicht nur diese Airline ist so gestrickt. Germania und Easyjet sind da genau so und meinen Recherchen zur Folge gibt es wohl keine einzige Airline die nicht schon einmal auf Stur geschaltet hätte und am liebsten jegliche Entschädigungen vermieden hätten, wenn es da nicht noch Anwälte und Richter gäbe die das Recht der Kunden vertreten. Wobei Easyjet noch ein Ticken schlimmer ist, was aus einer Dokumentation im Fernsehen hervorging. Wir (Family und ich) sind erst kürzlich mit Germanwings abgehoben, aber viel länger als gedacht. Der Flug war mit Zwischenstop, der erste Flieger hatte bereits 2 Stunden Verspätung, unser Anschlussflieger toppte das nocheinmal mit weiteren 3 Stunden Verspätung. Wohnmobilkosten, Hotelkosten, Verpflegung, Zudem haben wir unter anderem direkt das kostenpflichtige Abendprogramm im Hotel verpasst, was mein Kind sehr traurig gemacht hat, da sie sich schon die ganze Woche drauf gefreut hat. Da habe ich ohne lange nachdenken zu müssen, gemerkt dass ich definitiv im Recht sein würde eine Entschädigung verlangen zu können und hab den Fall an diesen Dienstleister weitergegeben, da der Streitwert zu gering ist um einen Anwalt zu beauftragen, zudem habe ich keine Reiserechtsschutzversicherung. Der Link wurde mir von einem Experten aus dem Vielfliegerforum genannt, der meinte dass unter 600? Streitwert ein Anwalt nicht lohnt, sofern man keine Reiserechtsschutzversicherung hat. Warum genau konnte er mir nicht erklären oder ich habe es nicht verstanden. Aufjedenfall bin ich jetzt mal gespannt was Refund zur Sache sagen wird. Im Moment läuft alles seinen Gang. Immerhin hat die Airline mal zurückgeschrieben seitdem jemand anderes der Sache nachgeht, nachdem sie mir auf meinen ersten Brief hin, garnicht erst antworteten. Hoffe aufjedenfall dass ich noch was zurück kriege, gehe aber mal stark davon aus. Provision ist es mir allemal wert, diesen doofen Sachbearbeitern ein Schnippchen zu schlagen, nachdem sie mich immer abwimmelten mit dem Hinweis: Es gab Sicherheitsprobleme, darum gab es Verspätung und deswegen gibt es auch keine Entschädigung. Manchmal denke ich mir, dass immer irgend einer lügt. Egal wer, einer lügt in der Branche immer um Geld zu sparen

      Liebe Grüße
      Das Leben ist zu kurz um alles sehen zu können.

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        #4
        Das ist alles relativ... Verspätungen versteh ich, auch wenn ich in dem Moment Sauer auf die Fluggesellschaft bin.
        ABER: Wie oft erlebe ich - wenn ich am Flughafen bin, Durchsagen wie "Letzter Aufruf für Herrn X+Y...) das ein paar für die Selben, dann für andere Passagiere und andere Flüge... Dann müssen aus Sicherheitsgründen die Gepäckstücke wieder raus geholt werden aus dem Flugzeug und und und.
        Das kostet Zeit, etwa eine halbe Stunde um Koffer wieder rauszuholen. Dann ist aber schon das Startfenster rum und Flugzeuge im Zeitplan haben Vorrang.
        Das heißt jetzt muss gewartet werden bis eine Lücke kommt, und auch das kann dauern...
        Dann kann es auch während des Flugs zu Verzögerungen kommen, so sind wir beispielsweise auf dem Flug nach Fuerteventura von Hahn aus, Wetter bedingt eine Stunde länger geflogen als geplant. Normal ist ja die Route etwa Hahn, Paris, Madrid, Kanaren. Wir sind geflogen Hahn, Marseille, Barcelona, Malaga, Marrakesh, Lanzarote, Fuerte. Also etwas zickzack.

        Da muss mal auch für Verspätungen Verständnis haben - auch wenn sie sehr ärgerlich sind. Dafür gibt es aber auch festgelegte Entschädigungssätze.

        Zu dem Unternehmen vs. Anwalt: Provision bekommt man nicht wieder, Anwaltskosten müssen bei Verschulden den Gegners (hier Fluggesellschaft) hingegen komplett bezahlt werden!
        Ohne Rechtsschutzversicherung ist das natürlich ein Risiko (daher sollte man eine Rechtsschutzversicheurng abschließen. Kostet fast nix im Jahr, und hilft im Streifall enorm. Rechtsschutzversicherung kostet etwa 5.8? pro Monat).

        Ohne Anwalt musst Du zunächst die Flufgesellschaft in Verzug setzten, wichtig hierbei ein Brief mit Einschreibeoption. Antworten sie darauf nicht,
        ist Anwaltlicher Rat sinnvoll, und auch nicht so teuer wie man oft denkt.

        So hat mein Anwalt z.B. bei meinem unverschuldeten Autounfall ende letzten Jahres für die ganze Abwicklung (Erstes Gespräch, Prüfung Gutachten, Geltungmachen bei der Versicherung, Briefwechsel etc) 75? der gegnerischen Versicherung berechnet.

        Die Kosten für ein kurzes, unverbindliches Beratungsgespräch kann man auch immer Telefonisch in einer Kanzlei anfragen -> Fragen kostet (erstmal) nix :-P

        Ps. Flug Vorverlegungen sind meines Erachtens nach auch ein Unding. Hab das das letzte mal 2007 oder 8 erlebt bei Ryanair. Da wurde aber schon 2 Monate vorher bescheid gesagt. Seit dem und rund 20 Flügen keine Verlegungen mehr, nur 2 mal rund 1 Stunden Verspätungen... Ryanair = Top in der Hinsicht
        El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
        La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
        El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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          #5
          Es gibt auch Online-Rechtsanwälte nach Fachrichtungen unterteilt.
          Honorar fürs Erstgespräch sind hohe Minuten-Telefon-Gebühren.

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            #6
            Zitat von MemoriamJPFulda Beitrag anzeigen
            Es gibt auch Online-Rechtsanwälte nach Fachrichtungen unterteilt.
            Honorar fürs Erstgespräch sind hohe Minuten-Telefon-Gebühren.
            Stimmt.
            Unsere Kanzleien in Trier sind wesentlich billiger, wenn ich das mal (im schnellgooglen) mit dem Internet vergleiche...
            El jefe ordena a su secretaria escribir una nota, citando a reunión con todo el personal, para el próximo viernes.
            La secretaria no muy experta en ortografia, pregunta a su jefe: ? cómo se escribe viernes, con v o b?
            El jefe responde: ? cambia la reunión para lunes!

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