125 ccm Roller mit normalem Führerschein.

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    #1

    125 ccm Roller mit normalem Führerschein.

    Hallo zusammen,

    hab den PKW Führerschein Klasse B, kann also in DE Roller bis 50 ccm bewegen. Hab gehört, dass in Spanien, mit dem DE Führerschein B, auch Roller bis 125 ccm im Straßenverkehr bewegt werden können?

    Vielen Dank

    LG
    Thomas

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    #2
    …..Links zum BRD Verkehrsrecht

    http://www.motorradonline.de/recht-u...ab-2013/387737

    http://www.kfz-auskunft.de/fuehrersc...rerschein.html

    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Motorrad.htm


    …..Links zum Spanischen Verkehrsrecht

    http://motorrad.wikia.com/wiki/Ausland

    http://www.motor-talk.de/forum/gran-...-t4783234.html

    …..oben links auf der Forumstartseite den Begriff "Motorrad" eingeben
    Zuletzt geändert von bugsi; 04.09.2014, 06:55.
    Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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      #3
      du darfst hier alles das fahren was du in deutschland auch fahren darfst, aber nicht mehr. also keine 80'er oder 125'er dafuer z.B. bestimmte LKW Gruppen(je nach austellungsdatum deines Fuehrerscheins)

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        #4
        Velero, das stimmt so nicht. Er darf sehr wohl in Spanien ein 125ccm Kraftrad führen, wenn er seinen Klasse B Führerschein länger als drei Jahre besitzt.

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          #5
          Ich kann diese Auskunft nur so vom Trafico weitergeben. Dort hat man mich extra zum Schichtleiter weiter geleitet (alles uebriegens enorm freundlich) nur um genau diese Frage zu klaeren. Dort sagte man mir auch mit einem Augenzwinkern, dass ein Verkehrspolizist die Unterschiede oft nicht kennt und somit stur nach Fuehrerscheindokumenten geht oder nach dem was man mit dem spanischen Fuehrerschein darf. (Fahr und wenn du glueck hast wird nie ein Verkehrspolizist deine Fahrerlaubnis in frage stellen, verboten ist es aber).

          Fakt ist aber laut dem Schichtleiter, du darfst nur das fahren wozu dich dein nationaler und international anerkannter Fuehrerschein berechtigt.
          Dies gilt uebriegens auch fuer Bootsfuehrerscheine. Sollte man sich aber von der capitaeneria zertifizieren lassen. Gleiche Begruendung, dass was ich mit meinem nationalen Schein darf, sofern dieser schein amtlich und international anerkannt ist, darf ich hier auch fahren, obwohl hiesiege Bestimmungen viel dataliertere Scheine verlangt.
          Info von der Capiteneria ist 6 Tage alt, Trafico ca 10 Monate.

          Velero

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            #6
            Da hat der velero exakt recht.
            Mit dem span. Führerschein darfst du bis 125ccm fahren, nicht aber mit dem deutschen.
            Alles wird Gut!
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              #7
              In oben zitierten Link finde ich auch folgendes:

              ............. ◾Wer den Führerschein Klasse B mindestens 3 Jahre hat, darf automatisch auch 125er fahren. Das gilt auch für Ausländer.....

              Das ist auch mein Wissensstand

              desweiteren schreibt Velero (meiner Meinung nach so richtig): .......Fakt ist aber laut dem Schichtleiter, du darfst nur das fahren wozu dich dein nationaler und international anerkannter Fuehrerschein berechtigt

              In der EU ist mein Führerschein auch in anderen Ländern gültig und ich habe mich nach den jeweiligen Richtlinien zu halten (z.B wenn ich in Spanien wohne muß ich mich den regelmäßigen Arztchecks unterziehen, etc.)

              Die Richtlinien des jeweiligen Landes gelten aber nicht nur in der EU sondern auch z.B. in der USA, wo ich mit meinen deutschen FS auch Reisemobile mit 10 Tonnen fahren darf, obwohl ich in D. dafür einen FS der Klasse C bräuchte.

              Ich bin also nicht der Meinung meiner Vorredner
              Palito
              Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

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                #8
                Vielleicht hilft das hier weiter:

                Man mus den Führerschein Klasse B seit mindestens 3 Jahren besitzen.

                Keine weiteren Massnahmen wie Eintragenlassen im Führerschein sind notwendig.

                Das Gesetz wurde erlassen, um den Verkehrsfluss zu verbessern, Fahrer zum Umsteigen auf Leichtkrafträder zu bewegen und somit die Fahrten von Autos mit nur einem Insassen zu vermindern.


                c) Con el propósito de mejorar la fluidez de la circulación,
                reduciendo el número de automóviles de turismo
                que circulan ocupados solamente por una persona, y de
                acuerdo con lo dispuesto en la Directiva 91/439/CEE,
                se permite que los titulares de un permiso de conducción
                de la clase B en vigor, con una antigüedad superior a
                tres a?os, puedan conducir dentro del territorio nacional
                las motocicletas cuya conducción autoriza el permiso de
                la clase A1.

                Lo anterior es un extracto del REAL DECRETO 1598/2004, de 2 de julio,
                por el que se modifica el Reglamento General
                de Conductores, aprobado por el Real Decreto
                772/1997, de 30 de mayo.


                En base a lo anterior deja bien claro que NO TIENE QUE HACER NINGUN TRÁMITE, ya que solo es necesario poseer el permiso de conducir de la clase B con más de 3 a?os de antigüedad, que le permite la conducción de motocicletas hasta 125 c.c.


                http://www.todoexpertos.com/categori...carnet-de-moto



                Und NEIN! die Spanier dürfen hierbei keinen Unterschied zwischen deutscher Klasse B und spanischer machen!

                Das ein Amtsmitarbeiter nicht unbedingt alle Verordnungen kennt, ist ja glaub ich nicht wirklich neues...
                Zuletzt geändert von butyler; 05.09.2014, 09:40.

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