Ich habe mich letztens dort angemeldet und Zimmer gebucht.
Man muss seine Kreditkartennummer angeben und wenn der Vermieter die Buchung bestätigt (die Rückmeldung sollte innerhalb 24 Std. erfolgen), wird der komplette Betrag sofort abgebucht und an ihn weitergeleitet. Je nach Vermieter gibt es verschiedene Stornobedingungen, die sollte man sich vorher durchlesen.
Meistens gibt es auch Bewertungen für die Unterkünfte, so dass man sich vorab, wie bei Hotelbuchungen auch, schon mal einen Eindruck verschaffen kann.
Ich halte es für eine gute Alternative zum Hotel, zumal sowohl preiswerte Zimmer innerhalb einer Wohnung, aber auch komplette Wohnungen zur Alleinnutzung angeboten werden.
Dem Vermieter wird den Mietpreis erst überwiesen, wenn der Gast nach 24 Std. keinen Einspruch erhebt (wegen Mängel etc.).
Bis jetzt habe ich gute Erfahrungen mit airbnb gemacht.
Ich habe mich bei AIRbnb verifiziert mit Ausweis, email und Handynr. Es werden auch Privatzimmer u.a. mit B&B angeboten. Aber mit Familienanschluß ist nicht so mein Ding .
Wir haben dieses Jahr auch über airbnb für fünf Wochen eine Wohnung auf Teneriffa gebucht. Ob sie nun so toll ist, wie angeboten, müssen wir dann halt mal abwarten. Gestört hat uns natürlich die volle Vorauszahlung im Mai, obwohl wir ja erst im Dezember fliegen. Aber da es ja im Moment fast keine Zinsen gibt, ist es auch egal. Sehr gut finden wir, dass man sich mit dem Vermieter per Mail verständigen kann, wenn man Fragen oder Wünsche hat. Es wird alles sofort beantwortet.
?..bei aller Euphorie für die Webseite airbnb, sollte man vielleicht beachten
das mögliche Differenzen in Übersee ausgetragen werden müssen.
?..auch die Buchungsmodalität, den gesamten Preis vorab zu entrichten,
ist für mich ein wenig fragwürdig, ich favorisiere nach wie vor die Variante
10 - 20% vorab zu entrichten und den Rest bei Ferienwohnungsübernahme
zu bezahlen, das halte ich für wesentlich fairer für beide Seiten.
?..was nun die Teneriffa Angebote anbelangt ist die überwiegende
Mehrzahl im Norden, für Urlauber die kurzfristig zu den Haupturlaubszeiten
eine Bleibe suchen können die Angebote auf dieser Webseite vielleicht
hilfreich sein.
?..um alle rechtlichen Aspekte der AGB sowie deren Fallstricke zu beleuchten
bedarf es einer grösseren Anwaltskanzlei.
Gilt es zu hören, sei der Erste. Sei der Letzte, wenn es zu reden gilt.
Die Gründe, die bugsi angibt, haben mich als Vermieterin von Ferienwohnungen (in D.) davon abgehalten, mit dieser Firma ins Geschäft zu kommen. Gerichtsstand in Übersee, das geht als Vermieter gar nicht, finde ich.
Als Gast würde ich das Portal nutzen, wenn es nur um ein paar Tage Urlaub geht. Da ist im Falle eines Falles nicht zuviel Geld kaputt. Für einen wochen- oder gar monatelangen Aufenthalt - niemals.
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