Maximale Urlaubsdauer !???

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    #1

    Maximale Urlaubsdauer !???

    Wie lange darf ich mich eigentlich auf der Insel aufhalten ( als sogenannter Touri ) ohne irgendwas zu beantragen oder dergleichen?
    Also ankommen
    offiziell URLAUB machen und dann wieder abreisen.
    Wohnst Du noch oder lebst Du schon ?

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    #2
    Zitat von lotusbluete Beitrag anzeigen
    Wie lange darf ich mich eigentlich auf der Insel aufhalten ( als sogenannter Touri ) ohne irgendwas zu beantragen oder dergleichen?
    Also ankommen
    offiziell URLAUB machen und dann wieder abreisen.
    Wat ne Frage ?? Du kannst bleiben so lange du willst (selbst in Visapflichtigen Ländern) solange du keiner Behörde auf den Geist gehst

    Oder ? hat jemand andere Erfahrungen ? Ich nicht :-)
    erlaubt ist, was Spaß macht

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      #3
      Zitat von lotusbluete Beitrag anzeigen
      Wie lange darf ich mich eigentlich auf der Insel aufhalten ( als sogenannter Touri ) ohne irgendwas zu beantragen oder dergleichen?
      Hallo Lotusblüte,

      Aus Sicht des Urlaubslandes ist das zunächst mal egal, solange Du nur vorübergehend dort bist (und Deinen Wohnsitz in D beibehältst).

      Aus Sicht des Heimatlandes kann die max. Dauer begrenzt sein, z.B. falls Du Grundsicherung oder andere Leistungen erhältst. Auch die Dauer der Auslandskrankenversicherung ist zeitlich begrenzt.

      InterNette Grüße - Schorschi

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        #4
        Danke Schorschi, das ist doch mal eine Antwort. Ich beziehe keinerlei Gelder irgendwo her. Ich bin bzw. war dann erst mal Selbstständig und mein Wohnsitz bliebe wohl erst einmal offizell Deutschland.
        Wohnst Du noch oder lebst Du schon ?

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          #5
          Urlaubsdauer

          Innerhalb der EU herrscht Freizuegikeit. Die Kanararen gehoeren mit diversen Privilegien zur EU. Du kannst so lange hier bleiben wie Du moechtest, kannst arbeiten, dich selbstaendig machen wie Du moechtest. Einen Wohnsitz brauchst Du nirgendwo auf der Welt zu haben, auch nicht in der BRD. Ohne festen Wohnsitz lebt es sich oftmals sogar einfacher. Wer offiziell nirgends registriert ist wird auch weniger von den Behoerden belaestigt.
          Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

          Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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            #6
            Zitat von lotusbluete Beitrag anzeigen
            ...mein Wohnsitz bliebe wohl erst einmal offizell Deutschland.
            Hallo,

            wo dein Wohnitz ist, offiziell oder inoffiziell, ist egal. Dort, wo du dich am längsten aufhältst, das ist pro Jahr also mindestens ein halbes + ein Tag, ist aber dein "Lebensmittelpunkt". Und am dem bist du steuerpflichtig, auch wenn du deine Knete als Selbständiger in D oder sonstwo machst oder aus dort angelegtem Geld beziehst.

            Solange dich aber niemand meldet, wird man wohl nicht bemerken, dass du länger als ein halbes Jahr auf TF lebst, und im Konfliktfall müsste man dir das beweisen können.

            Grüße
            Lothar

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              #7
              Hier wird irgendwas von Gesetzen, Vorschriften, königlichen Dekreten, Dreimonatsfristen etc. gefaselt. Sind bestimmt Spießer.
              http://www.residenteseuropeos.com/pdf/residencia_de.pdf


              .

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                #8
                Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                Hier wird irgendwas von Gesetzen, Vorschriften, königlichen Dekreten, Dreimonatsfristen etc. gefaselt. Sind bestimmt Spießer.
                http://www.residenteseuropeos.com/pdf/residencia_de.pdf .
                Danke, der Link hilft vielen sicher weiter. Dort steht es sehr deutlich:

                Wie bereits bemerkt, hat jeder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union das Recht auf Aufenthalt im spanischen Hoheitsgebiet über eine Dauer von drei Monaten hinaus.
                - In diesem Fall ist der Unionsbürger dazu verpflichtet, seine Eintragung im Zentralen Ausländerregister nach Maßgabe des Verfahrens, das im entsprechenden Abschnitt dieses Leitfadens erläutert wird, zu beantragen und die dort angegebenen Dokumente beizubringen.
                - Nach der Beantragung des Eintrags im genannten Register wird dem Unionsbürger eine Registerbescheinigung ausgestellt, auf der sein Name, Nationalität, Wohnsitz in Spanien, seine Identifikationsnummer für
                Ausländer (NIE) und das Datum des Eintrags vermerkt sind.


                Gruß - Schorschi

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                  #9
                  bruge - Schorschi, du hast völlig recht.
                  Ganz so einfach, sorg- und problemlos wie hier teilweise geschildert geht das nämlich alles nicht. Klar, wenn nix passiert, dann passiert nix.
                  Aber wehe, man wird krank oder hat einen Unfall - die Versicherungen sind nicht darauf aus dir zu helfen sondern bemüht möglichst nicht zu zahlen und prüfen dann schon sehr genau wann du wo warst und ob dein Versicherungschutz gültig war oder nicht.
                  Oder auch nur die schuldlose Verwicklung in einen Unfall aber du wirst von der Gegenseite bzw. deren Versicherung beschuldigt. Ausländer ohne tatsächliche Aufenthaltsberechtigung haben da schon mal gerne die A....karte gezogen.
                  Ich bin ganz gewiss nicht der Typ mit Versicherungen gegen alles und jedes oder grundsätzlich pessimistisch denkend, aber so ein paar Regeln gilt es doch zu befolgen und aus dem Hippiestadium bin ich auch schon eine gewissse Zeit heraus.


                  .

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                    #10
                    ... da hat der @ Ulrich vollkommen recht. Wer plant, sich auf Dauer in einem Land anzusiedeln, sollte gerade nicht die auch für alle Inländer geltenden Normen mißachten. Das gilt vor allem bei strafbewehrten Verstößen im Rahmen von gewerblichen Tätigkeiten vom ersten Tage an.

                    Die schon angeführte 183-Tage-Regelung gilt ausschließlich für das Steuerrecht.
                    .

                    BlogBimmel

                    Aktuelles ? Vordergründiges ? Hintergründiges
                    Unergründliches ? Dumm Tüch ? Fotos

                    http://blogbimmel.wordpress.com/

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                      #11
                      Das ist ein wirklich hilfreicher Link. Für alle, die sich eine unbestimmte Auszeit von Deutschland nehmen wollen
                      Teneriffa ist hierfür wohl nicht unbedingt die schlechteste Wahl
                      Auch La Palma ist einen Urlaub wert: www.lapalma-sonne.de

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